Das Wichtigste zum Thema „Auswirkungen des Brexit auf die Fluggastrechte“
- Brexit beeinflusst Fluggastrechte.
- EU-Fluggastrechteverordnung ist nicht mehr anwendbar.
- Flüge von GB in die EU sind weiterhin geschützt.
- Bei Flügen von EU nach GB weniger Schutz.
- Airlines können sich auf außergewöhnliche Umstände berufen.
- Entschädigungsansprüche können eingeschränkt sein.
- Klagen bei britischen Gerichten sind notwendig.
- Vereinbarungen zwischen EU und GB können Änderungen bringen.
- Das bedeutet Unklarheiten und Unsicherheiten für Passagiere.
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Seit sich die Briten mehrheitlich für den Brexit entschieden haben, stellt sich auch die Frage, wie die Fluggastrechte auf der Insel zukünftig ausgestaltet werden. Schließlich basieren z.B. die Entschädigung bei Flugverspätung, die Betreuungsleistungen und das Recht auf Ersatzbeförderung auch im Vereinigten Königreich aktuell v.a. auf der EU-Fluggastrechteverordnung.
Kurzfristige keine großen Änderungen
Die gute Nachricht: Kurzfristig ändert sich gar nichts. Noch hat die britische Regierung nicht einmal einen offiziellen Antrag für den Austritt gestellt. Und selbst wenn der Antrag gestellt ist, können sich die Verhandlungen über den Austritt über Jahre hinziehen. So lange bleibt das Vereinigte Königreicht ein vollwertiges Mitglied der Europäischen Union und so lange gilt die EU-Fluggastrechteverordnung unverändert weiter.
Zukünftig folgende Szenarien denkbar
Nach einem Austritt wären – abhängig von den Verhandlungen zwischen Großbritannien und der verbleibenden EU – v.a. folgende Szenarien denkbar:
- Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt weiter, z.B., weil die Briten sie einfach in nationales Recht übernehmen.
- Das Vereinigte Königreich bekommt einen ähnlichen Status wie die Schweiz, Norwegen oder Island. Das bedeutet: Die britischen Flughäfen liegen damit in einem Drittland, die Fluggesellschaften sind aber EU-Airlines gleichgestellt.
- Die EU Fluggastrechteverordnung gilt in Großbritannien nicht mehr. Ob und wie die Briten dann die Fluggastrechte regeln, kann nicht abgesehen werden.
Ebenfalls nicht absehbar ist, wie die Situation in Schottland zukünftig sein wird, da es hier wieder Abspaltungstendenzen gibt.
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Entschädigungsansprüche verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende
Wer von einer britischen Fluggesellschaft noch eine Entschädigung einfordern will, hat also keinen akuten Handlungsdruck. Allzu viel Zeit sollte man sich aber auch nicht lassen, auch vor dem Hintergrund, dass solche Ansprüche in Deutschland nach 3 Jahren zum Jahresende verjähren. Wer sich selbst nicht die Mühe machen will, kann auch durch Flugrecht.de die Entschädigung einfordern lassen – und das ohne Kostenrisiko.
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt übrigens schon heute nicht für die Isle of Man und die Kanalinseln oder die diversen britischen Überseegebiete. Hier erfahren Sie, wo die Fluggastrechteverordnung gilt.
Flugrecht Abschließende Gedanken: Vergessen Sie nicht, dass Sie Rechte haben!
Denken Sie daran, dass Sie auch bei Flugreisen Rechte haben. Wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist, können Sie auch dafür entschädigt werden.