trustpilot 5/5

Fluggastrechte bei außergewöhnlichen Umständen

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

kostenlos & unverbindlich

legal-expert

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

außergewöhnliche Wetter für Flugausfall

Hohe Erfolgsquote
Mehr als 10 Jahre Erfahrung
Kein Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Fluggastrechte bei außergewöhnlichen Umständen“

  • Egal ob Flugausfall, Verspätung oder Umbuchung: Wichtig ist immer, dass die Fluggesellschaft selbst für diese Umstände verantwortlich ist.
  • Bei „außergewöhnliche Umstände“ , muss die Airline Ihnen keine Entschädigung zahlen.
  • Technische Probleme können als außergewöhnlich gewertet werden.
  • Unter bestimmten Umständen muss die Airline die Kosten für Verpflegung übernehmen.
  • Airlines missbrauchen vermeintlich schlechtes Wetter oft als Ausrede für Flugverspätungen und -streichungen.
  • Überprüfen Sie lieber Ihre Ansprüche mit Flugrecht kostenlosen Entschädigungsrechner.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Egal ob Flugausfall, Verspätung oder Umbuchung: Wichtig ist immer, dass die Fluggesellschaft selbst für diese Umstände verantwortlich ist, damit Sie als betroffener Passagier Anspruch auf Entschädigung haben. Liegen jedoch sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ vor, muss die Airline Ihnen keine Entschädigung zahlen. Diese können zum Beispiel sein:

  • extremes Unwetter
  • Naturkatastrophen
  • Streik
  • Terrorwarnung
  • Vogelschlag
Kamenetskiy Konstantin/Shutterstock.com

Doch selbst bei einem Nichtverschulden der Fluggesellschaft stehen Ihnen Betreuungs- und Versorgungsleistungen  zu.

Diese beinhalten Getränke und Mahlzeiten, kostenlose Telefonate und gegebenenfalls Hotelübernachtungen inklusive Transfer.

Auch bei „außergewöhnlichen Umständen“ muss eine alternative Beförderung von der Fluggesellschaft bereitgestellt werden. Außerdem muss die Fluggesellschaft auch alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Verspätung oder den Flugausfall zu vermeiden bzw. zu verkürzen – und sie muss vor Gericht auch nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Falls die Wartezeit über 5 Stunden beträgt, können Passagiere vom Vertrag zurücktreten und eine Erstattung des Ticketpreises verlangen

Vorsicht: Oftmals geben Fluggesellschaften „außergewöhnliche Umstände“ als Grund für einen Flugausfall oder eine Verspätung an. Lassen Sie sich davon nicht täuschen. Überprüfen Sie lieber Ihre Ansprüche mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner und lassen Sie sich von uns unterstützen.

Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch

Zu den Gründen, die von den Fluggesellschaften gerne vorgeschoben werden, obwohl es sich i.d.R. nicht um außergewöhnliche Umstände handelt, zählen u.a. die folgenden:

  • Schlechtes Wetter, das aber für den Ort und die Jahreszeit typisch ist
  • Technische Defekte – selbst bei optimaler Wartung
  • Kollision mit Treppenfahrzeug
  • Erkrankte Besatzung (Piloten, Stewardessen)
  • Probleme mit der Enteisung
Nach oben scrollen