Das Wichtigste zum Thema „Flugverspätung Entschädigung“
Anspruch auf Entschädigung ab 3 Stunden Flugverspätung
Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt 250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie 600 € bei Flügen über 3.500 km
Zusätzliche Betreuungsleistungen ab 2 Stunden Verspätung
Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Ansprüche können bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden
Rechte bei Rücktritt ab 5 Stunden Verspätung
Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Was sind meine Rechte bei Flugverspätung?
Flugreisende haben bei Flugverspätungen umfangreiche Rechte, um ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Diese Rechte sind in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) geregelt und gelten für Flüge, die in der EU starten oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Anspruch auf Entschädigung: Wenn Ihr Flug mit einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort ankommt und die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:
Bis 1.500 km: 250 €*
1.500 bis 3.500 km: 400 €*
Über 3.500 km: 600 €*
(jeweils abzgl. Erfolgsprovision)
Betreuungsleistungen: Ab einer Verspätung von 2 Stunden sind Fluggesellschaften verpflichtet, kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefonate oder E-Mails) bereitzustellen. Bei einer Verspätung, die eine Übernachtung erforderlich macht, müssen sie zudem eine Hotelunterkunft sowie den Transfer zwischen Flughafen und Hotel organisieren.
Ausnahmen bei außergewöhnlichen Umständen: Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, wie z. B. Streiks von Flughafenpersonal, schlechtes Wetter, Naturkatastrophen oder Sicherheitsrisiken. Die Fluggesellschaft muss in diesen Fällen jedoch weiterhin Betreuungsleistungen anbieten.
Rechte bei Rücktritt: Bei einer Abflugverspätung von mindestens 5 Stunden haben Fluggäste das Recht, vom Flug zurückzutreten und die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen oder eine alternative Beförderung zum Ziel zu fordern.
Verjährungsfrist: Entschädigungsansprüche können in Deutschland bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. In einigen Ländern wie Frankreich und Spanien beträgt die Frist bis zu fünf Jahre.
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Was kann ich bei einer Flugverspätung tun? – Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung von Flugrecht
Was tun, wenn Ihr Flug verspätet ist? Damit Sie Ihre Rechte optimal nutzen können, sollten Sie folgende Schritte beachten: Am Flughafen wenden Sie sich zunächst an die Fluggesellschaft oder das Bodenpersonal, um Informationen über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verspätung zu erhalten. Bewahren Sie alle wichtigen Unterlagen wie Bordkarte und Buchungsbestätigung sorgfältig auf. Dokumentieren Sie die Verspätung sowie entstandene Ausgaben, etwa für Verpflegung oder eine notwendige Übernachtung.
Ankunftsverspätungen – Das steht Ihnen zu
Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung sowie auf Betreuungsleistungen wie kostenlose Mahlzeiten und Getränke.
Ankunftsverspätung | Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|---|
Bis zu 2 Stunden 59 Minuten | Beliebige Entfernung | Keine Entschädigung |
3+ Stunden | Bis zu 1.500 km | 250 €* |
3+ Stunden | Mehr als 1.500 km (innerhalb der EU) | 400 €* |
3+ Stunden | Mehr als 3.500 km (bei Grenzübertritt der EU) | 600 €* |
* abzgl. Provision
Beispiel zum Unterschied zwischen Ankunfts- und Abflugverspätung
Ihr Flug startet mit einer Verspätung von 4 Stunden, doch durch günstigere Windverhältnisse und eine optimierte Flugroute verkürzt sich die Flugzeit, sodass Sie Ihr Ziel nur 2 Stunden und 45 Minuten später als geplant erreichen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen während der Wartezeit am Flughafen, jedoch keine pauschale Entschädigung, da diese erst ab einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden gilt. Entscheidend ist somit die Verspätung bei der Landung, nicht beim Abflug.
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Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Flugrecht.de hilft Ihnen, Ihre Fluggastrechte bei Verspätung schnell und unkompliziert durchzusetzen – ohne Risiko und ohne Vorauszahlung.
Wann steht mir eine Flugverspätung Entschädigung zu?
