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Flugreisen mit Krankheit und Behinderung

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Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Flugreisen mit Krankheit und Behinderung“

  • Es gibt spezielle Rechte für Passagieren mit Krankheit und Behinderung.
  • Diskriminierung von Passagieren mit Einschränkungen verboten.
  • Airlines müssen barrierefreie Reisen ermöglichen.
  • Diese haben Anspruch auf Unterstützung und Hilfeleistung.
  • Eine Vorherige Anmeldung von Einschränkungen ist empfehlenswert.
  • Kostenlose Beförderung von Mobilitätshilfen.
  • Unterstützung durch Flughafen- und Bordpersonal.
  • Rechtliche Beratung bei Diskriminierung oder Problemen empfehlenswert.


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Beförderungspflicht und Hilfestellungen

Die gute Nachricht gleich vorne weg: Für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität besteht grundsätzlich eine Beförderungspflicht. Das sieht Artikel 3 der „Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden“ so vor. Sie gilt für Flüge, die in der EU starten oder landen bzw. für Beförderungen, die einen Transfer auf einem EU-Flughafen vorsehen. Ausnahmen sind nur möglich bei Sicherheitsproblemen oder wenn es – beispielsweise bei extremem Übergewicht – physisch unmöglich ist, den Passagier an Bord zu befördern.

Bei Bedarf müssen die Fluggesellschaften Passagiere mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität auch bei der kompletten Abfertigung unterstützen und ggf. begleiten: Von der Abholung am Haupteingang des Ausgangsflughafens bis zum Haupteingang am Ziel. Zusätzliche Kosten dürfen den Passagieren dabei nicht entstehen, sie müssen sich jedoch rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vor dem Flug) anmelden und auch rechtzeitig (mindestens Stunden vor dem Flug) am Flughafen sein.

In der Folge erläutern wir spezielle Regelungen für bestimmte Krankheiten und Behinderungen bzw. für die damit verbundenen Hilfsmittel. Dabei ist zu beachten, dass wir hier keine medizinischen Ratschläge erteilen können. Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung sollten sich daher im Zweifelsfall mit Ihrem Arzt beraten, ob für sie ein erhöhtes Risiko mit einer Flugreise verbunden ist.

Fliegen mit Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen

Rollstühle, Gehilfen und andere Mobilitätshilfen können grundsätzlich kostenfrei transportiert werden. Sie müssen in der Regel mit dem Gepäck aufgegeben werden, werden aber nicht auf das Freigepäck angerechnet. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität werden dann mit Rollstühlen bzw. Fahrzeugen des Flughafens oder der Fluggesellschaft direkt zum Flugzeug und an ihren Platz gebracht und auch dort wieder abgeholt. Insbesondere auf Kurz- und Mittelstreckenflügen werden jedoch meist keine Rollstühle in der Kabine mitgeführt, viele behinderte Passagiere können daher während des Flugs nicht ihren Sitz verlassen.

Problematisch kann der Transport von elektrisch angetriebenen Rollstühlen sein. Fälle von explodierenden oder brennenden Mobiltelefonen haben dazu geführt, dass es inzwischen strenge Sicherheitsvorschriften für das Mitführen von Akkus an Bord von Flugzeugen gibt. Grundsätzlich dürfen die Akkus nicht angeschlossen sein. Außerdem gibt es Vorschriften, welche Art von Akkus (z.B. Lithium-Ionen-Akkumulatoren, Nass-Batterien) mit welcher gespeicherten Energie (in Wattstunden, Wh) wo (Frachtraum oder Handgepäck) mitgeführt werden dürfen. Betroffene sollten sich unbedingt bei der Fluggesellschaft erkundigen, welche Einschränkungen bestehen.

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Flugreisen mit Assistenzhund (z.B. Blindenhund, Hypohund, Therapiehund, Epilepsiehund)

Blindenhunde (genau gesagt: Blindenführhunde) fliegen nicht nur kostenlos mit ihrem Herrchen oder Frauchen, sie können auch mit in die Kabine genommen werden – und das auch ohne eine Transportbox. Die sonst üblichen Gewichtsbeschränkungen für Hunde als Handgepäck gelten für sie nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Hunde auch genügend Platz in der Kabine haben und sicher transportiert werden können. Ryanair lässt z.B. aus diesem Grund nur maximal 4 Blindenhunde pro Maschine mit an Bord.

Das gleiche gilt auch für andere Assistenzhunde, wie sie beispielsweise bei Patienten mit Diabetes oder Epilepsie eingesetzt werden. Da man Epileptikern und Diabetes-Patienten ihre Krankheit jedoch nicht ansieht, empfiehlt es sich, den entsprechenden Nachweis mitzuführen, dass der Hund benötigt wird. Abweichende Regelungen gibt es dagegen oft für Therapiehunde (ESAN-Hunde, Emotional Support Dog), die teilweise nur bei Reisen in die USA (bzw. von dort) in der Kabine mitgenommen werden dürfen.

