Das Wichtigste zum Thema „Fluggastrechte bei Überbuchung“
- Bei Überbuchung haben Fluggäste Rechte auf Entschädigung.
- Falls Sie entgegen Ihrer Reservierung in Ihrer Sitzplatzklasse herabgestuft wurden, stehen Ihnen zudem zwischen 30 und 75 Prozent des Ticketpreises zu.
- Bei Verweigerung des Boardings haben Passagiere Anrecht auf Entschädigung.
- Höhe der Entschädigung hängt von Flugstrecke und Wartezeit ab.
- Ausgleichsansprüche gelten auch bei Annullierungen oder Verspätungen.
- Airlines müssen Passagiere rechtzeitig informieren und Alternativen anbieten.
- Ansprüche auf Entschädigung verjähren nach drei Jahren.
- Das Team von flugrecht.de ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Fluggesellschaften verkaufen meist mehr Tickets als das Flugzeug Plätze hat. Das ist längst keine Ausnahme mehr, sondern die Regel! In den meisten Fällen treten genug Passagiere von ihrer geplanten Reise zurück, sodass nur selten Probleme durch dieses spekulative Geschäftsmodell entstehen. Doch falls ein Flug tatsächlich überbucht wird, steht betroffenen Gästen eine Entschädigung zu, sofern sie dadurch erst zu einem späteren Zeitpunkt fliegen können.
Im Falle einer Überbuchung kann es passieren, dass Airlines die Passagiere auf nicht ausgebuchte Flüge umbuchen beziehungsweise schlicht das Boarding verweigern, sofern sich nicht Freiwillige gefunden haben, die ihre Reise in einem alternativen Flugzeug antreten möchten. In der Regel bietet die Fluggesellschaft denjenigen dann ein Upgrade in eine höhere Klasse oder Reisegutscheine als Ausgleich an, auch wenn ein Losverfahren über die Umbuchung entscheiden muss.
Doch auch dann haben Reisende gewisse Rechte, denn nach der EU-Fluggastrechteverordnung liegt in diesem Fall eine Nichtbeförderung vor. Somit ist zusätzlich zu sämtlichen Versorgungsleistungen eine finanzielle Entschädigung seitens der Airline zu zahlen.
Wenn Ihr Flug überbucht wurde: Wann steht Ihnen welche Entschädigung zu?
Falls Ihnen das Boarding verweigert wird, weil Ihr Flug von der Fluggesellschaft überbucht wurde, haben Sie Anspruch auf folgende Entschädigung:
0-1500 km | 250 Euro |
ab 1.500 km innerhalb der EU | 400 Euro |
1.500 – 3500 km bei sonstigen Flügen | 400 Euro |
Bei allen anderen Flügen | 600 Euro |
Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch
Wie Sie sehen, hängt die Entschädigung nur von der Entfernung der gebuchten Route ab. Sie kann sich jedoch halbieren, wenn die Fluggesellschaft kurzfristig eine Ersatzbeförderung anbietet. Die Ausgleichszahlung kann sofort eingefordert werden, wenn die Fluggesellschaft eine Umbuchung vornimmt und muss in bar ausgezahlt oder auf ein Konto überwiesen werden. Falls Sie entgegen Ihrer Reservierung in Ihrer Sitzplatzklasse herabgestuft wurden, stehen Ihnen zudem zwischen 30 und 75 Prozent des Ticketpreises zu. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite „Flugumbuchung-Rechte“.
Versorgungsleistungen am Flughafen bei Überbuchung
Bei mehrstündigen Verspätungen oder langen Wartezeiten, die entstanden sind, weil Ihr Flug überbucht wurde, haben Sie Rechte, die Ihnen einen gesetzlich abgesicherten Anspruch auf Betreuungsleistungen garantieren.
Dazu zählen beispielsweise Getränke, kleine Snacks und immer auch der Zugang zu Kommunikationsmitteln. Sollte eine Beförderung per Flugzeug gar nicht möglich sein, sind die Airlines verpflichtet, die Kosten für ein alternatives Reisemittel zu übernehmen. Achten Sie auch darauf, inwiefern die Fluggesellschaft transparent mit Informationen umgeht und machen Sie sich gegebenenfalls Notizen. Falls die Zeit zwischen den Flügen – dem überbuchten und Ihrem neuen – so lang ist, dass eine Übernachtung erforderlich ist, muss die Airline für die Unterbringung in einem Hotel aufkommen. Selbstverständlich gilt das auch für den Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück. Eine weitere Folge der Überbuchung kann sein, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Anspruch auf Entschädigung haben Sie natürlich auch bei diesem Szenario!
Das Team von flugrecht.de ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen, wenn diese Ihrem Anspruch auf Entschädigung nicht nachkommen. Gelangen Sie aufgrund einer Überbuchung nicht pünktlich an Ihr Ziel, ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen neben den angebotenen Gutscheinen und Upgrades eine bestimmte Summe auszuzahlen. Überlassen Sie uns die Verhandlungen – wir versprechen Ihnen 100-prozentigen Einsatz! Prüfen Sie jetzt hier Ihren Anspruch.
Ihre Vorteile:
- 50.000 zufriedene Kunden
- kostenlose Prüfung Ihres Falls
- Provisionszahlung nur im Erfolgsfall