easy Jet – Entschädigung für Flugverspätungen

easyJet Flugverspätung und Flugausfall 

Ihre Rechte gegenüber easyJet im Falle einer Flugverspätung oder bei Flugausfall

EasyJet ist eine britische Low Cost Airline, die 1995 gegründet wurde. EasyJet gehört zur easyGroup und hat Ihren Sitz und Heimatflughafen in London-Luton. Über 130 Flughäfen in 31 Ländern werden von der Billigfluggesellschaft angeflogen. 2017 transportierte das Unternehmen über 80 Millionen Passagiere. 

Hier finden Sie die aktuellen Flugverspätungen und Flugausfälle von easy Jet. Wenn Sie Ihren Flug hier nicht finden, können Sie auch in unserer Übersicht der aktuellen Flugverspätungen suchen, wenn Sie eine Entschädigung bei Flugverspätung erhalten wollen.

Datum Fluggesellschaft
(Flugnummer)
Flugstrecke Status Entschädigungsanspruch einfordern:
2024-10-13
21:45 Uhr
2024-10-13 | 21:45 Uhr | easyJet (U21342)
easyJet
(U21342)
von:   Paris (Orly) (ORY)
nach:   Geneva (GVA)
Verspätet

Verspätet    
250 €
2024-10-13
16:00 Uhr
2024-10-13 | 16:00 Uhr | easyJet (U24671)
easyJet
(U24671)
von:   Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
nach:   Marrakech (RAK)
Verspätet

Verspätet    
400 €
2024-10-13
10:35 Uhr
2024-10-13 | 10:35 Uhr | easyJet (U27806)
easyJet
(U27806)
von:   Milano (Milan) - Linate (LIN)
nach:   Amsterdam (AMS)
Verspätet

Verspätet    
250 €
2024-10-13
10:25 Uhr
2024-10-13 | 10:25 Uhr | easyJet (U27888)
easyJet
(U27888)
von:   Palma de Mallorca- Balearic Islands (PMI)
nach:   Amsterdam (AMS)
Verspätet

Verspätet    
250 €
2024-10-13
08:50 Uhr
2024-10-13 | 08:50 Uhr | easyJet (U21310)
easyJet
(U21310)
von:   Toulouse (TLS)
nach:   Geneva (GVA)
Verspätet

Verspätet    
250 €
2024-10-13
08:15 Uhr
2024-10-13 | 08:15 Uhr | easyJet (U27805)
easyJet
(U27805)
von:   Amsterdam (AMS)
nach:   Milano (Milan) - Linate (LIN)
Verspätet

Verspätet    
250 €
2024-10-13
07:10 Uhr
2024-10-13 | 07:10 Uhr | easyJet (U21309)
easyJet
(U21309)
von:   Geneva (GVA)
nach:   Toulouse (TLS)
Verspätet

Verspätet    
250 €
2024-10-13
06:00 Uhr
2024-10-13 | 06:00 Uhr | easyJet (U24883)
easyJet
(U24883)
von:   Paris (Orly) (ORY)
nach:   Faro (FAO)
Verspätet

Verspätet    
400 €
2024-10-12
18:55 Uhr
2024-10-12 | 18:55 Uhr | easyJet (U24637)
easyJet
(U24637)
von:   Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
nach:   Edinburgh (EDI)
Gestrichen

Gestrichen    
250 €
2024-10-12
15:50 Uhr
2024-10-12 | 15:50 Uhr | easyJet (U27744)
easyJet
(U27744)
von:   Zurich (ZRH)
nach:   Porto (Oporto) (OPO)
Verspätet

Verspätet    
400 €

Wann haben  Sie bei einer Flugverspätung das Recht auf eine Entschädigung von easyJet? 

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt Folgendes fest: Sollte sich Ihre Reise aufgrund einer Flugverspätung um mindestens drei Stunden verzögern, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. Bei einem Flugausfall reichen teilweise schon 2 Stunden. Über die pauschale Ausgleichszahlung, die easyJet Ihnen auszahlen muss, entscheidet die Entfernung der geplanten Route. Bei einer Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer steht jedem Passagier eine Zahlung von 250 Euro zu. Handelt es sich um eine Mittelstrecke mit einer Entfernung von bis zu 3.500 Kilometern, liegt die Summe bei 400 Euro, und bei allen Strecken ab 3.500 Kilometern geht es um 600 Euro. Allerdings liegt das Maximum bei Flügen, die die EU nicht verlassen, bei 400 €.

