Das Wichtigste zum Thema „Leitlinien zur Fluggastrechteverordnung 261/2004“
- Es wurden die Leitlinien zur EU-Fluggastrechteverordnung veröffentlicht.
- Erleichterte Anwendung und einheitliche Auslegung.
- Es bestehen eine Verpflichtung zur Betreuung bei Verspätungen und Annullierungen.
- Entschädigungen stehen bei Flugausfall oder Verspätung von mehr als 3 Stunden zu.
- Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro.
- Diese sind Abhängig von der Flugdistanz und Verspätungsdauer.
- Airlines können sich auf außergewöhnliche Umstände berufen.
- Diese Rechte gelten auch bei Flügen aus EU in Drittstaaten.
- Passagiere sollten ihre Rechte kennen und durchsetzen.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Die Europäische Kommission hat Leitlinien herausgegeben, die die Rechtsprechung zur Fluggastrechteverordnung 261/2004 zusammenfassen und so die Auslegung erleichtern sollen.
Hier finden Sie den Volltext der Leitlinien zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung 261/2014.
Der Text soll die Rechtsprechung zur Verordnung 261/2004 in einem Dokument zusammenfassen und so für Juristen und Bürger besser zugänglich machen. Alle, denen 30 Seiten juristischer Texte zu kompliziert sind, können natürlich auch die Dienste von Flugrecht.de in Anspruch nehmen – dann kümmern wir uns um die juristischen Details!
Wie könnte Flugrecht.de mir weiterhelfen?
Welche Art von Entschädigung möglicherweise erhältlich ist, ist eine häufige Frage. Aus diesem Grund helfen wir die Passagieren, die genauen Bedingungen zu kennen, damit sie ihre Ansprüche richtig geltend machen können.