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Visum oder Einreise verweigert: Wer trägt die Kosten?

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Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Visum oder Einreise verweigert: Wer trägt die Kosten?“

  • Wer die Kosten bei verweigertem Visum oder Einreise trägt.
  • Airlines können bei Einreiseverweigerung Strafen zahlen müssen.
  • Passagiere müssen Einreisebedingungen selbst prüfen.
  • Bei fehlendem Visum besteht kein Anspruch auf Erstattung.
  • Airlines sind verpflichtet, Passagiere vor Abflug zu informieren.
  • Bei verweigertem Einreise kann Schadensersatz von der Airline verlangt werden.
  • Schadensersatzansprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden.
  • Rechtliche Beratung bei Problemen empfehlenswert.


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Warum ein abgelehntes Visum oder die Verweigerung der Einreise Kosten verursachen kann 

Grundsätzlich kann man in ein Land nur dann einreisen, wenn man dafür die nötigen Unterlagen besitzt und alle nötigen Formalitäten erledigt hat. In vielen Ländern reicht deutschen Staatsbürgern dafür der Personalausweis oder Reisepass. In anderen Ländern muss man sich zunächst registrieren oder ein Visum beantragen. Die Buchung einer Reise kann dabei vor allem in drei Fällen ein Kostenrisiko darstellen:

  • In manchen Ländern muss man bei der Beantragung des Visums bereits die Buchung der Reise (Transport, teilweise Hotel) nachweisen. Es ist daher nötig, zunächst eine Reise zu buchen und dann das Visum zu beantragen – wobei das Visum trotzdem abgelehnt werden kann.
  • Die Einreise kann in manchen Fällen trotz gültigen Reisedokumenten verweigert werden. Besonders die Einreisebehörden der USA haben die Möglichkeit Passagiere ohne Angabe von Gründen an der Einreise zu hindern, obwohl sie über ein Visum bzw. eine gültige ESTA-Registrierung verfügen.
  • Der Reisende hat sich nicht korrekt informiert und hat daher nicht die nötigen Reisedokumente besorgt.

Wer trägt die Stornokosten, wenn das Visum verweigert wird?

Muss ein Passagier von der Reise zurücktreten, weil er kein Visum bekommen hat, ist das grundsätzlich sein Problem. Das gleiche gilt, wenn er sich gar nicht erst um die Einreiseformalitäten gekümmert hat. Sofern er keinen Tarif gebucht hat, bei dem er kostenlos stornieren kann, bleibt er auf den Stornokosten sitzen. Allerdings lohnt sich teilweise ein Blick in die AGB: Manche Airlines bieten auch bei ansonsten nicht stornierbaren Tickets an, die Kosten zurückzuerstatten, wenn das Visum verweigert wird.

Die Höhe der Stornokosten ist dabei umstritten. Grundsätzlich kann die Fluggesellschaft bei einer Stornierung aber nicht einfach den gesamten Ticketpreis einbehalten, sondern nur den Schaden, der ihr durch die Stornierung entstanden ist. Insbesondere muss sie Steuern und Gebühren, die durch den Rücktritt des Passagiers nicht mehr anfallen, zurückerstatten. Ist das Flugzeug ausgebucht, kann es sein, dass der Fluggesellschaft gar kein Schaden entsteht und sie bis zu 95 % des  Ticketpreises zurückzahlen muss.

Wer zahlt den Rückflug, wenn die Einreise verweigert wird?

Wird nicht bereits im Vorfeld das Visum abgelehnt, sondern erst am Ziel die Einreise verweigert, kommt ein weiteres Problem hinzu: Der Passagier wird i.d.R. gezwungen, den nächstmöglichen Flug nach Hause zu nehmen – und den Flug muss er auch noch selbst bezahlen. Mit etwas Glück lässt sich noch der bereits bezahlte Rückflug umbuchen. Eine Rückerstattung der Flugkosten ist in diesem Fall aber nicht zu erwarten, schließlich hat die Airline keine Schuld an der verweigerten Einreise und sie hat ihre Leistung erbracht.

Verweigertes Visum und abgelehnte Einreise bei Pauschalreisen

Bei einer Pauschalreise gelten leicht abweichende Regelungen. So gibt es nach § 4 BGB-InfoV eine Informationspflicht des Reiseveranstalters. Dieser muss die Reisenden auf geltende Einreisebestimmungen hinweisen. Unterlässt er diese Hinweise und der Reisende beantragt deshalb kein Visum, kann der Passagier ggf. Schadensersatz verlangen.

Wird das Visum verweigert, kann ggf. auch eine Stornierung aufgrund von „höherer Gewalt“ in Frage kommen.

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