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Haben Sie Ihren Anschlussflug unverschuldet verpasst? Dann winkt eine Entschädigung!

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „verpasste Anschlussflüge“

  • Es besteht unter Umständen ein Anspruch auf Entschädigung bei einem verpasstem Anschlussflug.
  • Die Entschädigung beträgt zwischen 250 € und 600 € pro Person.
  • Übernahme der Kosten für Übernachtung und Transfer sind unter Umständen eine Fluggastrechte.
  • Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz und Verspätungsdauer.
  • Verschiebt sich Ihr Anschlussflug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen.
  • Die Passagiere sollten sich die Annullierung sowie deren Grund wenn möglich von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lassen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Heutzutage müssen immer mehr Passagiere auf Anschlussflüge ausweichen, da es vor allem bei Langstreckenflügen kaum Direktverbindungen gibt, und wenn, dann nur von großen Flughäfen. Doch was passiert, wenn der erste Flug verspätet ist und man dadurch den Anschlussflug verpasst? In vielen Fällen gibt es dann eine Entschädigung!

Grundsätzlich gibt es bei Umsteigeverbindungen zwei Buchungsarten zu unterscheiden:

  1. Einheitliche Buchung der Flugabschnitte mit einem einzigen Buchungscode
  2. Separate Buchung der einzelnen Flugabschnitte

Einheitliche Buchung der Flugabschnitte mit einem einzigen Buchungscode

Hier ist die Ankunftszeit am Flughafen Ihres endgültigen Reiseziels bindend. Kommen Sie an Ihrem Endziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden an, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Dabei ist es irrelevant, ob Sie mit dem ursprünglich gebuchten Folgeflug weitergereist sind oder einen alternativen Anschluss nehmen mussten.

Sie haben übrigens auch dann alle Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung, wenn Sie außerhalb der EU umsteigen. Das hat der EuGH klargestellt (Az. C-537/17). Das gilt zumindest dann, wenn der Zubringerflug innerhalb der EU gestartet ist und Sie beide Flüge gemeinsam gebucht haben.

Die Fluggesellschaft muss dabei im Zweifelsfall auch einen zusätzlichen Puffer einbauen. Denn sonst kann auch eine geringe Verspätung des Anschlussflugs zur Unterschreitung der Mindestumsteigezeit (Minimum Connecting Time) führen. Das gilt selbst dann, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Kommt der Flieger aber so rechtzeitig an, dass die Mindestumsteigezeit noch eingehalten wird, dann wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Passagier selbst dafür verantwortlich war, dass er den Anschlussflug verpasst hat.

Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch

Separate Buchung der einzelnen Flugabschnitte

Sollten Sie die verschiedenen Flugsegmente einzeln gebucht haben (z.B. den Zubringer Flug über die Lufthansa Seite, den Anschlussflug dann bei KLM direkt) muss man sich die Teilabschnitte im Detail ansehen. Ist z.B. Ihr Zubringer Flug mit der Lufthansa verspätet und Sie verpassen daraufhin Ihren Anschlussflug mit der KLM, haben Sie nur Anspruch auf Entschädigung auf dem ersten Teilabschnitt mit der Lufthansa wenn der Flug um mindestens 3 Stunden verspätet am Zielort (Ziel des ersten Abschnittes) angekommen ist. Prüfen Sie einfach hier Ihren Anspruch.

Anschlussflug verpasst? Flugrecht.de unterstützt bei der Entschädigung.
Sergey Nivens/Shutterstock.com

Flugausfall und Anschlussflug verpasst? Wir kämpfen für Ihr Recht!

Wenn ein Flugausfall dazu führt, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, sind Sie als Fluggast abgesichert. Ihre Fluggastrechte beinhalten unter anderem:

  • Betreuungsleistungen ab einer Wartezeit von zwei bis vier Stunden
  • 250 bis 600 Euro Entschädigung je nach Entfernung
  • Übernahme der Kosten für Übernachtung und Transfer.

Allerdings ist es wichtig, dass Sie die einzelnen Strecken zusammen gebucht haben und bestenfalls nur ein Ticket für die gesamte Reise besitzen. Dadurch ist erkennbar, dass es sich hierbei um einen zusammenhängenden Transfer handelt. In diesem Fall ist es unerheblich, ob der Zubringerflug von einer anderen Airline durchgeführt wird als der Anschlussflug. Denn wie bereits gesagt: Es kommt nicht auf die Dauer der Verzögerung auf den Zubringerstrecken an, sondern auf die Verspätung am Endziel.

Gerade bei Pauschalreisen kann es durch das Verpassen von Zwischenflügen zu erheblichen Nachteilen kommen. Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Seite zu Entschädigung für Flugverspätung bei Pauschalreisen.

Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst? So erhalten Sie eine Entschädigung!

Es hat Sie also erwischt: Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst und müssen sich nun um Ihre Entschädigung kümmern. Wichtig ist, dass kein außergewöhnlicher Umstand für die Verspätung verantwortlich ist. Ein solcher liegt zum Beispiel bei Streik, Vogelschlag oder Unwettern vor. Außerdem sollten Sie sich die Annullierung sowie deren Grund wenn möglich von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lassen. Sammeln Sie Fotos, Belege Ihrer Ausgaben, Tickets und Gutscheine, um in einer möglichen Verhandlung viele Beweise zur Hand zu haben. Tauschen Sie zudem Kontaktdaten mit anderen Reisenden aus und bestehen Sie auf Ihren Versorgungsleistungen am Flughafen.

Wünschen Sie sich mehr Details? Dann werfen Sie doch gleich einen Blick auf unsere Seiten „Flugausfall Entschädigung“ und „Flugverspätung Entschädigung“. Denn die Rechte beim Verpassen eines Anschlussfluges decken sich in den meisten Fällen mit denen einer Flugverspätung oder sogar eines Flugausfalls.

Oftmals ist es für Passagiere jedoch sehr schwierig, ihre Fluggastrechte bei einem verpassten Anschlussflug geltend zu machen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich immer, das Team von flugrecht.de zu Ihrer Unterstützung hinzuzuziehen.

Prüfen Sie jetzt Ihre Entschädigung und geben Sie Ihre Flugdaten in unseren Rechner ein.

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Möchten Sie sich über aktuelle Flugverspätungen oder –annullierungen bei renommierten Fluggesellschaften wie LufthansaEurowings und Ryanair informieren? Und möchten Sie Ihre Rechte als Fluggast besser verstehen? Dann steht Ihnen Flugrecht.de gerne zur Verfügung.

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