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Entschädigung und Erstattung bei Flugverspätung

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung und Erstattung bei Flugverspätung“

  • Die Fluggesellschaft muss bei Verspätungen unter bestimmten Umständen eine Entschädigungen zahlen.
  • Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz und Verspätungsdauer.
  • Nach der EU Fluggastrechteverordnung steht Passagieren bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden in den meisten Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu.
  • Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche beträgt 3 Jahre.
  • Bei Flugverspätung besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Verpflegung.
  • Ab einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden haben Passagiere das Recht, die Reise abzubrechen.
  • Passagiere sollten die Verzögerung dokumentieren und ihre Ansprüche schriftlich geltend machen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Wer kennt diese Situation nicht: Sie freuen sich auf Ihren gebuchten Urlaub, sind pünktlich am Flughafen damit auch nichts schief läuft – und dann teilt man Ihnen mit, dass Ihr Flug Verspätung hat. Ein Trost dabei: Nach der EU Fluggastrechteverordnung steht Passagieren bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden in den meisten Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu. Sagt der Passagier den Flug aufgrund der Verspätung ab, kann er zusätzlich noch eine Erstattung der Ticketkosten verlangen. Wir helfen Ihnen, Ihre pauschale Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen.

Entschädigung bei Flugverspätung - bis zu 600 Euro
Peter Bernik/Shutterstock.com

Wenn Ihr Flug verspätet ankam , könnten Sie möglicherweise Anspruch auf eine Flugentschädigung laut der EU-Fluggastrechteverordnung haben, wenn der Flug zu spät ankam und bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Wichtig: Die Bahn Fahrgastrechte und Bahnunternehmen dürfen nicht mit denen von Flugreisenden und Fluggesellschaften verwechselt werden.

Für den Fall, dass Sie Ihre Entschädigung für die Flugverspätung selbst einfordern wollen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Falls Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigungs-Forderung beauftragen, brauchen Sie sich darum natürlich nicht zu kümmern.

Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung

Die Höhe der Entschädigung für Flugverspätungen hängt von der Strecke ab. Das bedeutet, dass die Entschädigung auch höher sein kann als der Ticketpreis. Sie beträgt:

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250 €Für Strecken bis 1.500 km
400 €Für Strecken ab 1.500 km innerhalb der EU
400 €Für andere Strecken von 1.500 km bis 3.500 km
600 €Für andere Strecken über 3.500 km

Die Fluggesellschaft muss die Entschädigung bei Flugverspätung übrigens für jeden Passagier zahlen, für den ein Ticket gekauft wurde, also z.B. auch für Kleinkinder, sofern diese nicht umsonst befördert werden. Die Entschädigung für die Flugverspätung muss ausgezahlt werden (in bar oder per Überweisung), Sie müssen sich also nicht mit Gutscheinen oder Prämien-Meilen zufrieden geben.

Die für die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung relevante Entfernung berechnet sich dabei nicht nach der tatsächlich geflogenen Strecke, sondern nach der sogenannten Großkreisentfernung (umgangssprachlich „Luftlinie“). Wenn Sie sich über die genaue Strecke nicht sicher sind, können Sie unsere Übersicht der aktuellen Flugverspätungen  benutzen. (Die Nutzung des Rechners ist kostenlos, unverbindlich) 

Voraussetzungen für die Entschädigung

Grundvoraussetzung für eine Entschädigung bei Flugverspätung ist, dass Sie für den verspäteten Flug eine bestätigte Buchung haben und Sie rechtzeitig beim Check-In waren. Außerdem gilt die EU-Verordnung Nr. 261/2004 zu Fluggastrechten – und damit Ihr Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung – ausschließlich für Flüge, die

  • in der EU starten (unabhängig von der Fluggesellschaft) und/oder
  • in der EU landen und von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, die ihren Sitz in der EU, in der Schweiz, in Island oder in Norwegen hat.