Wichtig ist bei der Mitnahme von Assistenz- bzw. Blindenhunden auf internationalen Reisen, dass man alle nötigen Unterlagen für die Einreise mitnimmt, beispielsweise Impfnachweise und den EU Heimtierausweis.

Mitnahme von Medikamenten und Hilfsmitteln in Flugzeugen

Werden Medikamente oder Hilfsmittel getrennt vom restlichen Reisegepäck verpackt, werden sie ebenfalls kostenlos transportiert und nicht auf das Freigepäck angerechnet. Außerdem dürfen notwendige Medikamente selbst dann im Handgepäck mitgeführt werden, wenn es sich um Flüssigkeiten handelt und die maximal zulässige Menge von 100 ml pro Behälter überschritten wird. Allerdings sollte ein Attest vom Arzt mitgenommen werden, das den die Notwendigkeit der Mitnahme belegt.

Flugreisen in der Schwangerschaft und mit Kleinkindern

Schwangerschaften und Kinder sind natürlich keine Krankheiten oder Behinderungen, bei einer Flugreise ist aber trotzdem einiges zu beachten:

Die IATA empfiehlt Fluggesellschaften, Schwangere nach der 36. Schwangerschaftswoche nur noch mitzunehmen, wenn ein Arzt durch Attest bestätigt, dass die werdende Mutter fliegen kann. Viele Fluggesellschaften nehmen schwangere Frauen aber auch schon wesentlich früher nicht mehr mit. Dieses Vorgehen hat 2 wesentliche Gründe: Zum einen ist ein Flug belastend und die Fluggesellschaft will sich gegen eine mögliche Haftung absichern. Zum anderen besteht bei weit fortgeschrittenen Schwangerschaften das Risiko, dass an Bord die Wehen einsetzen und das Flugzeug daher umkehren oder, wie kürzlich geschehen, notlanden muss.

Neben den Regelungen der Fluggesellschaft sollten Schwangere auch auf die Einreisebestimmungen des Ziellandes achten. Manche Staaten möchten nämlich einen Staatsangehörigkeits-Tourismus unterbinden, wenn dort die Staatsbürgerschaft vom Ort der Geburt abhängt.

Auch Neugeborene sollten bereits „fit“ für die Flugreise sein, das Mindestalter variiert zwischen den Fluggesellschaften. Kinder bis 2 Jahre werden i.d.R. auf dem Schoß der Eltern transportiert, alternativ kann man auch einen zusätzlichen Sitzplatz buchen und einen Kindersitz mitnehmen. Selbst Neugeborene brauchen aber bereits einen eigenen Pass (bzw. teilweise Personalausweis). Auch bei Kleinkindern ist übrigens die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck möglich, z.B. für Babynahrung.

Fliegen mit Implantaten, Herzschrittmachern, Hörgeräten und Prothesen

Bei allen Implantaten und Prothesen, die größere Teile aus Metall enthalten, muss man damit rechnen, dass sie bei der Sicherheitskontrolle den Metalldetektor auslösen. Kleinere Objekte wie Zahn-Implantate oder Hörgeräte machen dagegen meist keine Probleme. Um dem Sicherheitspersonal das verdächtige Metall erklären zu können, empfiehlt es sich daher, einen Gelenk-, Implantat- oder Prothesenpass vom Arzt ausstellen zu lassen.

Sowohl die türgroßen Metalldetektoren als auch die entsprechenden Handgeräte können zu Störungen bei Implantaten und Prothesen mit empfindlicher Elektronik führen, da sie mit Magnetfeldern arbeiten. Insbesondere Patienten mit Herzschrittmachern wird empfohlen, sich nicht länger unter dem Metalldetektor aufzuhalten und ein wiederholtes Überstreichen mit Handgeräten zu vermeiden. Patienten mit Herzschrittmachern wird daher empfohlen, sich lieber gleich abtasten zu lassen.

Bei Start und Landung kann man den Druckausgleich im Ohr ggf. erleichtern, indem man sein Hörgerät herausnimmt. Grundsätzlich sollte das Hörgerät aber im Ohr bleiben, damit man keine sicherheitsrelevanten Durchsagen verpasst.

Fliegen mit Sauerstoff

In Flugzeugen ist der Luftdruck um etwa ein Viertel niedriger als am Boden. Das führt dazu, dass die Lunge den Körper nicht mehr so gut mit Sauerstoff versorgen kann. Für einige Patienten – z.B. mit Atemwegserkrankungen – kann es daher nötig sein, sie mit zusätzlichem Sauerstoff zu versorgen. Das gilt natürlich erst recht für Patienten, die bereits am Boden zusätzlichen Sauerstoff bekommen.

