Neben der Ausgleichszahlung ist eine Fluggesellschaft bei Verspätung, Ausfall etc. vor allem auch dazu verpflichtet, entsprechend Betreuungsleistungen anzubieten. Diese Betreuungsleistungen müssen unabhängig von den Gründen der Annullierung / Verspätung erbracht werden. Somit muss die Airline auch bei „ außergewöhnlichen Umständen “ für eine entsprechende Versorgung der Passagiere aufkommen.

Die Airline muss Ihren Passagieren folgende Betreuungsleistungen anbieten:
Essen | Getränke | Kostenlose Telefonanrufe /Versand von E-Mails | Bei Verspätung über Nacht ein Hotel inklusive Transfer |
Die Leistungen müssen den Passagieren ab folgenden Wartezeiten und Strecken bereitgestellt werden:
Flüge bis 1.500 km | Ab 2 Stunden Wartezeit |
Flüge von 1.500 km bis 3.500 km | Ab 3 Stunden Wartezeit |
Flüge ab 3.500 km | Ab 4 Stunden Wartezeit |
Werden diese Betreuungsleistungen nicht von der Fluggesellschaft erbracht, sollten die Passagiere die Belege für Auslagen, die sie selbst getragen haben, gut aufbewahren. Die Kosten können sie sich zusätzlich zu der Entschädigung bei Flugverspätung erstatten lassen.