flugrecht_logo

Ärger am Flughafen? Darauf sollte man achten!

Oskar de Felice - CLO

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Aktualisiert am:
19.10.2026
Ärger am Flughafen? Darauf sollte man achten

Das Wichtigste zum Thema „Ärger am Flughafen? Darauf sollte man achten!“

  • Passagiere sollten genügend Zeit einplanen.

  • Dokumente wie Reisepass und Tickets sollten griffbereit sein.

  • Bei Problemen sollte man sich an das Flughafenpersonal wenden.

  • Bei Verspätungen oder Annullierungen Ansprüche gegenüber Fluggesellschaft geltend machen.

  • Ansprüche können bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden.

  • Reisende sollten bei Gepäckproblemen direkt am Flughafen eine Schadensmeldung aufnehmen lassen.

  • Schäden am Gepäck sollten innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden.

  • Bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks haben Reisende Anspruch auf Entschädigung.

  • Auf die Handgepäckbestimmungen der Fluggesellschaft achten.

Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Die Urlaubslaune kann schnell verfliegen, wenn der Flug ausfällt bzw. Verspätung hat oder der Koffer nicht bzw. beschädigt ankommt. Wir informieren, was man möglichst gleich am Flughafen erledigen sollte, damit man den Schaden minimieren und Forderungen hinterher leichter durchsetzen kann:

Flugverspätung, Flugausfall, Überbuchung

Die EU-Fluggastrechteverordnung garantiert Passagieren umfangreiche Rechte, wenn ein Flug ausfällt, sich verspätet oder überbucht ist. Dazu gehören Betreuungsleistungen, Ersatzbeförderung oder ein Rücktrittsrecht sowie in vielen Fällen eine pauschale Ausgleichszahlung von bis zu 600 €. Folgendes sollten die Passagiere bereits am Flughafen beachten:

  • Bereits ab 2 (Flüge bis 1.500 km), 3 (bis 3.500 km) bzw. 4 (über 3.500 km) Stunden Wartezeit haben Passagiere das Recht auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Getränke, Mahlzeiten, Telefongespräche und bei Verzögerungen über Nacht auch eine Hotelunterkunft. Da die Fluggesellschaften diese Leistungen nicht immer von sich aus erbringen, sollten Passagiere sie am Flughafen aktiv einfordern.

  • Die Fluggesellschaften müssen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um ihre Passagiere doch noch so schnell wie möglich ans Ziel zu bringen, beispielsweise mit einem Ersatzflug oder mit der Bahn. Auch hier sollten die Passagiere aktiv auf die Fluggesellschaft zugehen und ihr Recht auf Ersatzbeförderung einfordern.

  • Quittungen aufheben: Kommt die Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen zu Betreuungsleistungen oder Ersatzbeförderung nicht nach, sodass die Passagiere selbst tätig werden müssen, sollten alle Quittungen aufgehoben werden. Diese Kosten muss die Fluggesellschaft i.d.R. erstatten – zusätzlich zur pauschalen Entschädigung.

  • Nach 5 Stunden kann der Passagier von der Reise zurücktreten. Er erhält dann sein Geld zurück. Über diesen Rücktritt sollte er die Fluggesellschaft noch am Flughafen informieren, da sich diese ansonsten weiter um eine Ersatzbeförderung bemühen muss.

  • Auch für die Entschädigung sollte man Beweise sichern: Sofern sich die Mitarbeiter der Fluggesellschaft darauf einlassen, sollte man sich die Verspätung und den Grund schriftlich bestätigen lassen. Hilfreich ist es außerdem u.a., das Ticket bzw. die Bordkarte aufzubewahren, die Anzeigentafel zu fotografieren, die Kontaktdaten anderer Reisender (als Zeugen) zu notieren sowie den Zeitpunkt zu dokumentieren, zu dem die Türen geöffnet werden.

Übrigens: Wenn die Schlange am Schalter zu lang ist, können es die Passagiere auch im Callcenter der Fluggesellschaft versuchen. Da die Mitarbeiter dort aber nicht vor Ort sind und auch nur bedingt schriftliche Bestätigungen oder Essensgutscheine ausstellen können, ist das aber nur die zweitbeste Option.

