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Flug überbucht? Wichtige Informationen erhalten Sie hier!

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Flug überbucht

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Kein Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Passagierrechte bei einer Überbuchung“

  • Überbuchung von Flügen ist keine Seltenheit.
  • Die Fluggesellschaft muss freiwillige Passagiere finden.
  • Bei Verweigerung des Boardings Anspruch auf Entschädigung.
  • Höhe der Entschädigung abhängig von Flugdistanz.
  • Alternativ: Erstattung des Ticketpreises und Rückflug.
  • Kein Anspruch auf Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen.
  • Ausgleichsanspruch verjährt nach 3 Jahren.
  • Verjährungshemmung durch Kontakt zum Anwalt.
  • Fluggesellschaft muss über Rechte informieren.
  • Anspruch auch bei Pauschalreisen möglich.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Die Flugtickets sind bezahlt, die Koffer gepackt und Sie voller Vorfreude auf den bevorstehenden Urlaub. Beim Check-in am Airport dann der Schock: Ihr Flug ist überbucht!

Um leeren Plätzen im Flugzeug vorzubeugen, ist es nicht unüblich, dass Fluggesellschaften mehr Tickets verkaufen, als die Maschine Sitze hat. Denn immer wieder kommt es vor, dass Passagiere ihren gebuchten Flug im Nachhinein doch nicht antreten. Ein Verlustgeschäft für die betroffene Airline! Was aber, wenn nun doch mehr Gäste als erwartet ihre Reise antreten? In diesem Fall spricht man davon, dass ein Flug überbucht ist. Gleiches kann unter Umständen ebenfalls passieren, wenn die vorgesehene Maschine beispielsweise aufgrund eines technischen Defekts kurzfristig gegen ein kleineres Modell ausgetauscht werden muss.

Grundsätzlich ist so etwas bei vielen Dienstleistungen üblich, bei denen die Anbieter mit kurzfristigen Stornierungen rechnen. So kann es Ihnen im Urlaub auch passieren, dass Ihr Flug zwar pünktlich ankommt, dann aber das Hotel überbucht ist.

Flug überbucht – und was nun?

Geht die Rechnung nicht auf und sind nicht genügend Plätze für alle Passagiere verfügbar, hilft nur eins: Einige Fluggäste werden auf ihren Platz verzichten müssen. Zunächst muss die Airline versuchen, Freiwillige zu finden, die bereit sind, einen späteren Flug anzutreten. In der Regel profitieren solche freiwilligen Fluggäste von Reisegutscheinen oder einem Upgrade in eine höhere Bordklasse – oder auch von einer individuell vereinbarten Entschädigung in bar. Wenn aber nun niemand freiwillig auf seinen Sitzplatz verzichten möchte? Dann kann die Fluggesellschaft Passagieren das Boarding einfach verweigern. Kinder sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitpersonen haben hierbei Vorrang.

Wird Ihnen das Boarding verweigert, stehen Ihnen Entschädigungen zu

Ist Ihr Flug überbucht und gehören Sie zu den Unglücklichen, die ihren Sitz räumen müssen? Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie in solch einem Fall neben gewissen Versorgungsleistungen (Essen, Getränke, Telefonat) das Recht auf eine finanzielle Entschädigung. Wie hoch diese ausfällt, ist abhängig zur Flugdistanz in Kilometern – der Preis, den Sie für Ihre Tickets bezahlt haben, spielt hierbei keine Rolle.

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Die Höhe der Entschädigungssumme ergibt sich wie folgt:

  • 0-1500 km: 250 Euro
  • ab 1.500 km innerhalb der EU: 400 Euro
  • 1.500 – 3500 km bei sonstigen Flügen: 400 Euro
  • Bei allen anderen Flügen: 600 Euro

Was Sie tun sollten, wenn Ihr Flug überbucht ist

Wie Sie nun wissen, haben Sie – sofern Sie Ihren Sitzplatz zugunsten eines anderen Passagiers räumen müssen – das Anrecht auf eine angemessene Entschädigung. Allerdings steht Ihnen eine Ausgleichszahlung nur zu, wenn Sie rechtzeitig am Check-in eintreffen und alle für den Flug notwendigen Papiere vorlegen können. Falls der Ihnen angebotene Ersatzflug mit einer Verzögerung von fünf Stunden abhebt, steht es Ihnen zudem frei, von der Reise zurückzutreten. Die Fluggesellschaft muss Ihnen dann den vollen Ticketpreis erstatten – zusätzlich zur Entschädigung.

So machen Sie Ihren Anspruch geltend

Ihr Flug wurde überbucht und Sie möchten Ihr Recht auf eine Entschädigung geltend machen? Wir von flugrecht.de setzen uns für Sie ein! Wenn es nötig ist, gehen wir auch vor Gericht, damit Sie die Summe erhalten, die Ihnen per Gesetz zu steht. Erst im Erfolgsfall berechnen wir Ihnen eine Provision von 20 bis 30 Prozent zzgl. Mehrwertsteuer der ausgezahlten Entschädigungssumme.

Übrigens: Ihr Anspruch verjährt erst nach drei vollen Kalenderjahren. Sie können also auch noch nachträglich Ihr Recht auf eine Entschädigung geltend machen.

Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihren Anspruch!

Wie kann Flugrecht helfen, eine Entschädigung bei einer Flugüberbuchung zu bekommen?

Passagiere, deren Flüge überbucht sind, haben Anspruch auf Entschädigung. Sie können eine Ersatzbeförderung oder eine Geldentschädigung erhalten. Aus diesem Grund sind wir Ihre Stimme, damit Sie ihre Rechte ganz einfach durchsetzen können.

Möchten Sie sich über aktuelle Flugverspätungen oder –annullierungen bei renommierten Fluggesellschaften wie Lufthansa, Eurowings und Ryanair informieren? Und möchten Sie Ihre Rechte als Fluggast besser verstehen? Dann steht Ihnen Flugrecht.de gerne zur Verfügung.

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