trustpilot 5/5

Flug gestrichen: Neben einer Entschädigung sollen Hunde die Wartezeit versüßen

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

kostenlos & unverbindlich

legal-expert

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

versüßen die hunde die wartezeit im flughafen
Hohe Erfolgsquote
Mehr als 10 Jahre Erfahrung
Kein Risiko

Das Wichtigste zum Thema “Die Hunde versüßen die Wartezeit”

  • Fluggäste erhalten Entschädigung bei gestrichenen Flügen.
  • Neues Angebot: Wartezeit mit Hunden versüßen.
  • Ausgewählte Flughäfen bieten Hundebesuche an.
  • Konzept soll Flugreisen angenehmer machen.
  • Hunde tragen spezielle Westen und werden begleitet.
  • Keine Kosten für Fluggäste.
  • Positive Rückmeldungen von Passagieren.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Wenn ein Flug gestrichen wird, bedeutet dies meist den Beginn einer nervenaufreibenden Odyssee am Flughafen. Im besten Fall warten Sie nur eine Kaffeepause lang auf Ihre Ersatzmaschine, im schlimmsten müssen Sie eine Übernachtung im Hotel einplanen. Dabei können die Gründe für die Annullierung genauso vielfältig sein wie die Stresssymptome, die mit einem durch einen gecancelten Flug geplatzten Urlaub oder verpassten Termin einhergehen. Um der angespannten Atmosphäre, die auf Flughäfen meist herrscht, entgegenzuwirken, ist man unter anderem im Internationalen Flughafen von Los Angeles auf den Hund gekommen. Dort patrouillieren mittlerweile über 30 kuschelige Therapy Dogs im Auftrag der Niedlichkeit. Ja, Sie haben richtig gelesen. Die mit Schärpen, Westen oder Halstüchern gekennzeichneten Fellnasen haben nur einen Job: Vom Freiwilligen-Programm PUP (“Pets Unstressing Passengers”) ins Leben gerufen, erfreuen sie die Herzen gestrandeter, entnervter Passagiere aus aller Welt durch ausgiebiges Streicheln, Knuddeln und Spielen.

Idee geht auf Flughafen-Pastor zurück

Die Idee für dieses Programm geht auf einen Flughafen-Pastor zurück, dessen Vierbeiner kleinen und großen Passagieren, deren Flug gestrichen wurde, die Wartezeit versüßte. Ob sich dieses Konzept wohl auch auf deutschen Flughäfen durchsetzen wird? Wir von flugrecht.de würden uns jedenfalls über die vierbeinigen “Gute-Laune-Macher” freuen. Gleichzeitig plädieren wir aber auch dafür, dass Sie als gestrandeter Fluggast vor lauter tierischer Unterhaltung nicht Ihre Fluggastrechte aus den Augen verlieren sollten. In bestimmten Fällen winkt Ihnen nämlich bei der Annullierung Ihres Fluges eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro! Was genau Sie bei einem Flugausfall beachten müssen, verraten wir Ihnen jetzt – lesen Sie weiter!

Ist Ihr Flug gestrichen worden? Nutzen Sie Ihre Rechte!

Bei den aberhunderten Flugzeugen, die täglich abheben, ist es leider nicht immer auszuschließen, dass der eine oder andere Flug gestrichen wird. Die Rechte, auf die Sie sich in solch einem Fall berufen können, sind klar in der Fluggastrechteverordnung 261/2004 dokumentiert. Sie verpflichten sämtliche Airlines, die in der EU starten, und EU-Fluggesellschaften, die in der EU landen, dazu, Sie angemessen zu entschädigen. Bedingung hierbei: Es dürfen weder außerordentliche Umstände wie Streik oder politische Instabilität für den Ausfall verantwortlich sein, noch darf die Annullierung 14 Tage vorher angekündigt worden sein. Trifft beides zu, haben Sie gute Chancen auf eine Ausgleichszahlung. Prüfen Sie jetzt direkt und kostenlos, wie viel Geld Ihnen die Airline schuldet und beauftragen Sie die Profis von flugrecht.de! Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Anspruch erfolgreich geltend zu machen!

Möchten Sie ein Paar Tipps von Flugrecht über Reisen mit einem Hund?

Reisen mit Hund im Flugzeug kann viel Planung erfordern, aber es lohnt sich! Passagiere sollten sicherstellen, dass ihr Hund Erlaubnis von der Fluggesellschaft hat und angemessene Vorschriften für die Passagierkabine befolgen. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie und Ihr Haustier eine sichere und bequeme Reise erleben.

Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch

Scroll to Top