Das Wichtigste zum Thema “Wie funktioniert die SÖP?”
- Beschreibung und Funktionsweise der SÖP.
- Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Passagieren und Airlines.
- Freiwillige Teilnahme von Fluggesellschaften. Antragstellung und Zuständigkeit.
- Keine Kosten für den Passagier.
- Schlichtungsverfahren in der Regel schneller als Gerichtsverfahren.
- Bindungswirkung des Schlichtungsspruchs.
- Rechtliche Beratung bei Zweifeln oder Fragen empfehlenswert.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
… und was ist der Unterschied zu Fluggasthelferportalen wie Flugrecht.de?
Die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.) ist die von der Bundesregierung anerkannte Schlichtungsstelle für Streitfälle von Reisenden mit Fluggesellschaften, Bahn, Busunternehmen und Reedereien. Nach eigener Aussage ist sie jedoch lediglich für 75% der Flugreisenden zuständig, da nicht alle Airlines an der Schlichtung teilnehmen. Neben der Entschädigung bei Flugverspätung, Flugausfall oder Überbuchung nach der EU Fluggastrechteverordnung übernimmt die SÖP auch die Schlichtung bei Gepäckverlust, Schäden am Gepäck oder verspätetem Gepäck.
Vor Schlichtung durch SÖP: Ansprüche bei Fluggesellschaft geltend machen
Während sich Passagiere bei einer Flugverspätung, einem Flugausfall oder einer Überbuchung direkt an Flugrecht.de wenden können, müssen sie für eine Schlichtung bei der SÖP ihre Ansprüche zunächst selbst bei der jeweiligen Fluggesellschaft geltend machen. Dazu können sie z.B. unseren Musterbrief für die Entschädigung bei Flugverspätung nutzen. Erst wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung abgelehnt hat (oder sich mindestens 4 Wochen lang nicht meldet), kann der Passagier eine Schlichtung bei der SÖP beantragen. Dazu muss ein 5-seitiger Fragebogen ausgefüllt werden, den man hier findet.
Der Schlichtungsspruch der SÖP ist nur dann bindend, wenn er von beiden Seiten angenommen wird. Wie neutral die Schlichtung tatsächlich abläuft, ist dabei schwer zu sagen, da die Mitglieder im Trägerverein ausschließlich die betroffenen Unternehmen sind. Der größte Vorteil einer Schlichtung durch die SÖP ist, dass sie kostenlos ist. Auch mit Flugrecht.de gehen Passagiere aber zumindest kein Kostenrisiko ein: Wir werden nur bezahlt, wenn auch unsere Kunden eine Entschädigung erhalten. Damit steht Flugrecht.de auf jeden Fall auf der Seite der Passagiere.
Luftfahrtbundesamt hilt Passagieren nicht individuell
Nähere Informationen zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens bei der SÖP finden sich hier. Übrigens: Viele Passagiere wenden sich wegen einer Entschädigung auch an das Luftfahrtbundesamt. Das LBA hilft Passagieren aber nicht individuell, ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen.
Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch
In Österreich erfüllt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte APF eine ähnliche Funktion wie die SÖP in Deutschland. Der Unterschied: Die APF ist dem Verkehrsministerium unterstellt und wird nicht von der Industrie finanziert.
Welche Services könnte ich von Flugrecht.de bekommen?
Mitarbeiter von Flugrecht.de helfen ihnen bei Fragen zu den verschiedenen Anspruchsberechtigungen, unter anderem bei Problemen mit annullierten oder verspäteten Flügen sowie bei Kompensationsansprüchen im Zusammenhang mit Überbuchung und Ausfallzeit.