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Flug ausgefallen? Die Airline muss Ihnen die Gründe nennen!

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Flug ausgefallen? Die Airline muss Ihnen die Gründe nennen“

  • Bei Flugausfällen müssen Airlines Gründe dafür nennen.
  • Informationen müssen schnell und klar erfolgen.
  • Die EU-Verordnung gibt Fluggästen Rechte.
  • Airlines müssen alternative Flüge oder Rückerstattung anbieten.
  • Bei Verspätungen von über 3 Stunden gibt es Entschädigung.
  • Unvorhergesehene Umstände sind keine Entschuldigung.
  • Passagiere sollten alle Belege und Dokumente aufbewahren.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Von der Katze in der Cockpit-Verkleidung bis hin zum um sich schlagenden Fluggast, der zu lange auf ein bestelltes Sandwich warten musste: Es gibt die skurrilsten Gründe für die Annullierung eines Fluges. Das Internet offeriert Suchmaschinennutzern zahlreiche Beispiele, die so unglaublich klingen, dass es schwerfällt, sie für bare Münze zu nehmen. Vielleicht kennen Sie bereits einige dieser Geschichten? Möglicherweise deshalb, weil Sie gerade im Internet recherchieren, warum Ihr kürzlich geplanter Flug ausgefallen ist? Im Regelfall nennt die zuständige Airline die Gründe, die zu der Flugannullierung geführt haben, damit Sie abwägen können, ob Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben oder nicht.

Leider gibt es auch unter den Fluggesellschaften hin und wieder schwarze Schafe, die einer Entschädigungszahlung entgehen wollen, indem sie geflissentlich ins Schweigen verfallen. Diese Strategie geht meist damit einher, dass sich die Verantwortlichen auf sogenannte „außerordentliche Umstände“ berufen, dabei jedoch keine weiteren Details nennen. Bei solchen Ereignissen steht die Airline nämlich nicht in der Verpflichtung, ihre Fluggäste angemessen zu entschädigen. Doch als Passagier haben Sie ein Anrecht darauf, ganz konkret zu erfahren, weshalb Ihr Flug ausgefallen ist.

Leider ist es oftmals als Laie nicht so einfach, die tatsächlichen Gründe in Erfahrung zu bringen bzw. die Angaben der Fluggesellschaft zu überprüfen. Und selbst wenn: Es kommt nicht selten vor, dass Airlines dennoch außerordentliche Umstände vorschieben. Was dann? Viele Passagiere scheuen in solch einem Fall den juristischen Weg, selbst wenn sie im Recht sind. Zum Glück gilt hier nicht das Gesetz des Stärkeren. Alles was Sie benötigen, um die wirklichen Gründe für einen Flugausfall zu erfahren und bei Anspruch auch tatsächlich eine Entschädigungszahlung zu erhalten, ist ein starker Partner an Ihrer Seite.

Wenn Ihr Flug ausgefallen ist, ist flugrecht.de Ihr kompetenter Ansprechpartner!

Ob Sie von Ihrer Airline bezüglich einer Entschädigungszahlung ignoriert und vertröstet werden oder ob sich die Airline fälschlicherweise auf außerordentliche Umstände beruft: Wir von flugrecht.de sind für Sie da! Sollte Ihr Flug ausgefallen sein, stellen wir sicher, dass die betroffene Fluggesellschaft der Zahlung Ihrer Entschädigungssumme von bis zu 600 Euro auch tatsächlich nachkommt. Immerhin: Nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 ist jede Airline, die in der EU startet und sämtliche EU-Fluggesellschaften, die in der EU landen, dazu verpflichtet, Sie angemessen zu entschädigen. Das gilt, sofern keine außerordentlichen Umstände zugrunde liegen und der Ausfall nicht mindestens 14 Tage vorher angekündigt wurde. Prüfen Sie direkt jetzt die Höhe Ihres Anspruchs und beauftragen Sie uns – vollkommen kosten- und risikofrei! Eine Provision berechnen wir nur, wenn Ihnen die Entschädigungssumme ausgezahlt wird.

Laut Flugrecht.de können manche verrückte Gründe den Flug annullieren!

Es gibt viele merkwürdige Gründe für die Annullierung eines Fluges. Dazu gehören Flugverspätungen durch schlechte Sicht, Sonnenstrahlen, falsche Rechnungseinheiten, zu kleine Toiletten und sogar zu lauter Hund bellen. Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung bei jeglicher Art von Flugannullierung und sollten ihre Rechte unbedingt wahrnehmen.

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