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden
Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtüren am Zielflughafen geöffnet werden. Erst wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung ankommt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
2. Flug innerhalb des EU-Anwendungsbereichs
Ihr Flug startete in der EU (mit jeder Fluggesellschaft) ODER
Ihr Flug landete in der EU mit einer EU-Airline
3. Rechtzeitiges Check-In
Sie haben sich rechtzeitig am Check-In-Schalter eingefunden (mindestens 45 Minuten vor Abflug oder gemäß der Airline-Angaben).
4. Keine außergewöhnlichen Umstände
Die Fluggesellschaft kann für die Verspätung verantwortlich gemacht werden (keine extremen Wetterbedingungen, Streiks der Flugsicherung etc.).
5. Flugverspätung Entschädigung Frist
Die Frist, um eine Flugverspätung Entschädigung zu beantragen, beträgt in Deutschland 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Bei einem verspäteten Flug im Januar 2025 haben Sie bis zum 31. Dezember 2028 Zeit, Ihre Entschädigung einzufordern.
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Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung
Die Höhe der Flugverspätung Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis. Folgend finden Sie eine Tabelle, die Ihnen die Flugverspätung Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung erklärt:
Flugverspätung Entschädigung Tabelle: So viel Geld steht Ihnen zu
Flugstrecke | Beispiel Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|---|
Kurzstrecke bis 1.500 km | Berlin – München | 250 € |
Mittelstrecke 1.500 – 3.500 km | Hamburg – Istanbul | 400 € |
Langstrecke über 3.500 km | München – New York | 600 € |
Wichtig: Die Entschädigung steht jedem Passagier zu – auch Kindern und Babys, sofern für diese ein Flugticket gekauft wurde. Eine vierköpfige Familie kann bei Langstreckenflügen somit bis zu 2.400 € Entschädigung erhalten!
Flugverspätung Entschädigung ab wann? Die 3-Stunden-Regel erklärt
Kaum ist der Flug verspätet, fragen sich viele, ob Ihnen auch eine Entschädigung zusteht. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Sie jedoch mindestens mit 3 Stunden Verspätung an Ihrem Zielort ankommen. Erst nach dieser Frist greift die EU 261/2004 und Passagiere haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung.
Wichtig: Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit – also der Moment, in dem die Flugzeugtüren geöffnet werden.
Beispiel für eine Flugverspätung Entschädigung:
Geplante Ankunft: 14:00 Uhr
Tatsächliche Ankunft: 17:15 Uhr
Verspätung: 3 Stunden 15 Minuten
Ergebnis: Sie haben Anspruch auf Entschädigung!
Was gilt bei 2 Stunden Verspätung?
Bei einer Flugverspätung von 2 Stunden haben Sie zwar noch keinen Anspruch auf die pauschale Entschädigung, aber Ihnen stehen gemäß der EU-Regulation 261 gewisse Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft zu:
Kostenlose Getränke und Snacks
Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails
Bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 km
Flugverspätung 3 Stunden: Ihre Rechte
Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr greifen Ihre vollen Fluggastrechte und Sie erhalten:
Zusätzlich: Rückerstattung nachweisbarer Mehrkosten
Pauschale Entschädigung von 250-600 € (je nach geplanter Flugstrecke)
Betreuungsleistungen (Verpflegung, ggf. Hotel und Transfer sollte sich Ihr Flug über Nacht verspäten)
Weitere Voraussetzungen um einer Entschädigung zu erhalten
Grundvoraussetzung für eine Entschädigung bei Flugverspätung ist, dass Sie für den Flug eine bestätigte Buchung haben und Sie rechtzeitig beim Check-In waren. Außerdem gilt die EU-Verordnung Nr. 261/2004 zu Fluggastrechten – und damit Ihr Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung – ausschließlich für Flüge, die
in der EU starten (unabhängig von der Fluggesellschaft) und/oder
in der EU landen und von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, die ihren Sitz in der EU, in Großbritannien in der Schweiz, in Island oder in Norwegen hat.
Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Flugverspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen aufgetreten ist.