Ihr Recht auf eine Entschädigung entsteht erst bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden. Entscheidend für die Berechnung der Verspätung ist dabei der Zeitpunkt der Ankunft am Ziel, genauer gesagt der Zeitpunkt, an dem die Türen geöffnet werden.

Wenn Sie aufgrund einer Verspätung einen  Anschlussflug verpasst  haben, erhalten Sie auch dann eine Entschädigung, wenn der erste Flug nur eine geringe Verspätung hatte. Voraussetzung für die Entschädigung ist hier, dass

  • Sie beide Flüge bei derselben Fluggesellschaft gebucht haben und
  • die Verspätung am Endziel mehr als drei Stunden beträgt.

(Bei getrennt gebuchten Flügen steht Ihnen natürlich trotzdem die Möglichkeit offen, eine Entschädigung für den ersten Flug zu fordern, wenn dieser bereits mehr als drei Stunden Verspätung hatte.)

Die Fluggesellschaft muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Flugverspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen aufgetreten ist. Außergewöhnliche Umstände  liegen beispielsweise bei Streik, Naturkatastrophen oder terroristischen Angriffen vor. Wann ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist umstritten und wird oft erst vor Gericht entschieden – meist zu Gunsten der Passagiere. Typische Beispiele für umstrittene Gründe für eine Flugverspätung sind technische Defekte. Wenn die Fluggesellschaft sich auf außergewöhnliche Umstände beruft, ist es daher oft ratsam, einen Spezialisten wie Flugrecht.de  einzuschalten. Wir wissen, wann eine Airline eine Entschädigung zahlen muss und wann nicht und wir setzen die Forderung notfalls vor Gericht durch – ohne Kostenrisiko für unsere Kunden. Überprüfen Sie mit uns, ob Sie die Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung erfüllen.

Der Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung verjährt in Deutschland drei Jahre nach dem geplanten Flugdatum zum Jahresende. Passagiere haben also noch lange nach dem geplanten Flug die Möglichkeit, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu fordern.

Übrigens: Auch bei einer Pauschalreise bekommen Sie die Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung von der Fluggesellschaft, nicht vom Reiseveranstalter. (Allerdings können auch weitere Forderungen gegen den Veranstalter bestehen.)

Fluggesellschaften versuchen gerne, die Entschädigung bei Flugverspätung abzublocken."
Monkey Business Images/Shutterstock.com

Erstattung des Ticketpreises bei Flugverspätung

Ab einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie das Recht, die Reise abzubrechen. Dann haben Sie auch Anspruch auf eine Erstattung Ihrer Ticketkosten. Die Erstattung muss Ihnen die Fluggesellschaft innerhalb von sieben Tagen zahlen. Wenn die Flugverspätung erst bei einem Zwischenstopp aufgetreten ist, haben Sie dann auch das Recht, kostenlos zu Ihrem Ausgangsflughafen zurückgebracht zu werden. Die Airline darf dann auch nicht die Kosten der bereits geflogenen Strecke von der Rückerstattung abziehen.

Diese Option bietet sich vor allem an, wenn eine alternative Beförderung keinen Sinn mehr macht, da Sie zum Beispiel durch die Flugverspätung Ihren Termin bereits verpasst haben. Wahlweise können Sie jedoch auch eine alternative Beförderung zu ihrem geplanten Ziel verlangen – dann gibt es aber auch keine Rückerstattung.

Das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung steht Ihnen übrigens zusätzlich zur Erstattung des Ticketpreises oder zur Alternativbeförderung zu.

Übrigens: Auch wenn Sie selbst Ihren Flug stornieren müssen (z.B. weil Sie krank werden), haben Sie zumindest einen teilweisen Anspruch auf Erstattung Ihrer Ticketkosten.

