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Eurowings lässt 70 Passagiere am Flughafen stehen

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Eurowings lässt 70 Passagiere am Flughafen stehen
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Das Wichtigste zum Thema „Eurowings lässt 70 Passagiere am Flughafen stehen“

  • Eurowings lässt 70 Passagiere am Flughafen zurück.
  • Flug von Hamburg nach München wurde gestrichen.
  • Passagiere erfuhren erst am Flughafen von der Annullierung.
  • Keine Information oder Betreuung durch die Airline.
  • Eurowings muss Entschädigungszahlungen leisten.
  • Anspruch auf bis zu 250 Euro pro Passagier.
  • Airlines müssen bei Annullierungen informieren und betreuen.
  • Auch alternative Beförderung oder Rückerstattung möglich.
  • Passagiere sollten ihre Rechte kennen und durchsetzen.


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Wie mehrere Medien berichten, ist eine Eurowings-Maschine am Freitag nur mit einem Teil der Passagiere gestartet. 70 weitere Passagiere konnten nicht mehr einsteigen und wurden entweder per Bus transportiert oder haben die Nacht in einem Hotel verbracht. 

Das Flugzeug war bereits mit 2 Stunden Verspätung in Düsseldorf angekommen. Offenbar reichte daher die Zeit nicht mehr, um alle Passagiere einsteigen zu lassen und rechtzeitig vor dem in Düsseldorf geltenden Nachtflugverbot abzuheben. Der Pilot ließ daher das Einsteigen der Passagiere vorzeitig beenden und brachte nur etwa die Hälfte seiner Passagiere wie geplant nach Dresden. Hätte er das nicht getan, wären aufgrund des Nachtflugverbots alle Passagiere am Boden geblieben, denn in Düsseldorf dürfen ab 22:00 Uhr nur noch kleinere Propellermaschinen starten. 

Welche Ansprüche haben die Passagiere in so einem Fall? 

  1. Die Airline muss für eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung sorgen.
  2. Die Fluggesellschaft muss außerdem Betreuungsleistungen erbringen. Das sind zum einen Snacks und Getränke. Zum anderen muss die Fluggesellschaft über Nacht ein Hotelzimmer und den Transfer stellen.
  3. Sofern die ursprüngliche Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, können die Passagier außerdem eine Ausgleichszahlung verlangen. (Die Höhe ist von der Strecke abhängig und beträgt z.B. für die Strecke Düsseldorf-Dresden 250 € pro Person.) 

Betreuungsleistungen und Ersatzbeförderung scheinen nach den Medienberichten bereits, wie in der EU-Fluggastrechteverordnung vorgesehen, erbracht worden zu sein.

Wie kann Flugrecht.de Ihnen weiterhelfen?

Es ist wichtig zu wissen, in welchen Fällen die Verordnung gilt und welche Fluggesellschaft verschiedene Verpflichtungen erfüllt muss, um die Geltendmachung von Ansprüchen zu ermöglichen. Deswegen ist unser professionelles Team dabei, Ihre Rechte wahr zu machen.

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