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Fluggastrechte: Ihre Betreuungsleistungen

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Fluggastrechte: Betreuungsleistungen

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Das Wichtigste zum Thema „Flugverspätung: Auch bei Pauschalreisen Entschädigung“

  • Fluggäste haben Recht auf Betreuungsleistungen bei Verspätungen und Ausfällen.
  • Die Betreuungsleistungen müssen unabhängig von den Gründen der Annullierung / Verspätung erbracht werden.
  • Die Airline muss bei „ außergewöhnlichen Umständen “ für eine entsprechende Versorgung der Passagiere aufkommen.
  • Betreuungsleistungen müssen von der Fluggesellschaft bereitgestellt werden.
  • Die Höhe der Entschädigung abhängig von Flugdistanz und Verspätungsdauer.
  • Bei längeren Wartezeiten kann auch Zugang zu Kommunikationsmitteln wie Telefon und Internet verlangt werden.
  • Werden diese Betreuungsleistungen nicht von der Fluggesellschaft erbracht, sollten die Passagiere die Belege für Auslagen, die sie selbst getragen haben, gut aufbewahren.
  • Die Kosten können sie sich zusätzlich zu der Entschädigung bei Flugverspätung  erstatten lassen.
  • Rechtliche Unterstützung von Flugrecht wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


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Neben der Ausgleichszahlung ist eine Fluggesellschaft bei Verspätung, Ausfall etc. vor allem auch dazu verpflichtet, entsprechend Betreuungsleistungen anzubieten. Diese Betreuungsleistungen müssen unabhängig von den Gründen der Annullierung / Verspätung erbracht werden. Somit muss die Airline auch bei „ außergewöhnlichen Umständen “ für eine entsprechende Versorgung der Passagiere aufkommen.

alt="Da nicht jeder Essen und v.a. Getränke mit an den Flughafen mitnimmt, müssen Fluggesellschaften bei einer Flugverspätung Betreuungsleistungen erbringen."
Yulia Davidovich/Shutterstock.com

Die Airline muss Ihren Passagieren folgende Betreuungsleistungen anbieten:

EssenGetränkeKostenlose Telefonanrufe /Versand von E-MailsBei Verspätung über Nacht ein Hotel inklusive Transfer

Die Leistungen müssen den Passagieren ab folgenden Wartezeiten und Strecken bereitgestellt werden:

Flüge bis 1.500 kmAb 2 Stunden Wartezeit
Flüge von 1.500 km bis 3.500 kmAb 3 Stunden Wartezeit
Flüge ab 3.500 kmAb 4 Stunden Wartezeit

Werden diese Betreuungsleistungen nicht von der Fluggesellschaft erbracht, sollten die Passagiere die Belege für Auslagen, die sie selbst getragen haben, gut aufbewahren. Die Kosten können sie sich zusätzlich zu der Entschädigung bei Flugverspätung  erstatten lassen.

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