Außergewöhnliche Umstände: Wann keine Entschädigung gezahlt wird
Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Ursache:
Außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt
Nicht durch zumutbare Maßnahmen vermeidbar war
Trotz aller Sorgfalt nicht verhindert werden konnte
Es ist gut zu wissen, dass sich viele Fluggesellschaften zu Unrecht auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn eine Flugverspätung vorliegt. Wann ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist es umstritten und wird oft erst vor Gericht entschieden – meist zu Gunsten der Passagiere. Typische Beispiele für umstrittene Gründe für eine Flugverspätung sind technische Defekte. Wenn die Airline sich auf außergewöhnliche Umstände beruft, ist es daher oft ratsam, einen Spezialisten wie Flugrecht.de einzuschalten. Wir wissen, wann eine Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen muss und wann nicht, und wir setzen die Forderung notfalls vor Gericht durch – ohne Kostenrisiko für unsere Kunden. Überprüfen Sie mit uns, ob Sie die Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung erfüllen.
Beispiele für außergewöhnliche Umstände
KEINE Entschädigung bei:
❌ Extremen Wetterbedingungen (schwerer Sturm, dichter Nebel, Gewitter)
❌ Streik der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals
❌ Sperrung des Luftraums (politische Instabilität, Vulkanasche)
❌ Sicherheitsrisiken (Terrorgefahr, Bombendrohung)
❌ Vogelschlag (sofern nicht vermeidbar)
❌ Notlandung wegen medizinischem Notfall
❌ Naturkatastrophen
Entschädigung WIRD gezahlt bei:
✓ Technischen Defekten (grundsätzlich)
✓ Streik des Airline-Personals (Piloten, Kabinenpersonal)
✓ Fehlenden Crew-Mitgliedern
✓ Verspätung vorheriger Flüge (sog. Rotationsverspätung)
✓ Überbuchung
✓ Erkranktem Bordpersonal
Der Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung verjährt in Deutschland drei Jahre nach dem geplanten Flugdatum zum Jahresende. Passagiere haben also noch lange nach dem geplanten Flug die Möglichkeit, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu fordern.
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Erstattung des Ticketpreises vs Entschädigung: Der Unterschied
Viele Passagiere verwechseln die Begriffe Flugverspätung Erstattung und Flugverspätung Entschädigung. Gemäß der EU Regulation 261, gibt es hier jedoch deutliche Unterschiede, die Passagiere kennen sollten.
Entschädigung (Ausgleichszahlung)
Die Entschädigung bei Flugverspätung ist eine pauschale Zahlung von 250-600 € nach EU-Fluggastrechteverordnung. Diese steht Ihnen zu, wenn:
Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet ankommt
Die Airline für die Verspätung verantwortlich ist
Keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen
Erstattung des Ticketpreises
Die Rückerstattung Flugverspätung des Ticketpreises können Sie verlangen, wenn:
Ihr Flug mehr als 5 Stunden Abflugverspätung hat
Sie den Flug nicht mehr antreten möchten
Sie vom Beförderungsvertrag zurücktreten
Die Erstattung muss Ihnen die Fluggesellschaft innerhalb von sieben Tagen zahlen. Wenn die Flugverspätung erst bei einem Zwischenstopp aufgetreten ist, haben Sie dann auch das Recht, kostenlos zu Ihrem Ausgangsflughafen zurückgebracht zu werden. Die Airline darf dann auch nicht die Kosten der bereits geflogenen Strecke von der Rückerstattung abziehen.
Diese Option bietet sich vor allem an, wenn eine alternative Beförderung keinen Sinn mehr macht, da Sie zum Beispiel durch die Flugverspätung Ihren Termin bereits verpasst haben. Wahlweise können Sie jedoch auch eine alternative Beförderung zu ihrem geplanten Ziel verlangen – dann gibt es aber auch keine Rückerstattung.
Wichtig: Sie können beides geltend machen – die pauschale Entschädigung UND die Erstattung des Ticketpreises!
Flug Verspätung Geld zurück: So fordern Sie Ihre Entschädigung ein
In 3 einfachen Schritten zu Ihrer Entschädigung
Schritt 1: Anspruch prüfen: Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner. Geben Sie einfach Ihre Flugnummer und das Flugdatum ein – die Prüfung dauert nur 2 Minuten.