Schadensersatz bei Flugverspätung

Oftmals wird der Begriff Schadensersatz mit Erstattung, Entschädigung bzw. Ausgleichszahlung gleichgesetzt. Dies ist jedoch nicht korrekt. Schadensersatz bedeutet, dass die Fluggesellschaft für konkrete Folgeschäden, die beispielsweise durch eine Flugverspätung oder einen Flugausfall entstanden sind, aufkommen muss. Es ist nicht immer einfach, einen Schadensersatz geltend zu machen, trotzdem sollten Passagiere nichts unversucht lassen, vor allem nicht dann, wenn ihnen wirkliche Folgeschäden, die mit Kosten verbunden sind, entstanden sind. Schadensersatz kann Passagieren z.B. wegen verpasster Termine zustehen.

Zunächst gilt: Die Ansprüche auf Schadensersatz bei Flugverspätung ergeben sich aus dem Montrealer Übereinkommen sowie aus den §§ 280 und 281 BGB. In der Fluggastrechtverordnung Artikel 12 wird ebenfalls auf den sogenannten „weitergehenden Schadenersatz“ hingewiesen. Aber Vorsicht: Es kann sein, dass die zu leistenden Ausgleichszahlungen auf die weitergehenden Schadensersatzansprüche angerechnet werden.

Außerdem steht im Übereinkommen von Montreal zur Beförderung im Luftverkehr, dass betroffene Passagiere einer Flugverspätung nicht nur für den materiellen, sondern auch für den immateriellen Schaden Schadensersatz einfordern können.

So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Beispiel in einem Urteil festgelegt, dass Passagiere neben den eigentlichen Buchungskosten auch „weitergehenden Schadenersatz“ geltend machen können – und zwar bis zu etwa 6.000 €*.

 *(genau gesagt: 4.694 „Sonderziehungsrechte“, eine künstliche Währungseinheit, Umrechnungskurs vom 31.05.2017

Unter welchen Bedingungen haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz?

Die am häufigsten vorkommenden Schadensersatzansprüche ergeben sich aus folgenden Situationen:

1. Schadensersatz für Ersatzbeförderung, Verpflegung und Unterkunft

Sollte die Fluggesellschaft die Fluggastrechteverordnung verletzen, zum Beispiel Ihre Ansprüche auf Betreuungsleistungen, dann kann es sein, dass Passagiere selbst für die Betreuung oder eine Alternativbeförderung aufkommen müssen. Da dies jedoch eine Pflichtverletzung nach §280 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt, ist die Fluggesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Schäden sind auch keine „weitergehenden“ Schäden, welche auf die Ausgleichszahlung angerechnet werden können. Deshalb können Passagiere diesen Schadensersatz in voller Höhe zusätzlich zur pauschalen Entschädigung bei Flugverspätung verlangen.

2. Ersatz von Rechtsanwaltskosten

Es kann durchaus passieren, dass die Fluggesellschaft mit der Zahlung ihrer Entschädigung in Verzug kommt. Daraus kann dann ein Rechtsstreit resultieren, der mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist. In diesem Fall kann der Passagier zusätzlich zur Entschädigung die Kosten für den Rechtsanwalt als Schadensersatz geltend machen.

3. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter

Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war, hat der Fluggast unter Umständen aufgrund der Flugverspätung Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter, z.B. auf Reisepreisminderung – ähnlich zur Situation bei verschobenen Flügen.

4. Schadensersatz wegen verpasster Termine

Falls Sie aufgrund der Flugverspätung Termine verpasst haben und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, können Sie grundsätzlich auch dafür Schadenersatz von der Fluggesellschaft verlangen. Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist jedoch komplex, weshalb wir die Einschaltung eines Anwalts empfehlen würden. Außerdem wird dieser Schadensersatz i.d.R. auf die pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung angerechnet, sodass sich die Durchsetzung nur lohnt, wenn der Schadensersatz die Pauschale übersteigt.

