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Flugverspätung? Das sind Ihre Rechte

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

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legal-expert

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Fluggastrechte bei flugverspätung

Hohe Erfolgsquote
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Kein Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Verspätung“

  • Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen
  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab
  • Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden besteht ein Anspruch
  • Auch bei außergewöhnlichen Umständen kann eine Entschädigung möglich sein
  • Die Fluggesellschaft muss Verpflegung und Unterkunft bereitstellen
  • Eine Entschädigung muss innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden
  • Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die Passagiere über ihre Rechte zu informieren
  • Die Fluggäste können sich bei Problemen an die nationale Durchsetzungsstelle wenden
  • Es lohnt sich, bei Verspätungen und Ausfällen seine Rechte einzufordern


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Wenn Sie mit einer Fluggesellschaft verreisen, kann es schnell zu einer Flugverspätung kommen. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Gründe, doch im Regelfall versuchen die Airlines, die Schuld von sich zu weisen. Wir setzen uns für Ihre Reiserechte ein und geben Ihnen gerne Auskunft darüber, welche das sind! Als Ihr professioneller Partner informieren wir Sie nicht nur, sondern hier finden Sie auch mit wenigen Klicks heraus, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Fluggastrechte bei Flugverspätung

Reisenden steht bereits bei Flugverspätungen von drei Stunden eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro zu. Diese ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 fest verankert und bietet grundsätzlich eine hohe Rechtsicherheit. Betont werden muss dabei aber, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen dürfen, die eine Verspätung unumgänglich machen würden. Solche Umstände wären beispielsweise:

  • Vogelschlag
  • Vulkanausbruch
  • Streik
  • plötzlicher Schneefall in unüblicher Region.

Ein technischer Defekt zählt in der Regel allerdings nicht mehr als Ausrede für die Fluggesellschaften, da diese selber für die Wartung ihrer Flugzeuge verantwortlich sind. Kommt es zu Schneefall in Österreich im November oder Dezember läge ebenfalls kein außergewöhnlicher Grund vor, da man mit diesem Wetterphänomen rechnen muss.

Unabhängig davon, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss die Airline auf jeden Fall Betreuungsleistungen erbringen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Verspätung Ihres Fluges Sie dazu berechtigt, Entschädigung zu erhalten, können Sie diesen hier bei uns auf der Website kostenlos prüfen lassen. Wir helfen Ihnen völlig unkompliziert, Ihren Anspruch durchzusetzen.

Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch

Rechtliche Grundlage für Fluggastrechte bei Flugverspätungen

Die bereits genannte Fluggastrechte-Verordnung trat im Jahr 2005 in Kraft und regelt klar und deutlich, welche Ausgleichszahlungen beziehungsweise Versorgungsleistungen Ihnen als Passagier einer Airline zustehen. Neben den Flugverspätungen sind Nichtbeförderungen, Überbuchungen, Umbuchungen und Annullierungen weitere Gründe für den Anspruch auf eine Wiedergutmachung. Dabei ist es unerheblich, um welchen Typ von Flug es sich handelt, sofern der jeweilige Flug in der EU landet und die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz innerhalb eines Landes der EU hat oder der Flug in der EU gestartet ist. Durch die Standardisierung Ihrer Rechte auf solchen Flügen kann man pauschal sagen: Kommt es hier zu einer mehr als dreistündigen Flugverspätung, steht Ihnen eine Entschädigung zu!

Wie verhalten sich Passagiere nach einer Flugverspätung richtig?

Liegt bei Ihrer Reise tatsächlich eine Verspätung vor, können Sie Ihre Rechte zunächst gegenüber der zuständigen Airline geltend machen. Mit der zuständigen Airline ist diejenige gemeint, die den Flug, der verspätet ist, durchgeführt hat beziehungsweise hätte. In manchen Fällen ist das wichtig zu erwähnen, weil es sich bei der Gesellschaft, mit der Sie den Beförderungsvertrag geschlossen haben, nicht automatisch um die gleiche handelt, die die Reise letztlich durchführt. Auch bei einer Flugverspätung während Pauschalreisen ist Ihr erster Ansprechpartner die zuständige Fluggesellschaft und nicht etwa der Reiseveranstalter.

Folgt daraufhin keine Antwort, eine vertröstende Reaktion oder ist gar kein Ansprechpartner zu erreichen, empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite: uns! Wir wissen genau, wen wir ansprechen müssen, und kämpfen bis zum Schluss für Ihr positives Ergebnis. Auf unserer Seite finden Sie eine Übersicht über aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle . Sollte Ihr Flug darin nicht mehr aufgelistet sein, können Sie die Filter benutzen, um die Suche einzugrenzen. Egal ob Verspätung oder Flugausfall, wir sorgen für Ihre Entschädigung!

Mögliche Reaktion direkt vor Ort

Sie haben nicht nur die Möglichkeit, nach Abschluss der Reise zu reagieren, sondern unter bestimmten Bedingungen steht Ihnen das Recht zu, direkt am Flughafen zu handeln. Sollte die Flugverspätung mehr als fünf Stunden betragen, ist es Ihnen erlaubt, die Reise abzubrechen. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen den vollständigen Ticketpreis zu erstatten. Außerdem ist es Ihr Recht, eine alternative Reisemöglichkeit angeboten zu bekommen. Sie verwirken ferner durch dieses Handeln nicht das Recht auf eine spätere Entschädigungszahlung. Allerdings gilt nach wie vor, dass der Verspätung keine außergewöhnlichen Umstände zugrunde liegen dürfen.

Legen Sie Ihr Recht in die Hände unserer erfahrenen und hartnäckigen Mitarbeiter und freuen Sie sich über eine risikolose, aber in den meisten Fällen positive Bearbeitung Ihrer Beschwerde. Wir von flugrecht.de lassen Sie nicht im Stich und scheuen uns nicht davor, eine Fluggesellschaft im Notfall zu verklagen. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der erst dann zufrieden ist, wenn Sie es sind!

Ihre Vorteile bei uns sind:

  • kostenlose Erstprüfung
  • Provisionszahlung erst bei positivem Abschluss
  • durchschnittliche Entschädigung von 400 Euro.

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