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Flugverspätung: Entschädigung wegen schlechtem Wetter?

Oskar de Felice - CLO

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Aktualisiert am:
19.10.2026
Flugverspätung Entschädigung wegen Wetter

Das Wichtigste zum Thema „Flugverspätung wegen schlechtem Wetter“

  • Flugverspätung durch schlechtes Wetter: Anspruch auf Entschädigung unklar.

  • Entscheidend ist die Ursache für die Verspätung.

  • Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt die Entschädigungspflicht.

  • Bei Verspätungen ab drei Stunden kann Entschädigung beansprucht werden.

  • Wetterbedingungen können als außergewöhnlicher Umstand gelten.

  • Fluggesellschaften können nicht für Wetterbedingungen verantwortlich gemacht werden.

  • Eine Entschädigung kann jedoch bei mangelnder Vorbereitung oder schlechter Organisation der Airline fällig sein.

  • Ansprüche sollten bei der Airline geltend gemacht werden.

  • Bei Ablehnung kann ein Anwalt oder eine Schlichtungsstelle helfen.

Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Ihr Flug wurde aufgrund von schlechtem Wetter gecancelt oder verschoben? Falls Sie nun vorhaben, von der entsprechende Airline eine Entschädigung einzufordern: Eine Ausgleichszahlung steht Ihnen nicht zwangsläufig zu, wenn das Wetter einmal nicht mitspielt. Liegen nämlich dem Flugausfall bzw. der Flugverspätung sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ zugrunde – also solche, die nicht von der Airline hätten vermieden werden können –, ist diese nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Neben ungünstigen Witterungsverhältnissen zählen z. B. auch Naturkatastrophen, Streik oder politische Instabilitäten zu den außergewöhnlichen Umständen.

Schlechtes Wetter – immer ein außergewöhnlicher Umstand?

Nun könnte man behaupten, die Launen des Wetters unterliegen einer höheren Gewalt und damit grundsätzlich außerhalb des Verantwortungsbereiches einer Airline. Und genau darauf berufen sich viele Fluggesellschaften gerne mal, um einer Ausgleichszahlung zu entgehen. In manchen Fällen mag dies zutreffen. Hier muss allerdings stark differenziert werden:

  • Liegen starke Unwetterwarnungen in einem Gebiet vor, in welchem nicht mit solchen zu rechnen ist, müssen Sie leider auf eine Entschädigung verzichten.

  • Anders verhält es sich bei problematischen Wetterbedingungen, mit denen im Vorfeld zu rechnen ist. So ist beispielsweise leichter Schneefall im Januar in München kein außergewöhnlicher Umstand, sondern muss von der auszuführenden Airline miteinkalkuliert werden. Wird ein Flug nun aufgrund dieser klimatischen Verhältnisse gecancelt, steht Ihnen laut der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 eine Entschädigung zu. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt dabei von der Flugstrecke ab und kann bis zu 600 Euro betragen.

  • Übrigens: Auf Betreuungsleistungen haben Sie unabhängig vom Grund der Verspätung bzw. des Ausfalls immer ein Anrecht. Wenn Sie also am Airport aufgrund von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen gestrandet sind, können Sie sich zumindest auf einen Snack und einen heißen Kaffee oder Tee freuen. Und wenn es länger dauert, muss Ihnen die Airline ein Hotel zahlen.

Gewöhnlich oder außergewöhnlich? Wir kennen uns im Dschungel der Juristerei aus!

Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass es vielen Betroffenen schwerfällt, festzustellen, ob die Wetterverhältnisse, die zum Ausfall bzw. zur Verspätung ihres Fluges führten, gerichtlich als „gewöhnliche“ oder „außergewöhnliche“ Umstände anzusehen sind. Beispielsweise können wir schnell herausfinden, ob auch andere Flüge von einem angeblichen Unwetter betroffen waren. Noch schwieriger, einen Anspruch geltend zu machen, wird es, wenn sich die entsprechende Airline querstellt.

Als Privatperson muss man da mitunter viel Zeit, Geduld und unter Umständen Geld investieren, um eine Fluggesellschaft zur Zahlung zu bewegen. Etwas, worauf wir von flugrecht.de uns bestens verstehen. Überlassen Sie also uns, was wir richtig gut können: Mit einem stark aufgestellten Team erfahrener Anwälte sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Entschädigung erhalten!

Wie kann Flugrecht helfen, wenn Ihr Flug aufgrund von schlechtem Wetter annulliert oder verspätet wurde?

Bei Flugrecht.de geht es um Rechte und Ansprüche, die Fluggäste bei einer Flugverspätung infolge schlechten Wetters erhalten können. Bei einer Annullierung oder Verspätung des Flugs leisten die Airlines Entschädigungen in Form von Geldwerten. In vielen Fällen ist jedoch die Höhe der Entschädigung limitiert, sodass es sich lohnt, sich über alle weiteren Rechte und Pflichten zu informieren.

Als Experte fürs Flugrecht schreibt Axel in unserem Blog über wichtige Themen rund um Recht, Fliegen und Reisen. Er erklärt juristische Zusammenhänge verständlich und zeigt, welche Rechte Reisende haben – etwa wenn ein Flug ausfällt oder sich verspätet. Dabei gibt er praktische Tipps, die helfen, auch in ärgerlichen Situationen den Überblick zu behalten. Sein Ziel: mehr Menschen das Wissen an die Hand zu geben, das sie brauchen, um zu ihrem Recht zu kommen.

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Flug verspätet oder ausgefallen?

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