Verlorenes und beschädigtes Gepäck

Flughäfen haben i.d.R. einen speziellen Schalter für verlorengegangenes Gepäck. Dorthin sollte man sich direkt wenden, wenn der Koffer nicht ankommt. Das hat mehrere Vorteile:

  • Der Verlust wird offiziell dokumentiert.

  • Man kann gleich angeben, wohin der Koffer nachgesendet werden soll.

  • Häufig halten die Fluggesellschaften hier „Notfallpakete“ bereit, die z.B. Zahnbürsten und ähnliches enthalten. Danach muss man aber teilweise erst fragen.

Die meisten Koffer tauchen übrigens innerhalb weniger Tage wieder auf und werden dann ins Hotel bzw. nach Hause geliefert. Den Ersatz für die Zeit bis dahin sollte man übrigens nicht gleich am Flughafen kaufen. Notwendige Einkäufe muss die Fluggesellschaft zwar i.d.R. erstatten, aber nur, wenn die Anschaffungen „angemessen“ sind – und das dürfte bei Flughafen-Preisen eher nicht der Fall sein.

Auch wenn Gepäck beschädigt wird, sollte man den Schaden noch am Flughafen melden. Nimmt man den Koffer ohne Beanstandung entgegen, wird es später schwer, noch Schadensersatz durchzusetzen. Außerdem empfiehlt es sich, den Schaden sofort zu fotografieren, wenn man ihn entdeckt. So kann man belegen, dass der Schaden nicht erst später eingetreten ist, beispielsweise auf dem Weg zum Transferbus.

Den Schaden muss man am Flughafen übrigens noch nicht genau beziffern. Das tut man erst, wenn man von der Fluggesellschaft nach spätestens 7 (Beschädigung) bzw. 21 (Verspätung) Tagen Schadensersatz fordert.

Wir haben auch noch weitere Ratschläge zum Thema Gepäck zusammengestellt: Wie man seinen Koffer richtig packt.

Flugrecht gibt Tipps rund um das Gepäck bei Flugreisen:

Ins Handgepäck gehören zunächst einmal die Dinge, die man während des Fluges bzw. am Flughafen braucht. Am wichtigsten sind dabei die Reisedokumente sowie ggf. wichtige Medikamente. Wir haben auch noch weitere Ratschläge zum Thema Gepäck zusammengestellt: Wie man seinen Koffer richtig packt.

Als Experte fürs Flugrecht schreibt Axel in unserem Blog über wichtige Themen rund um Recht, Fliegen und Reisen. Er erklärt juristische Zusammenhänge verständlich und zeigt, welche Rechte Reisende haben – etwa wenn ein Flug ausfällt oder sich verspätet. Dabei gibt er praktische Tipps, die helfen, auch in ärgerlichen Situationen den Überblick zu behalten. Sein Ziel: mehr Menschen das Wissen an die Hand zu geben, das sie brauchen, um zu ihrem Recht zu kommen.

kostenlose-ersteinschaetzung-1

Flug verspätet oder ausgefallen?

Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen.

Entschädigung prüfen

Ähnliche Beiträge

Flugrecht erhält Deutschen Service-Preis 2026
19.10.2026

Flugrecht erhält Deutschen Service-Preis 2026

Flugrecht erhält den Deutschen Service-Preis im Jahr 2026. Die Auszeichnung würdigt Unternehmen, die im vergangenen Jahr durch eine besonders hohe Servicequalität überzeugt haben.

Wann sind Flüge am günstigsten? Spartipps 2024
19.10.2026

Wann sind Flüge am günstigsten? Spartipps 2026

Erfahren Sie, wie Sie die besten Flugangebote finden: Tipps zur optimalen Buchungszeit, günstigsten Wochentagen und Reisezeiten. Sparen Sie bei Flügen!

Flugverspätung wegen technischer Defekte? Ihre Rechte
19.10.2026

Technische Defekte bei Flugverspätungen: Ihre Rechte und Entschädigungsmöglichkeiten

Erfahren Sie, wie Sie bei Flugverspätungen durch technische Defekte Ihre Rechte einfordern und Entschädigungen gemäß EU-Verordnung erhalten.