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Übernachtung im Hotel wegen Flugausfall nötig ? wer zahlt?

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Übernachtung im Hotel wegen Flugausfall“

  • Bei Flugausfall kann Übernachtung im Hotel nötig sein.
  • Fluggesellschaften müssen Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen.
  • Voraussetzung: Flugausfall aufgrund eines Problems, für das die Airline verantwortlich ist.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt die Zahlungspflicht.
  • Passagiere müssen eine Rechnung für die Hotelübernachtung aufbewahren.
  • Fluggesellschaften können auch alternative Unterkünfte anbieten.
  • Reisende sollten sich bei Flugausfall an die Airline wenden und auf ihre Rechte bestehen.
  • Bei Annullierung oder Verspätung von mehr als drei Stunden haben Passagiere möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Ein Alptraum für viele Fluggäste: Statt am Airport einzuchecken und nach dem Urlaub nach Hause zu fliegen, erfolgt die Durchsage, dass der eigene Flug annulliert wurde. Das Warten auf eine alternative Beförderung erstreckt sich über solch einen großen Zeitraum, dass eine Übernachtung im Hotel unausweichlich ist. Natürlich steht es Betroffenen in einem derartigen Fall immer noch offen, von ihrer Reise zurückzutreten – bei Erstattung des vollen Ticketpreises. Ist dies jedoch keine Option und der Besuch eines Hotels unabdingbar, stellen sich viele Fluggäste zurecht die Frage: „Muss ich das Hotelzimmer und den Transfer aus eigener Tasche zahlen?“

Transfer- und Hotelkosten: Die Airline muss für beides aufkommen!

Sie können beruhigt aufatmen, denn: Fluggesellschaften, deren Flüge in der EU starten, sind dazu verpflichtet, die Übernachtungskosten zu tragen. Dasselbe gilt für EU-Fluggesellschaften, die in der EU landen. Und zwar unabhängig vom Grund der Flugannullierung – also auch bei sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“ wie Streik, Unwetter oder Terrorwarnungen. Zudem werden Airlines, die an die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gebunden sind, dazu angehalten, Betroffenen ein angemessenes Beförderungsmittel für den Transfer zwischen Flughafen und Hotel zur Verfügung zu stellen.

Kommt die Fluggesellschaft dieser Verordnung nicht nach und zwingt Sie, privat von einem Mietwagen Gebrauch zu machen und in ein Hotel einzuchecken, können Sie diese Kosten später von der Fluggesellschaft zurückverlangen. Bewahren Sie daher unbedingt die Rechnungsbelege auf! Gerne können Sie unseren Musterbrief für die Rückerstattung von Hotelkosten nutzen.

Aber Achtung: Normalerweise organisiert die Airline selbst das Hotel und den Transport. Wer dieses Angebot nicht annimmt und stattdessen selbst bucht, bleibt ggf. auf seinen Kosten sitzen.

Prüfen Sie auch Ihren Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung!

Ob Transfer und Hotel nun unmittelbar von der Airline gestellt wurden oder Sie erst mit etwas Nachdruck zu Ihrem Recht gekommen sind: Die Fluggesellschaft hat sowohl die Kosten für den Transport als auch für die Unterbringung übernommen. Also: Ende gut, alles gut? Nicht ganz! Haben Sie überprüft, ob Sie nicht einen zusätzlichen Anspruch auf eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten haben? Wenn der Flugverspätung oder dem Flugausfall keine außergewöhnlichen Umstände zugrunde liegen, haben Sie nämlich durchaus das Recht, eine Ausgleichszahlung zu verlangen. Diese kann bis zu 600 Euro betragen!

Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch

Die Übernahme von Hotelkosten entspricht keiner Entschädigung!

Immer wieder kommen Klienten mit folgender Problematik auf uns zu: Die Fluggesellschaft ist zwar für Transfer und Hotel finanziell aufgekommen, stellt sich jedoch bei der Zahlung einer Entschädigung quer. Häufig wird dann behauptet, außergewöhnliche Umstände seien für die Unannehmlichkeiten verantwortlich. Manches Mal fällt sogar die Begründung, die Übernahme der Hotelkosten entspräche einer Ausgleichszahlung. Alles faule Ausreden, die uns von flugrecht.de schon oft untergekommen sind! Wir wissen genau, wie man in solch einem Fall am besten vorgeht und konnten schon in etlichen Fällen die entsprechenden Airlines zu einer Zahlung bewegen.

Möchten Sie sich also viel Zeit, Frust und unter Umständen Gerichtskosten sparen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir setzen alles daran, Ihren Anspruch geltend zu machen – wenn nötig, gehen wir auch gerichtlich vor. Doch keine Sorge: Sie zahlen für unsere tatkräftige Unterstützung erst im Erfolgsfall – und zwar lediglich bis zu 30 Prozent der ausgezahlten Entschädigungssumme.

Wie kann Flugrecht.de helfen, wenn Sie wegen einer Flugannullierung im Hotel übernachten mussten?

Wenn ein Hotelaufenthalt wegen des Verspätung oder Ausfalls notwendig ist, können Fluggäste bei der Airline eine Kompensation der Kosten verlangen. Flugrecht.de hilft Fluggästen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.

Möchten Sie sich über aktuelle Flugverspätungen oder –annullierungen bei renommierten Fluggesellschaften wie LufthansaEurowings und Ryanair informieren? Und möchten Sie Ihre Rechte als Fluggast besser verstehen? Dann steht Ihnen Flugrecht.de gerne zur Verfügung.

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