Fluggastrechte: Ihre Betreuungsleistungen

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Fluggastrechte: Betreuungsleistungen
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Fluggastrechte: Ihre Betreuungsleistungen

Neben der Ausgleichszahlung ist eine Fluggesellschaft bei Verspätung, Ausfall etc. vor allem auch dazu verpflichtet, entsprechend Betreuungsleistungen anzubieten. Diese Betreuungsleistungen müssen unabhängig von den Gründen der Annullierung / Verspätung erbracht werden. Somit muss die Airline auch bei „ außergewöhnlichen Umständen “ für eine entsprechende Versorgung der Passagiere aufkommen.

alt="Da nicht jeder Essen und v.a. Getränke mit an den Flughafen mitnimmt, müssen Fluggesellschaften bei einer Flugverspätung Betreuungsleistungen erbringen."
Yulia Davidovich/Shutterstock.com

Die Airline muss Ihren Passagieren folgende Betreuungsleistungen anbieten:

EssenGetränkeKostenlose Telefonanrufe /Versand von E-MailsBei Verspätung über Nacht ein Hotel inklusive Transfer

Die Leistungen müssen den Passagieren ab folgenden Wartezeiten und Strecken bereitgestellt werden:

Flüge bis 1.500 kmAb 2 Stunden Wartezeit
Flüge von 1.500 km bis 3.500 kmAb 3 Stunden Wartezeit
Flüge ab 3.500 kmAb 4 Stunden Wartezeit

Werden diese Betreuungsleistungen nicht von der Fluggesellschaft erbracht, sollten die Passagiere die Belege für Auslagen, die sie selbst getragen haben, gut aufbewahren. Die Kosten können sie sich zusätzlich zu der Entschädigung bei Flugverspätung  erstatten lassen.