Schritt 2: Unterlagen hochladen: Laden Sie Ihre Bordkarte und Buchungsbestätigung hoch. Wir benötigen nur diese beiden Dokumente.
Schritt 3: Zurücklehnen: Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Fluggesellschaft – notfalls auch vor Gericht. Sie tragen kein Kostenrisiko.
Was Sie am Flughafen tun sollten
Wenn Ihr Flugzeug Verspätung hat, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Verspätungsgrund erfragen – Fragen Sie das Bodenpersonal nach dem Grund und lassen Sie sich diesen möglichst schriftlich bestätigen
Beweise sichern – Fotografieren Sie Anzeigetafeln mit Zeitstempel
Belege aufbewahren – Sammeln Sie alle Quittungen für Verpflegung, Hotel, etc.
Bordkarte sichern – Bewahren Sie Ihre Bordkarte unbedingt auf
Ankunftszeit notieren – Dokumentieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit
Schadensersatz bei Flugverspätung
Oftmals wird der Begriff Schadensersatz mit Erstattung, Entschädigung bzw. Ausgleichszahlung gleichgesetzt. Dies ist jedoch nicht korrekt. Schadensersatz bedeutet, dass die Fluggesellschaft für konkrete Folgeschäden, die beispielsweise durch eine Flugverspätung oder einen Flugausfall entstanden sind, aufkommen muss. Es ist nicht immer einfach, einen Schadensersatz geltend zu machen, trotzdem sollten Passagiere nichts unversucht lassen, vor allem nicht dann, wenn ihnen wirkliche Folgeschäden, die mit Kosten verbunden sind, entstanden sind. Schadensersatz kann Passagieren z.B. wegen verpasster Termine zustehen.
Zunächst gilt: Die Ansprüche auf Schadensersatz bei Flugverspätung ergeben sich aus dem Montrealer Übereinkommen sowie aus den §§ 280 und 281 BGB. In der Fluggastrechtverordnung Artikel 12 wird ebenfalls auf den sogenannten „weitergehenden Schadenersatz“ hingewiesen. Aber Vorsicht: Es kann sein, dass die zu leistenden Ausgleichszahlungen auf die weitergehenden Schadensersatzansprüche angerechnet werden.
Außerdem steht im Montrealer Übereinkommen zur Beförderung im Luftverkehr, dass betroffene Passagiere einer Flugverspätung nicht nur für den materiellen, sondern auch für den immateriellen Schaden Schadensersatz einfordern können.
So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Beispiel in einem Urteil festgelegt, dass Passagiere neben den eigentlichen Buchungskosten auch „weitergehenden Schadenersatz“ geltend machen können – und zwar bis zu etwa 6.000 € pro Passagier. Diese Summe wird in der Regel auf die pauschale Entschädigung angerechnet.
Unter welchen Bedingungen haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz?
Die am häufigsten vorkommenden Schadensersatzansprüche ergeben sich aus folgenden Situationen:
1. Schadensersatz für Ersatzbeförderung, Verpflegung und Unterkunft
Sollte die Fluggesellschaft die Fluggastrechteverordnung verletzen, zum Beispiel Ihre Ansprüche auf Betreuungsleistungen, dann kann es sein, dass Passagiere selbst für die Betreuung oder eine Alternativbeförderung aufkommen müssen. Da dies jedoch eine Pflichtverletzung nach §280 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt, ist die Airline zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Schäden sind auch keine „weitergehenden“ Schäden, welche auf die Ausgleichszahlung angerechnet werden können. Deshalb können Passagiere diesen Schadensersatz in voller Höhe zusätzlich zur pauschalen Entschädigung bei Flugverspätung verlangen.
2. Ersatz von Rechtsanwaltskosten
Es kann durchaus passieren, dass die Fluggesellschaft mit der Zahlung ihrer Entschädigung in Verzug kommt. Daraus kann dann ein Rechtsstreit resultieren, der mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist. In diesem Fall kann der Passagier zusätzlich zur Entschädigung die Kosten für den Rechtsanwalt als Schadensersatz geltend machen.
3. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter
Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war, hat der Fluggast unter Umständen aufgrund der Flugverspätung Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter, z.B. auf Reisepreisminderung – ähnlich zur Situation bei verschobenen Flügen.
4. Schadensersatz wegen verpasster Termine
Falls Sie aufgrund der Flugverspätung Termine verpasst haben und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, können Sie grundsätzlich auch dafür Schadenersatz von der Fluggesellschaft verlangen. Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist jedoch komplex, weshalb wir die Einschaltung eines Anwalts empfehlen würden. Außerdem wird dieser Schadensersatz i.d.R. auf die pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung angerechnet, sodass sich die Durchsetzung nur lohnt, wenn der Schadensersatz die Pauschale übersteigt.
Betreuungsleistungen bei Flugverspätung
Neben den Ansprüchen auf Entschädigung sowie auf Erstattung der Ticketkosten haben Passagiere bereits ab einer Flugverspätung von zwei Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehört, dass die Fluggesellschaft gegebenenfalls für die Übernachtungskosten sowie den Transfer zum Hotel aufkommen muss, sollte sich die Verspätung bis zum nächsten Tag hinziehen.
Ihre Rechte bei unterschiedlichen Verspätungsdauern
Bei 2 Stunden Verspätung (Kurzstrecke)
Kostenlose Getränke und Snacks
Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe
Keine pauschale Entschädigung
Bei 3 Stunden Verspätung
Alle Rechte wie bei 2 Stunden
Zusätzlich: Pauschale Entschädigung von 250-600 €
Erstattung nachweisbarer Mehrkosten
Bei 5 Stunden Verspätung
Alle bisherigen Rechte
Zusätzlich: Recht auf Ticketerstattung
Kostenloser Rückflug zum Startflughafen (bei Zwischenlandung)
Oder: Alternative Beförderung zum Zielort
Bei Verspätung über Nacht
Hotelübernachtung (von der Fluggesellschaft zu stellen)
Transfer zwischen Flughafen und Hotel
Alle anderen Rechte bleiben bestehen
Flugverspätung bei verpasstem Anschlussflug
Wenn Sie aufgrund einer Flugverspätung einen Anschlussflug verpasst haben, erhalten Sie auch dann eine Entschädigung, wenn der erste Flug nur eine geringe Verspätung hatte.
Voraussetzungen für Entschädigung
1. Einheitliche Buchung: Beide Flüge müssen unter einer Buchungsnummer gebucht worden sein (nicht getrennte Tickets).
2. Verspätung am Endziel: Sie müssen Ihr Endziel mit mindestens 3 Stunden Verspätung erreichen.
3. Nicht selbst verschuldet: Sie haben den ersten Flug nicht verpasst und waren rechtzeitig am Gate.
Beispiel:
Flug 1: Frankfurt – Amsterdam (landet 30 Min. verspätet)
Flug 2: Amsterdam – New York (verpasst wegen zu kurzer Umsteigezeit)
Ankunft in New York: 4 Stunden später als geplant
Ergebnis: 600 € Entschädigung, da Endziel-Verspätung > 3 Stunden
Ihre Rechte bei verpasstem Anschlussflug
✓ Ersatzbeförderung zum Endziel (schnellstmöglich)
✓ Betreuungsleistungen während der Wartezeit
✓ Hotel und Transfer (falls nötig)
✓ Pauschale Entschädigung (bei > 3h am Endziel)
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Flugverspätung Entschädigung bei Dienstreise: Wem steht das Geld zu?
Passagiere, die aus beruflichen Gründen viel mit dem Flugzeug unterwegs sind, sind am häufigsten von Flugverspätungen betroffen. Kommt es also zu Flugproblemen, stellt sich bei Dienstreisen schnell die Frage: Wem steht die Flugverspätung Entschädigung zu – dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber?
