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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Der Bundesgerichtshof bestätigt die Fluggesellschaften darin, dass bei einer Flugverspätung aufgrund eines Streiks der Fluglotsen keine Ausgleichszahlung fällig wird. Hierunter fallen auch die Flüge, die aufgrund des Streiks einen Umweg fliegen müssen.

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Sofern jedoch andere Umstände Ihren Flug verspätet haben, kümmern wir uns um die Einforderung Ihrer Entschädigung. Schnell. Einfach. Risikolos.

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