Das Wichtigste zum Thema “Entschädigung bei Flugausfall”
- Bei Flugausfällen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung
- Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab
- Entschädigung kann bis zu 600 Euro betragen
- Fluggesellschaften müssen Passagiere über ihre Rechte informieren
- Auch außergewöhnliche Umstände lösen Entschädigungsansprüche aus
- Fluggesellschaften müssen Passagiere auf alternative Flüge umbuchen
- Passagiere sollten sich bei Flugausfällen an die Fluggesellschaft wenden
- Ein Anwalt kann bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen helfen
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Allgemeine Informationen zur Flugannullierung
Der absolute Albtraum vieler Reisender ist die plötzliche Annullierung des geplanten Flugs. Sie führt zu Stress, Frustration und möglicherweise einigen leidigen Nachwirkungen. Nicht selten müssen Termine abgesagt beziehungsweise verschoben, Anschlussverbindungen organisiert oder sonstige Umstrukturierungen vorgenommen werden. Allerdings stehen Ihnen als Passagier auch einige Rechte bei einem Flugausfall zu, sodass eine Entschädigung oftmals absolut angemessen ist.
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sieht im Fall einer Flugannullierung klare Regeln für Entschädigung, Betreuungsleistungen, Ersatzbeförderung und Erstattung des Ticketpreises vor. Die Airline ist auf Basis dieser Verordnung dazu verpflichtet, Sie umfassend über die Absage sowie Ihre Rechte zu informieren. Darüber hinaus muss sie Ihnen, sollten keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, eine Entschädigung auszahlen. Wir von flugrecht.de unterstützen Sie dabei, diese Ansprüche auch tatsächlich geltend zu machen – ganz ohne Risiko für Sie
Es kommt zu einer Flugannullierung – welche Entschädigung steht Ihnen zu?
Bei einer Flugannullierung hängt die Höhe der Entschädigung zunächst von der Länge der Flugstrecke ab. Außerdem kommt es darauf an, in welchem Land der Flieger startet beziehungsweise ob es sich um eine europäische Airline handelt. Grundsätzlich stehen Ihnen für Strecken bis 1.500 Kilometer 250 Euro, für innereuropäische Strecken ab 1.500 Kilometern sowie für sonstige Strecken von 1.500 Kilometern bis 3.500 Kilometern 400 Euro und für Strecken ab 3.500 Kilometer Entfernung 600 Euro zu. Die Entschädigung reduziert sich auf die Hälfe (125, 200 bzw. 300 Euro), wenn die Fluggesellschaft eine Alternativbeförderung anbietet, mit der man maximal 2, 3 bzw. 4 Stunden verspätet ankommt.
Der Anspruch gilt für jeden Passagier mit einem gültigen Ticket, also auch für Kinder. Es kommt vermehrt vor, dass Airlines betroffene Kunden jedoch mit Gutscheinen zufriedenstellen wollen. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen, denn Sie haben das Recht auf eine Überweisung beziehungsweise Bargeldzahlung. Um zu überprüfen, welche Entschädigung Sie erwarten dürfen, können Sie ganz einfach unseren Rechner benutzen.
Während der Wartezeit zählen Betreuungsleistungen zu den Kompensationen, die Sie bei einem Flugausfall zusätzlich zur Entschädigung bekommen müssen. Diese sind für Passagiere besonders wichtig, wenn sie zum Beispiel lange auf einen Ersatzflug warten müssen oder an einem Flughafen gestrandet sind, weil der Anschlussflug annulliert wurde.
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Die gesetzlich festgelegten Leistungen sehen wie folgt aus:
Ab 2 Stunden Wartezeit | Flüge bis 1.500 km | Kostenlose Getränke, Essen, ggf. Telefonate oder E-Mails |
Ab 3 Stunden Wartezeit | Flüge von 1.500 km bis 3.500 km | Kostenlose Getränke, Essen, ggf. Telefonate oder E-Mails |
Ab 4 Stunden Wartezeit | Flüge ab 3.500 km | Kostenlose Getränke, Essen, ggf. Telefonate oder E-Mails |
Abflug erst am nächsten Tag | Bei allen Flügen | Übernachtung im Hotel und Erstattung der Transferkosten |
Flug gestrichen Entschädigung
Flugausfälle und Flugannullierungen können Fluggästen erhebliche Unannehmlichkeiten bereiten. Oft sind Fluggesellschaften daher verpflichtet, Entschädigungen an die betroffenen Passagier:innen zu zahlen.
Es ist wichtig, dass Sie ihre Rechte zu kennen und Ihre Ansprüche geltend zu machen, einschließlich Schadensersatz, um für die Änderung der Flugzeiten entschädigt zu werden.
Bei Flugverspätungen an Flughäfen haben Passagier:innen oft Anspruch auf Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann, abhängig von den spezifischen Umständen des Falls.
