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Flugannullierung: Top 4 der verrücktesten Gründe

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

flugannullierung und gründe
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Das Wichtigste zum Thema „Die verrückte Gründe, die den Flug annullieren“

  • Pilot mit anspruchsvollem Gaumen
  • Die Tomatensaft-Krise
  • Krieg mit Erdnüssen zwischen Passagieren
  • Ein Streit zwischen der Flugbesatzung und Passagieren


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Unglaublich aber wahr:

Vier verrückte Gründe für eine Flugannullierung

Flugausfälle sind ärgerlich. Manchmal sind die Gründe hierfür allerdings so absurd, dass sie zur allgemeinen Erheiterung beitragen. Lesen Sie hier die vier absonderlichsten Ursachen für eine Flugannullierung – viel Spaß!

Pilot mit anspruchsvollem Gaumen

Kaum jemand, der nicht eine Leibspeise zu nennen wüsste. Und kaum jemand, der nicht zutiefst enttäuscht ist, wenn das Lieblingsmenü plötzlich von der Karte gestrichen wird. So erging es auch einem Piloten. Er wollte partout nicht ohne seine Leibspeise an Bord vom Boden abheben, sodass der Flug annulliert werden musste.

Die Tomatensaft-Krise

Mit dem Flugzeug zu reisen, ohne dabei an einem Glas kaltem Tomatensaft zu nippen? Für manche unvorstellbar! Ein gediegener Passagier war so erbost, als ihm mitgeteilt wurde, der rote Gemüsesaft sei leider zur Neige gegangen, dass er die Piloten mit seinem Gezeter zur Zwischenlandung zwang.

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Die Katze

Eine ältere Katzendame entschied sich während des Fluges dazu, die Maschine auf eigenen Pfoten zu erkunden und büxte aus ihrer Transportbox aus. Die Reise der Mieze endete schließlich hinter der Cockpit-Verkleidung, aus der das verängstigte Tier herausmontiert werden musste. Ganze vier Stunden waren Experten hierfür am Werk.

Krieg mit Erdnüssen

Eine Mutter, deren Tochter gegen Erdnüsse allergisch war, geriet mit einem Passagier aneinander, der hinter ihnen genüsslich Erdnüsse knabberte. Die Situation zwischen Mutter, Tochter und dem vor Wut mit Erdnüssen werfenden Nuss-Liebhaber eskalierte so heftig, dass sich der Flug um etliche Stunden verzögerte.

Ihr Flug wurde ebenfalls annulliert?

So unterhaltsam diese kuriosen Geschichten auch klingen mögen: Als Betroffener ist einem in solch einer Situation sicher nicht zum Lachen zumute. Schließlich kann man einen wichtigen Termin verpassen oder kostbare Urlaubstage verlieren, nur weil ein Flug annulliert werden musste. Zum Glück lässt Sie der Gesetzgeber in solch einem Fall nicht allein. Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 definiert ganz genau die Rechte, die Ihnen als Fluggast einer Airline, die in der EU startet, oder einer EU-Fluggesellschaft, die in der EU landet, zustehen.

Gemäß dieser Verordnung muss eine Airline den Ausfall einer Maschine mindestens 14 Tage vorher ankündigen. Werden Sie in diesem Zeitraum nicht über die Annullierung informiert und kann Ihnen die Fluggesellschaft keine adäquate Ersatzlinie anbieten, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Diese kann je nach Flugroute bis zu 600 Euro betragen.

Bedingung hierbei: Der Flugannullierung dürfen keine sogenannten „außerordentlichen Umstände“ zugrunde liegen. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen unter anderem extreme, für die Region untypische Wetterbedingungen, Naturkatastrophen und Terrorwarnungen. Gerade in ungewöhnlichen Fällen, wie wir sie auf dieser Seite beschrieben haben, ist für Laien oft schwer zu erkennen, ob diese als außergewöhnlicher Umstand gelten. Daher empfiehlt es sich, hier einen Spezialisten einzuschalten.

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren oder wünschen sich gleich einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihren Anspruch auf Entschädigung bei der betreffenden Airline geltend macht? Bei flugrecht.de sind Sie goldrichtig!

Über welche Rechte informiert Flugrecht.de bei Flugausfall?

Es gibt viele verrückte Gründe für die Annullierung. Dazu gehören Flugverspätungen durch Luchssicht, Sonnenstrahlen, falsche Rechnungseinheiten, zu kleine Toiletten und sogar Hundebellen. Egal, welcher Grund auch immer zur Annullierung führt – Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung und sollten ihre Rechte unbedingt wahrnehmen.

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