Das Wichtigste zum Thema “Rückerstattung der Ticketkosten”
- Wann steht einem eine Rückerstattung der Ticketkosten zu?
- Fluggesellschaften müssen bei Annullierung oder Verspätung ab 5 Stunden erstatten.
- Bei freiwilliger Umbuchung steht dem Passagier kein Anspruch auf Rückerstattung zu.
- Auch bei außergewöhnlichen Umständen können Passagiere Anspruch haben.
- Airlines müssen Passagiere über ihre Rechte informieren.
- Bei Insolvenz der Airline können Ansprüche entfallen.
- Rückerstattung bei Stornierung hängt von Tarif und Konditionen ab.
- Rechtliche Beratung kann bei Fragen und Problemen hilfreich sein.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Der Kundenservice von Flugrecht.de wird oft gefragt, ob Passagiere ein Recht auf die Rückerstattung ihrer Ticketkosten haben. Unser Fokus ist, für unsere Kunden das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung, Flugausfall oder Überbuchung durchzusetzen. Da wir unsere Kunden aber generell nie „im Regen stehen lassen“, haben wir hier auch die wichtigsten Regelungen für die Rückerstattung der Ticketkosten zusammengestellt.
Zunächst einmal kommt es dabei darauf an, wer dafür verantwortlich ist, dass der Flug nicht angetreten wurde. Ist der Passagier selbst schuld, erstatten die Fluggesellschaften meist nur in bestimmten Beförderungsklassen freiwillig die Ticketkosten.
Erstattung von Steuern und Gebühren bei Rücktritt von der Reise
Tritt ein Passagier von der Reise zurück oder schafft er es aus eigenem Verschulden nicht rechtzeitig zum Boarding, hängt die Rückerstattung v.a. von der Fluggesellschaft und der Buchungsklasse ab: Bei teuren Tickets wie First oder Business Class bieten viele Fluggesellschaften auch kurzfristig eine kostenlose Stornierung an und erstatten den Ticketpreis dann vollständig. Teilweise werden auch gestaffelte Erstattungen angeboten, bei denen die Höhe der Rückerstattung vom Zeitpunkt der Stornierung abhängt. Insbesondere in den günstigsten Preiskategorien schließen viele Airlines eine Rückerstattung dagegen vollständig aus.
Allerdings gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile, die solche Regelungen für unzulässig halten. Die Fluggesellschaften sparen sich nämlich Steuern und Gebühren, wenn ein Passagier nicht fliegt. Zumindest für diese Steuern und Gebühren muss der Kunde daher eine Rückerstattung erhalten. Außerdem heben manche Flüge vollbesetzt ab, obwohl einzelne Tickets storniert wurden. In diesem Fall müsste die Fluggesellschaft den Erlös aus dem erneuten Ticketverkauf erstatten. Trotzdem wehren sich viele Fluggesellschaften mit allen Mitteln gegen die Erstattung von stornierten Tickets.
Volle Rückerstattung bei Flugverspätung, Flugausfall und Überbuchung
Bei einem Flugausfall oder einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden hat der Passagier das Recht, von seiner Flugreise zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fluggesellschaft das Boarding verweigert, beispielsweise, weil das Flugzeug überbucht ist. In diesen Fällen hat der Passagier einen Anspruch auf die Rückerstattung der Ticketkosten innerhalb von 7 Tagen. Der Ticketpreis muss dabei vollständig erstattet werden, die Fluggesellschaft darf also keine Bearbeitungsgebühren oder ähnliches abziehen. Den Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten haben Passagiere übrigens selbst bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks und Naturkatastrophen.
Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch
Eine Rückerstattung können übrigens auch Passagiere bekommen, die aufgrund von Flugausfall, Verspätung oder Überbuchung bei einem Zwischenstopp gestrandet sind: Sie haben das Recht, sich kostenlos zum Ausgangsflughafen zurück transportieren zu lassen und erhalten dann den vollen Flugpreis zurück.
Wenn die Flugverspätung oder der Flugausfall nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, haben die Passagiere zusätzlich zur Rückerstattung des Ticketpreises auch Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €. Wie hoch die Entschädigung voraussichtlich ausfällt, kann unserer Datenbank mit aktuellen Flugverspätungen entnommen werden. Dort finden sich u.a. Verspätungsdaten von Air France, Austrian Airlines, British Airways, Condor, easy Jet, Emirates, Eurowings, Germania, Germanwings, Iberia, KLM, Lufthansa und Ryanair.
Wie hilft Flugrecht mir, wenn ich eine Rückerstattung der Ticketkosten wünsche?
Passagiere haben Anspruch auf eine vollständige Erstattung der Ticketkosten, wenn sie den Flug nicht antreten können. Möchten Sie Ihren Anspruch kostenlos und schnell prüfen?