Ihre Rechte bei Ersatzbeförderung auf Kosten der Fluggesellschaft
Wenn Sie ein Flugticket gebucht haben, ist die Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtet, Sie zu Ihrem Zielort zu bringen. Leider kommt es jedoch immer wieder zu erheblichen Verspätungen oder sogar Flugausfällen.
In solchen Fällen muss die Airline Ihnen grundsätzlich einen Ersatzflug anbieten, damit Sie so schnell wie möglich an Ihr Reiseziel gelangen. Dies gilt auch bei Annullierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Doch nicht immer entspricht das angebotene Ersatzangebot Ihren Bedürfnissen. Sei es ein wichtiger Termin am Zielort oder der Wunsch, keine zusätzliche Nacht am Flughafen zu verbringen – es gibt eine Alternative: Sie können selbst eine passende Ersatzbeförderung zum Ziel buchen. Je nach Entfernung und Verfügbarkeit kann dies ein Ersatzflug sein, aber auch eine Beförderung mit Zug, Bus, Taxi oder Mietwagen bis zu Ihrem endgültigen Reiseziel.