Die Rechtslage ist eindeutig:
Der Entschädigungsanspruch steht grundsätzlich dem Fluggast zu, also dem Arbeitnehmer, der den verspäteten Flug erlebt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat. Die Gründe dahinter sind einfach, denn die EU-Verordnung spricht von „Fluggästen“, nicht von „Ticketkäufern“. Die Entschädigung soll denjenigen kompensieren, der die Unannehmlichkeiten erlitten hat.
Arbeitsrechtliche Vereinbarungen
Allerdings kann der Arbeitgeber arbeitsvertraglich regeln, dass Entschädigungen bei Dienstreisen an das Unternehmen abzutreten sind. Prüfen Sie:
Ihren Arbeitsvertrag
Die Reiserichtlinien Ihres Unternehmens
Eventuell getroffene Vereinbarungen
Ohne entsprechende Vereinbarung steht Ihnen die Entschädigung persönlich zu!
Arbeitgeber-Ansprüche
Dem Arbeitgeber können separate Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen zustehen, etwa für:
Entgangene Arbeitszeit
Verpasste Geschäftstermine
Nachweisbare wirtschaftliche Schäden
Diese Ansprüche sind unabhängig von Ihrer pauschalen Entschädigung zu sehen.
Flugverspätung bei Pauschalreise: Doppelte Ansprüche möglich
Bei einer Flugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise haben Sie besondere Rechte und können sogar doppelt profitieren:
Anspruch 1: Entschädigung gegen die Fluggesellschaft
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen die pauschale Flugverspätungsentschädigung von 250 - 600 € zu – direkt von der Fluggesellschaft.
Anspruch 2: Reisepreisminderung beim Reiseveranstalter
Zusätzlich können Sie beim Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung geltend machen, da die verspätete Ankunft einen Reisemangel darstellt.
Faustregel: 5% des Tagesreisepreises pro 4 Stunden Verspätung
Beispiel:
– Reisepreis: 2.000 € für 14 Tage = ca. 143 € pro Tag
– Flugverspätung von 8 Stunden
– Minderung: 2 × 5% = 10% von 143 € = ca. 14 €
Wichtig: Die beiden Ansprüche können parallel geltend gemacht werden. Allerdings kann der Reiseveranstalter eine bereits erhaltene Flugentschädigung anrechnen.
Wie Sie Ihre Entschädigung bei Flugverspätung einfordern
Damit Sie im Falle einer Flugverspätung Ihre Entschädigung problemlos ausgezahlt bekommen, sollten Sie bereits während der Wartezeit ein paar nützliche Informationen sammeln:
Lassen Sie sich die Verspätung (falls möglich) von der Fluggesellschaft bestätigen.
Behalten Sie Ihr Flugticket beziehungsweise Ihre Bordkarte sowie alle Rechnungen für Lebensmittel, Mietwagen und Hotelkosten.
Tauschen Sie Kontaktdaten mit anderen Passagieren aus.
Dokumentieren Sie den gesamten Ablauf der Flugverspätung inklusive des Zeitpunkts, an dem die Türen nach der Landung geöffnet wurden.
Wenn Sie diese Notizen später zur Hand haben, steigen Ihre Chancen, auf eigene Faust erfolgreich mit der Airline zu verhandeln. Einen kostenlosen Musterbrief für Entschädigungen bei Flugverspätung finden Sie bei uns. Sollte dies dennoch nicht gelingen, kommen Sie auf uns zurück!
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Ihre Vorteile mit Flugrecht:
✓ Über 10 Jahre Erfahrung: Wir haben bereits Tausenden von Passagieren zu ihrem Recht verholfen und kennen alle Tricks der Fluggesellschaften.
✓ Kein Kostenrisiko: Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision von 25% zzgl. MwSt. – Vorher entstehen Ihnen keine Kosten.
✓ Auch vor Gericht: Wir scheuen nicht den Rechtsweg und setzen Ihren Anspruch notfalls gerichtlich durch – ohne zusätzliche Kosten für Sie.
✓ Schnelle Abwicklung: In nur 2 Minuten können Sie Ihren Anspruch prüfen und uns beauftragen.
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✓ Über 50.000 zufriedene Kunden – Wir haben bereits mehr als 15. Millionen an Entschädigung durchgesetzt.
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