Beim Fliegen mit Sauerstoffgeräten gibt es aber Einschränkungen:

  • Flüssiger Sauerstoff darf aus Sicherheitsgründen gar nicht mitgenommen werden.
  • Oft können bestimmte Modelle von Gasdruckflaschen oder Konzentratoren mitgeführt werden. Andernfalls müssen sie bei der Airline extra gemietet werden, was teuer werden kann.
  • Eigene Geräte muss man vorher i.d.R. anmelden und dabei auch die Seriennummer angeben.
  • Die Airlines schreiben meist vor, dass mitgeführte Druckflaschen bzw. Akkus nicht nur für die geplante Flugzeit reichen müssen sondern dass auch ein Sicherheitspuffer vorgesehen wird.
  • Wichtig ist daher, sich rechtzeitig vor der Reise mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. Dabei kann man auch abklären, ob man eine Flugtauglichkeitsbescheinigung vorlegen muss.

Flugreisen mit ansteckenden Krankheiten

Um Mitarbeiter und andere Passagiere zu schützen, verweigern Fluggesellschaften Passagieren mit ansteckenden Krankheiten i.d.R. die Beförderung. An manchen Flughäfen (z.B. Peking) wird sogar flächendeckend Fieber gemessen, damit keine kranken Passagiere an Bord gelangen.

Auch für kranke Passagiere ist ein Flug aber möglich, wenn ihre Krankheit (zumindest aktuell) nicht ansteckend ist. Patienten mit auffälligen Symptomen (z.B. Flecken im Gesicht) sollten sich daher möglichst kurz vor dem Flug eine Unbedenklichkeitserklärung von ihrem Arzt ausstellen lassen.

Problematisch kann jedoch auch die Einreise ins Zielland sein. Kranke Passagiere sollten sich daher genau über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren.

Flugumleitung wegen Nachtflugverbot und besondere Unterstützung für Reisende mit Krankheit und Behinderung

Für Reisende mit Krankheit und Behinderung ist es wichtig, ihre Bedürfnisse im Voraus mit der Fluggesellschaft zu besprechen. Fluggesellschaften bieten oft Unterstützungsdienste, wie Rollstühle oder besondere Sitzplätze, an, um den Komfort und die Sicherheit dieser Passagier:innen zu gewährleisten. Es ist ratsam, rechtzeitig vor dem Flug Kontakt mit der Fluggesellschaft aufzunehmen, um spezielle Vorkehrungen zu treffen.

Das Nachtflugverbot gilt für andere Flughäfen wie den Düsseldorf Flughafen, Berlin, Hamburg und weitere deutsche Flughäfen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite ‚Flugumleitung wegen Nachtflugverbot‚.

Weitere Hinweise zu Flugreisen mit Behinderung oder Krankheit

Was sich auf dem Papier gut anhört, besteht leider nicht immer den Praxistest. So ist die Benutzung der engen Bordtoiletten während des Flugs für Rollstuhlfahrer in der Regel nur schwer oder gar nicht möglich.

Passagiere mit einer Behinderung sollten auch bedenken, dass eine verbale Beschreibung ihrer Einschränkungen und Bedürfnisse auch missverstanden werden kann. Das gilt besonders für Auslandsreisen, da hier noch Sprachbarrieren hinzukommen. Falls möglich sollte daher bei der Anmeldung der sog. SSR-Code für die Behinderung angegeben werden.

Wenn ein regulärer Transport in einer Linienmaschine nicht möglich ist, kann ein spezielles Flugzeug für Krankentransporte eine Alternative sein. Dies bietet sich allerdings aufgrund der hohen Kosten meist nur für den Rücktransport von im Ausland erkrankten oder verletzten Reisenden mit einer Reisekrankenversicherung an.

Bei Auslandsreisen ist zu bedenken, dass die ggf. mitgeführten Unterlagen am besten auch in der Landessprache oder zumindest auf Englisch ausgestellt werden sollten, da sonst die Gefahr besteht, dass sie nicht verstanden werden.

Zum Abschluss noch zwei gute Nachrichten für Reisende mit einer Behinderung oder Bewegungseinschränkung: Zum einen werden sie bei vielen Fluggesellschaften aufgrund ihrer speziellen Bedürfnisse bei der Sitzplatzwahl bevorzugt. Lediglich an Notausgängen dürfen sie meist nicht sitzen. Zum anderen sieht die EU-Fluggastrechteverordnung auch eine bevorzugte Behandlung bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Überbuchung vor.

Flugrecht gibt Ihnen ein Paar Tipps zu Reisen mit Hund im Flugzeug

Reisende mit Haustieren müssen sich auf den jeweiligen Flughafen informieren, um die notwendigen Vorschriften zu erfahren. Weiterhin ist es wichtig, dass der Hund trainiert wurde und er niemanden gefährdet. Flugrecht veröffentlicht weitere Tipps über Reisen mit Hund.

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