Voraussetzungen für die Flugausfall-Entschädigung
Sollte Ihr Flug storniert worden sein, gibt es allerdings ein paar Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie sich auf eine Entschädigung einstellen können. Wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden, steht Ihnen prinzipiell eine Abfindung zu.
Laut Fluggastrechteverordnung gilt dies unter folgenden Umständen:
Landung in der EU mit einer EU-Airline (Unternehmen muss Sitz in der EU haben) oder Start in der EU (unabhängig der Fluggesellschaft).
Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor.
Die Fluggesellschaft bietet Ihnen keine angemessene alternative Beförderung an.
Eine alternative Beförderung ist dann angemessen, wenn sie
- mindestens sieben Tage vorher angekündigt wird und nicht mehr als zwei Stunden früher als geplant startet beziehungsweise nicht mehr als vier Stunden später als ursprünglich geplant landet.
- kurzfristiger angekündigt wird und nicht mehr als eine Stunde früher als geplant startet und nicht mehr als zwei Stunden später als geplant landet.
Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel Streiks, Naturkatastrophen oder die Sperrung eines Flughafens.
Häufig berufen sich Fluggesellschaften zu Unrecht auf andere “außergewöhnliche Umstände” wie technische Defekte oder unvorhersehbaren Schneefall, um sich beim Flugausfall der Entschädigung zu entziehen. In der Regel zählen diese Gründe jedoch nicht als Ausrede, da die Wartung der Technik dem Eigentümer obliegt und in den meisten Regionen, in denen es schneit, damit zu rechnen ist. Das gilt auch für extrem starke Schneeverwehungen, sofern diese beispielsweise im Dezember in der Schweiz vorkommen.
In solchen komplexen Fällen ist es ratsam, Spezialisten wie das Team von flugrecht.de zu kontaktieren. Wir verfügen über die nötige Erfahrung, die Angaben der Fluggesellschaften zu überprüfen. Wir lassen uns nicht von Vorwänden abwimmeln, sondern kämpfen bis zum Schluss für Ihr Recht!
Übrigens: Unter bestimmten Umständen ist auch eine Umbuchung Ihrer Reise gleichbedeutend mit einem Ausfall.
Erstattung des Ticketpreises bei Flugausfall
Wenn das Flugzeug nicht wie geplant abhebt, besteht für Sie die Möglichkeit einer Ersatzbeförderung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Diese kann auch durch ein Bahn- beziehungsweise Busticket oder einen Mietwagen gewährleistet sein und muss Ihnen bei einer Annullierung umgehend von der zuständigen Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden.
Sollten Sie jedoch nicht mehr auf die Alternative angewiesen sein, weil sie durch den gestrichenen Start zum Beispiel Ihren Termin bereits verpasst haben, können Sie stattdessen die Rückzahlung des Ticketpreises einfordern. Dafür muss die Airline innerhalb von sieben Tagen aufkommen. Die Erstattung der Kosten beim Flugausfall ist eine zusätzliche Vergütung und beeinflusst Ihren Anspruch auf eine Entschädigung nicht.
Ein Musterdokument für die Erstattung bei Flugausfall finden Sie hier.
Wie Sie Ihre Entschädigung bei einem Flugausfall geltend machen
Im Falle eines Flugausfalls ist es von hoher Bedeutung, dass Sie so viele Informationen und Beweise wie möglich sammeln. Dadurch steigt die Chance, dass die Fluggesellschaft der Forderung nachgibt bzw. werden viele diese Dokumente bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwingend benötigt.
Lassen Sie sich die Stornierung des Flugs schriftlich von der Airline oder dem Personal vor Ort bestätigen. Achten Sie dabei darauf, dass Name und Unterschrift des Mitarbeiters sowie Datum und Uhrzeit des Ausfalls korrekt angegeben sind. Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, Ihr Flugticket und alle Quittungen gut aufzubewahren (beispielsweise von Lebensmitteln, Taxi oder Hotel).
Ein weiterer Trumpf ergibt sich aus dem Austausch der Kontaktinformationen mit anderen vom Flugausfall betroffenen Passagieren. Bei einem Ersatzflug sollten Sie Fotos von der Uhrzeitangabe unmittelbar nach der Landung machen, damit Sie belegen können, mit welcher Verzögerung genau Sie an Ihrem Ziel angekommen sind. Für den Anspruch auf Entschädigung ist es relevant, wann die Türen der Maschine geöffnet wurden.
Prüfen Sie jetzt Ihre Entschädigung! Hierfür brauchen Sie nur Ihre Flugnummer und das Datum in unseren Rechner einzugeben. Mit dem Team von flugrecht.de an Ihrer Seite können Sie den Verhandlungen stressfrei entgegenblicken, vor allem ohne Kostenrisiko!
Ihre Vorteile
- kostenlose Erstprüfung des Anspruchs
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- erfahrene Anwälte kämpfen für Ihr Recht