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Flugausfall? So sichern Sie Ihre Entschädigung und die Kosten Ihres Ersatztickets!

Ihr Flug wurde annulliert und Sie mussten ein Ersatzticket kaufen? Flugrecht hilft Ihnen, Ihre Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 zu erhalten – inklusive Erstattung der Kosten für selbst gebuchte Ersatzbeförderungen.

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in 2 Min. erledigt

Preis-Leistung – DtGV Siegel HerausragendKundenservice – DtGV Siegel Herausragend

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Ihre Rechte bei Ersatzbeförderung auf Kosten der Fluggesellschaft

Wenn Sie ein Flugticket gebucht haben, ist die Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtet, Sie zu Ihrem Zielort zu bringen. Leider kommt es jedoch immer wieder zu erheblichen Verspätungen oder sogar Flugausfällen.

In solchen Fällen muss die Airline Ihnen grundsätzlich einen Ersatzflug anbieten, damit Sie so schnell wie möglich an Ihr Reiseziel gelangen. Dies gilt auch bei Annullierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Doch nicht immer entspricht das angebotene Ersatzangebot Ihren Bedürfnissen. Sei es ein wichtiger Termin am Zielort oder der Wunsch, keine zusätzliche Nacht am Flughafen zu verbringen – es gibt eine Alternative: Sie können selbst eine passende Ersatzbeförderung zum Ziel buchen. Je nach Entfernung und Verfügbarkeit kann dies ein Ersatzflug sein, aber auch eine Beförderung mit Zug, Bus, Taxi oder Mietwagen bis zu Ihrem endgültigen Reiseziel.

Flugrecht macht’s möglich: Entschädigung + Erstattung

Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir helfen Ihnen, nicht nur eine Entschädigung für Ihr Flugproblem zu erhalten, sondern auch die vollständigen Kosten für Ihre selbst organisierte Ersatzbeförderung zurückzufordern.

Mit Flugrecht erhalten Sie:

Die volle Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bei Flugverspätungen oder Ausfällen (bis zu 600 € je nach Flugdistanz)

Zusätzlich die komplette Erstattung der Kosten für Ihre selbst gebuchte Ersatzbeförderung (sei es Flug, Zug, Bus oder Mietwagen)

Flugausfall-Entschädigung & Kosten fürs Ersatzticket fordern!

Sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung!

Prüfen Sie in 2 Minuten Ihren Anspruch – den Rest erledigen wir.

Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall

Beispiel 1: Flugausfall mit unzumutbarem Ersatzangebot

Sie haben einen Flug mit Air France von Berlin nach Toronto gebucht. Am Reisetag wird der Flug kurzfristig von der Fluggesellschaft gestrichen. Die Airline bietet Ihnen einen Ersatzflug an, der erst am nächsten Tag startet. Da Sie jedoch einen wichtigen Geschäftstermin wahrnehmen müssen, lässt sich diese Verzögerung nicht akzeptieren. Deshalb buchen Sie eigenständig einen Ersatzflug mit KLM über Amsterdam zu Ihrem Ziel für 750 €.

Ihr Anspruch: 

Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004: 600 € (wegen Flugausfall)

Erstattung des selbst gebuchten Ersatzflugs: 750 €

Ihr Gesamtanspruch: 1.350 €

Ersatzbeförderung plus Entschädigung bei Flugausfall sichern

Beispiel 2: Verspätung durch gestrichenen Flug

Sie planen eine Reise mit Ryanair von Köln nach Barcelona. Am Flughafen erfahren Sie, dass Ihr Flug von der Fluggesellschaft gestrichen wurde. Die Fluggesellschaft bietet Ihnen einen Alternativflug erst am späten Abend an. Da Sie diese lange Wartezeit nicht in Kauf nehmen möchten, entscheiden Sie sich, stattdessen ein Bahnticket von Köln nach Barcelona für 200 € zu kaufen.

Ihr Anspruch: 

Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004: 250 € (wegen Kurzstreckenflug)

Erstattung des selbst gebuchten Zugtickets: 200 €

Ihr Gesamtanspruch: 450 €

Entschädigung PLUS Kosten des Ersatztickets sichern!

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung sowie auf Erstattung der Kosten für Ihr Ersatzticket?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Ihr Flug wurde annulliert.

Die Fluglinie hat Ihnen keine Ersatzbeförderung angeboten oder das angebotene Ersatzangebot ist für Sie unzumutbar (zum Beispiel aufgrund einer zu langen Wartezeit).

Sie haben selbst eine Ersatzbeförderung (Flug, Zug, Bus oder Mietwagen) gebucht, um Ihr Reiseziel zu erreichen.

Wichtig: Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Flugstörung noch nicht an Ihrem Endziel und entscheiden sich, die Reise eigenständig und auf eigene Kosten fortzusetzen.

Sonderfall: Außergewöhnliche Umstände 

Bei Flugverspätungen oder -ausfällen aufgrund außergewöhnlicher Umstände kann es sein, dass die Airline keine Entschädigung zahlen muss. 

Dennoch ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Ersatzbeförderung zu Ihrem Zielort anzubieten. Sollte das Ersatzangebot jedoch deutlich verspätet sein (etwa mehrere Tage nach dem ursprünglichen Flugdatum), steht es Ihnen frei, selbst eine Ersatzbeförderung zu buchen und die Kosten dafür zurückzufordern. 

Ihr Flug wurde annulliert und Sie mussten ein Ersatzticket kaufen?

Diese Unterlagen benötigen Sie

Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen wir: 

Buchungsbestätigung des ursprünglichen Fluges

Nachweis der Flugstörung (z. B. Verspätungs- oder Annullierungsbestätigung)

Buchungsbestätigung und Rechnung Ihres selbst gebuchten Ersatztransports

Bordkarten (wenn vorhanden)

Schriftverkehr/Korrespondenz mit der Airline (E-Mails, Chatverläufe)

Nachweis, dass das von der Airline angebotene Ersatzangebot für Sie unzumutbar war

Flugausfall-Entschädigung & Kosten fürs Ersatzticket fordern!

Häufige Fragen zu Entschädigung und Erstattung von Ersatzkosten

Darum sollten Sie auf Flugrecht vertrauen

Unsere Erfolgsquote ist 99 %

Wir wissen genau, wie wir Ihre Rechte durchsetzen – mit einer branchenweit führenden Erfolgsquote und langjähriger Erfahrung.

Wir tragen alle Gerichtskosten

Sollte Ihr Fall vor Gericht gehen, übernehmen wir sämtliche Kosten. Sie zahlen nur im Erfolgsfall.

Über 15 Mio. Euro an Entschädigungen

Als Marktführer haben wir mehr als 12 Millionen Fluggästen zu ihrem Recht verholfen.

Bis zu 3 Jahre rückwirkend

Sie können Ansprüche bis zu drei Jahre nach Ihrem ursprünglichen Flugproblem geltend machen.