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Corendon Airlines – Entschädigung für Flugverspätungen

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Ihre Rechte gegenüber Corendon Airlines im Falle einer Flugverspätung oder bei Flugausfall

Sie hatten sich vorgenommen, Ihre Reise mit der Fluggesellschaft Corendon anzutreten. Durch eine Flugverspätung oder gar einen Flugausfall hat sich Ihre Reise nun immens verzögert. Wussten Sie, dass Sie in diesem Fall ein Recht auf Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro haben? Hier erfahren Sie, wie Sie die betroffene Airline zu einer angemessenen Entschädigungszahlung bewegen können. 

 Corendon Airlines Flugverspätung und Flugausfall 

Die türkische Billigfluggesellschaft Corendon Airlines wurde 2004 gegründet und hat Ihre Basis am Flughafen Antalya.

Auch Cornendon Airlines bleibt von einem Flugausfall oder einer Verspätung niemals gänzlich unberührt. Falls Sie sich als Reisender mit einem solchen Szenario konfrontiert sehen, sollten Sie unsere Expertise in Anspruch nehmen. Doch um von einer Fluggesellschaft im Rahmen einer Verspätung oder Flugannullierung eine Entschädigung erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die wir Ihnen nachfolgend erläutern.

Datum Fluggesellschaft
(Flugnummer)
Flugstrecke Status Entschädigungsanspruch einfordern:
2023-06-05
10:20 Uhr
2023-06-05 | 10:20 Uhr | Corendon Airlines (XC3512)
von:   Berlin (Brandenburg) (BER)
nach:   Izmir (ADB)
Gestrichen

Gestrichen    
400 €
2022-07-11
08:45 Uhr
2022-07-11 | 08:45 Uhr | Corendon Airlines (XC3512)
von:   Berlin (Brandenburg) (BER)
nach:   Izmir (ADB)
Verspätet

Verspätet    
400 €
2022-07-04
08:45 Uhr
2022-07-04 | 08:45 Uhr | Corendon Airlines (XC3512)
von:   Berlin (Brandenburg) (BER)
nach:   Izmir (ADB)
Verspätet

Verspätet    
400 €
2022-04-25
11:00 Uhr
2022-04-25 | 11:00 Uhr | Corendon Airlines (XC3512)
von:   Berlin (Brandenburg) (BER)
nach:   Izmir (ADB)
Verspätet

Verspätet    
400 €
2022-01-03
10:15 Uhr
2022-01-03 | 10:15 Uhr | Corendon Airlines (XC3512)
von:   Berlin (Brandenburg) (BER)
nach:   Izmir (ADB)
Verspätet

Verspätet    
400 €

Wann haben Sie bei einer Flugverspätung das Recht auf eine Entschädigung von Corendon?

Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt Folgendes fest: Sollte sich Ihre Reise aufgrund einer Flugverspätung um mindestens drei Stunden verzögern, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. Bei einem Flugausfall reichen teilweise schon 2 Stunden. Über die pauschale Ausgleichszahlung, die Corendon Ihnen auszahlen muss, entscheidet die Entfernung der geplanten Route. Bei einer Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer steht jedem Passagier eine Zahlung von 250 Euro zu. Handelt es sich um eine Mittelstrecke mit einer Entfernung von bis zu 3.500 Kilometern, liegt die Summe bei 400 Euro, und bei allen Strecken ab 3.500 Kilometern geht es um 600 Euro. Allerdings liegt das Maximum bei Flügen, die die EU nicht verlassen, bei 400 €.

Darüber hinaus sind Fluggesellschaften ab einer Verspätung von zwei Stunden dazu verpflichtet, Ihnen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und Telefonate anzubieten.

Das gilt für sämtliche Flüge, die innerhalb der EU starten. Außerdem gilt die Fluggastrechteverordnung für Flüge, die in der EU landen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Deutsche Fluggesellschaften wie Lufthansa oder Condor sind damit fast immer betroffen. Das gleiche gilt aber auch z.B. für französische Fluggesellschaften wie Air France. Sobald Ihre Wartezeit mehr als fünf Stunden beträgt, können Sie unabhängig von der Entfernung des Fluges von der Reise zurücktreten. Zusätzlich zur Entschädigung muss Corendon Ihnen dann die Ticketkosten erstatten oder Ihnen direkt am Flughafen eine alternative Beförderung anbieten. Für die Corendon (CAI, XC) gilt dies nur für Abflüge aus Europa, da die Türkei nicht zur EU gehört.
Bleiben Sie stets sachlich, wenn Sie mit einer Beschwerde an Corendon herantreten, sodass Ihre Chancen auf eine Kooperation steigen.

Flugausfall oder Flugverspätung mit Corendon Airlines? Wir sind Ihr starker Partner!

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass private Anfragen im Zuge einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls gerichtet werden, geringere Erfolgschancen haben als die Forderungen unserer erfahrenen Mitarbeiter. Statt also bei Corendon auf eigene Faust Beschwerde einzureichen und eine Ausgleichszahlung zu verlangen, ziehen Sie besser gleich die Spezialisten von flugrecht.de zurate. Sie müssen uns lediglich die für eine Forderung benötigten Informationen (Abflugdatum, Flugnummer und Ihre Kontaktdaten) mitteilen, und wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Ausschließlich im Erfolgsfall berechnen wir Ihnen eine Provision in Höhe von 20 bis 30 Prozent der seitens der Fluggesellschaft gezahlten Ausgleichssumme zzgl. Mehrwertsteuer.

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