Betreuungsleistungen bei Flugverspätung

Neben den Ansprüchen auf Entschädigung sowie auf Erstattung der Ticketkosten haben Passagiere bereits ab einer Flugverspätung von zwei Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen . Dazu gehört, dass die Fluggesellschaft gegebenenfalls für die Übernachtungskosten sowie den Transfer zum Hotel aufkommen muss, sollte sich die Verspätung bis zum nächsten Tag hinziehen.

Ab 2 Stunden WartezeitFlüge bis 1.500 kmKostenlose Getränke, Essen, ggf. Telefonate oder E-Mails
Ab 3 Stunden WartezeitFlüge von 1.500 km bis 3.500 kmKostenlose Getränke, Essen, ggf. Telefonate oder E-Mails
Ab 4 Stunden WartezeitFlüge ab 3.500 kmKostenlose Getränke, Essen, ggf. Telefonate oder E-Mails
Ab 5 Stunden WartezeitBei allen FlügenAnspruch auf alternative Beförderung oder Rücktritt vom Vertrag und Rückerstattung der Kosten für das Flugticket
Abflug erst am nächsten TagBei allen FlügenÜbernachtung im Hotel und Erstattung der Transferkosten

Entschädigung für Flugverspätung auch bei Dienstreisen?

Passagiere, die aus beruflichen Gründen viel mit dem Flugzeug unterwegs sind, sind am häufigsten von Flugverspätungen betroffen. Daher stehen auch ihnen bei einer Flugverspätung die Entschädigung und die anderen Fluggastrechte zu und nicht dem Arbeitgeber. Denn die Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro bekommt grundsätzlich derjenige, der den Schaden auch tatsächlich erlitten hat und nicht derjenige, der das Ticket bezahlt hat.

Sollten Sie auf einer Dienstreise eine Flugverspätung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Flugrecht.de unterstützt Sie darin, Ihre Fluggastrechte geltend zu machen.

Wie Sie Ihre Entschädigung bei Flugverspätung einfordern

Damit Sie im Falle einer Flugverspätung Ihre Entschädigung problemlos ausgezahlt bekommen, sollten Sie bereits während der Wartezeit ein paar nützliche Informationen sammeln:

  • Lassen Sie sich die Verspätung (falls möglich) von der Fluggesellschaft bestätigen.
  • Behalten Sie Ihr Flugticket beziehungsweise Ihre Bordkarte sowie alle Rechnungen für Lebensmittel, Mietwagen und Hotelkosten.
  • Tauschen Sie Kontaktdaten mit anderen Passagieren aus.
  • Dokumentieren Sie den gesamten Ablauf der Flugverspätung inklusive des Zeitpunkts, an dem die Türen nach der Landung geöffnet wurden.

Wenn Sie diese Notizen später zur Hand haben, steigen Ihre Chancen, auf eigene Faust erfolgreich mit der Airline zu verhandeln. Einen kostenlosen Musterbrief für Entschädigungen bei Flugverspätung finden Sie bei uns. Sollte dies dennoch nicht gelingen, kommen Sie auf uns zurück!

Wir übernehmen sämtliche Verhandlungen für Sie und das kostenlos. Hierfür brauchen Sie nur Ihre Flugnummer und das Datum in unseren Rechner einzugeben, um zu überprüfen, welche Ansprüche Sie haben. Erst bei einem erfolgreichen Abschluss, der gleichbedeutend mit der Auszahlung einer Entschädigung ist, berechnen wir eine Provision von 25 Prozent zzgl. gesetzlicher MwSt. Wir sind Ihr erfahrener und professioneller Partner, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber einer Fluggesellschaft durchzusetzen. Unsere ausgebildeten Mitarbeiter kämpfen auch vor Gericht für Ihren Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Wenn die Airlines Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, springen wir ein und lassen nicht locker!

Ihre Vorteile

  • hohe Erfolgsquote
  • kein Risiko
  • festgelegte Entschädigungs-Summen
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