Das Wichtigste zum Thema “Ein Flugausfall = Keine höhere Buchungsklasse”
- Fluggast hat keinen Anspruch auf höhere Buchungsklasse bei Flugausfall.
- Eine Umbuchung ist nur im Rahmen der gebuchten Klasse möglich.
- Airlines können auf andere Flüge oder Umbuchungen verweisen.
- Begründung für höhere Klasse bei Flugausfall nicht ausreichend.
- Auch bei Flugausfällen bleibt die gebuchte Klasse erhalten.
- Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall bleibt bestehen.
- Entschädigung hängt von Flugstrecke und Verspätung ab.
- Flugrechtsportale helfen bei Durchsetzung von Entschädigungen.
- Verbraucherzentralen geben Auskunft über Fluggastrechte.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Um es gleich vorwegzunehmen: Nein, Sie sollten auf keinen Fall in Eigenregie einen Ersatzflug in eine höhere Bordklasse buchen, zum Beispiel von der Business- in die First-Class, wenn Sie von einem Flugausfall betroffen sind. Ein Ersatzticket für einen verpatzten Flug in eine höhere Buchungsklasse muss Ihnen die Airline nämlich nicht automatisch bezahlen.
Kosten für die höhere Bordstufe müssen Kläger aus eigener Tasche bezahlen
Diesen Umstand verdeutlicht ein vom Landgericht Landshut gefällter Beschluss vom 8. Februar 2018, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag: Für einen gecancelten Flug von Palma de Mallorca nach München organisierte die entsprechende Airline eine alternative Reiseroute, mit der die Passagiere ihren Zielort gegen 1:05 Uhr des Folgetages erreichten. Zwei Gestrandeten ging dies jedoch nicht schnell genug. Kurzerhand stiegen sie in eine frühere Maschine – und zwar in die Business- statt in die Economy-Class, die für den Flug bezahlt worden war, der annulliert werden musste. Pro Ersatzticket zahlten die Reisenden rund 800 Euro. Eine Summe, die sie nun von der Fluggesellschaft ausgezahlt bekommen wollten – ohne Erfolg.
Da beide Buchungsklassen nicht vergleichbar sind und die Airline ihrer Pflicht zur Ersatzbeförderung gemäß Art. 8 Abs. 1 b) der Fluggastrechteverordnung in vollem Umfange nachgekommen war, entschied das Gericht zugunsten der Fluggesellschaft: Die Berufung wurde zurückgewiesen und die Kosten für die höhere Bordstufe mussten die Kläger aus eigener Tasche bezahlen.
Ob Economy- oder Business-Class: Wurde Ihr Flug annulliert, fordern wir Ihre Entschädigung ein!
Ein Flugausfall ist meist eine sehr nervenaufreibende Angelegenheit. Leider ist eine Annullierung trotz größter Bemühungen seitens der Airline nicht immer auszuschließen. Der oben beschriebene Fall zeigt deutlich: Eigeninitiatives Handel endet nicht selten fatal, wenn man den rechtlichen Hintergrund nicht kennt. Wir von flugrecht.de sind mit der aktuellen Fluggastrechteverordnung bestens vertraut. Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Ihr Flug gecancelt wurde oder sich verspätet hatte. Denn auch wenn es nicht rechtens ist, eigenmächtig Ihre Bordklasse von Economy- in Business-Class umzubuchen, wenn Ihr Flug annulliert wurde, eine Entschädigung von bis zu 600 Euro plus Unterstützungsleistungen während der Wartezeit auf die Ersatzmaschine stehen Ihnen in jedem Fall zu – und wir helfen Ihnen dabei, diesen Anspruch im Nachhinein geltend zu machen!
Übrigens: Überlegen Sie es sich gut, wenn Ihnen die Fluggesellschaft Ihnen statt der Entschädigung bei Flugverspätung einen Reisegutschein oder ein Upgrade für den nächsten Flug anbietet. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in bar bzw. per Überweisung.
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Wie kann Flugrecht Ihnen bei Entschädigung bei Flugausfall in der Economy-Class helfen?
Im Falle eines Flugausfalls müssen Passagiere der Economy Class die Kosten für die Weiterreise einer höheren Buchungsklasse selbst tragen, wenn keine andere Alternative zur Verfügung steht. Deswegen sind unsere Anwälte dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.