Auch in diesem Fall stärkt der Europäische Gerichtshof am 14.11.2014 die Rechte gem. EU-Verordnung.
Kollision sei ein einzuplanender Umstand
Die Kollision mit einem Treppenfahrzeug stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, da Treppenfahrzeuge notwendigerweise zur Beförderung von Fluggästen zum Einsatz kommen. Es ist also ein einzuplanender Umstand, dass solche Ereignisse eintreten können.
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