Darüber hinaus sind Fluggesellschaften ab einer Verspätung von zwei Stunden dazu verpflichtet, Ihnen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und Telefonate anzubieten.

Das gilt für sämtliche Flüge, die innerhalb der EU starten. Außerdem gilt die Fluggastrechteverordnung für Flüge, die in der EU landen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Deutsche Fluggesellschaften wie Lufthansa oder Eurowings sind damit fast immer betroffen. Das gleiche gilt aber auch z.B. für irische Airlines (Ryanair) oder Französische wie Air France. Sobald Ihre Wartezeit mehr als fünf Stunden beträgt, können Sie unabhängig von der Entfernung des Fluges von der Reise zurücktreten. Zusätzlich zur Entschädigung muss easyJet Ihnen dann die Ticketkosten erstatten oder Ihnen direkt am Flughafen eine alternative Beförderung anbieten. Bleiben Sie jedoch stets sachlich, wenn Sie mit einer Beschwerde an easyJet herantreten, sodass Ihre Chancen auf eine Kooperation steigen.

EasyJet Wann Sie bei Flugverspätung oder Flugausfall Anspruch auf Entschädigung haben

Nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 ist jede Airline* – auch EasyJet –  bei einer Flugverspätung dazu verpflichtet, eine Erstattung bzw. Entschädigung an die betroffenen Fluggäste zu leisten, sobald sich die Verspätung auf drei Stunden beläuft. Beträgt die Wartezeit mehr als fünf Stunden, haben Passagiere zudem die Möglichkeit, ihre Reise abzubrechen und den vollständigen Ticketpreis zurückzuverlangen. Auch bei einer Flugannullierung, die nicht mindestens 14 Tage vorher angekündigt wurde, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu. In beiden Fällen kann die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen – eine Summe, für die es sich zu kämpfen lohnt!

Die genaue Zahlungshöhe hängt dabei von der jeweiligen Reiseroute (immer in km) ab. Handelt es sich um eine Kurzstrecke mit einer Entfernung von bis zu 1.500 Kilometern, können Sie mit 250 Euro rechnen. Sind Flüge der Airline auf einer Mittelstrecke mit einer Entfernung von bis zu 3.500 Kilometern betroffen, liegt die Summe bei 400 Euro. Bei Flügen ab 3.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 600 Euro. Bedingung hierfür ist, dass die Annullierung bzw. die Verspätung nicht durch Faktoren verursacht wurde, die außerhalb des Einflussbereiches der Airline liegen. Hierzu zählen unter anderem Naturkatastrophen oder politische Unruhen.

*Die rechtlichen Bestimmungen der Fluggastrechteverordnung 261/2004 gelten für alle Airlines, die in der EU starten und für Flüge von EU-Fluggesellschaften, die in der EU landen.

easyJet: Flugausfall oder Flugverspätung? Wir sind Ihr starker Partner!

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass private Anfragen geringere Erfolgschancen haben als die Forderungen unserer erfahrenen Mitarbeiter. Statt also auf eigene Faust Beschwerde einzureichen und eine Ausgleichszahlung zu verlangen, ziehen Sie besser gleich die Spezialisten von flugrecht.de zurate. Sie müssen uns lediglich die für eine Forderung benötigten Informationen (Abflugdatum, Flugnummer und Ihre Kontaktdaten) mitteilen, und wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Ausschließlich im Erfolgsfall berechnen wir Ihnen eine Provision in Höhe von 20 bis 30 Prozent der seitens der Fluggesellschaft gezahlten Ausgleichssumme zzgl. Mehrwertsteuer.

Aufgrund von Streiks, Unwetter oder anderen unvorhergesehenen Umständen wurde Ihr Flug verspätet oder annulliert. Flugrecht.de bietet hilfreiche Empfehlungen, um Ihre Rechte zu wahren. Sie können auch Informationen zu weiteren internationalen Flughäfen wie dem Flughafen Basel, Frankfurt, Paris und mehr hier finden. Bleiben Sie gut informiert.

Nehmen Sie direkt unseren Service in Anspruch!

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