Das Wichtigste zum Thema „Betreuungsleistungen bei Flugverspätung“
Fluggäste haben Recht auf Betreuungsleistungen bei Verspätungen und Ausfällen.
Die Betreuungsleistungen müssen unabhängig von den Gründen der Annullierung/Verspätung erbracht werden.
Die Airline muss bei „ außergewöhnlichen Umständen “ für eine entsprechende Versorgung der Passagiere aufkommen.
Werden diese Betreuungsleistungen nicht von der Fluggesellschaft erbracht, sollten die Passagiere die Belege für Auslagen, die sie selbst getragen haben, gut aufbewahren.
Die Kosten können Sie sich zusätzlich zu der Entschädigung bei Flugverspätung erstatten lassen.
Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Flug verspätet oder gestrichen? Neben einer möglichen Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen. Diese Leistungen müssen die Fluggesellschaften unabhängig von der Ursache einer Verspätung oder eines Flugausfalls bereitstellen – selbst bei „ außergewöhnlichen Umständen “ wie schlechtem Wetter, Streik oder technischen Problemen.
Ab wann habe ich Anspruch auf Betreuungsleistungen?
Die Dauer der Wartezeit und die Flugdistanz bestimmen, wann Airlines Betreuungsleistungen erbringen müssen:
Flugdistanz | Wartezeit ab | Anspruch auf Betreuungsleistungen |
|---|---|---|
bis 1.500 km | ab 2 Stunden | ✔ Verpflegung, Getränke, Kommunikation |
1.500–3.500 km (innerhalb EU: ab 1.500 km) | ab 3 Stunden | ✔ Verpflegung, Getränke, Kommunikation |
über 3.500 km | ab 4 Stunden | ✔ Verpflegung, Getränke, Kommunikation |
alle Flüge (bei Übernachtung) | sofort | ✔ Hotel + Transfer |
Welche Betreuungsleistungen stehen mir zu?
Die EU-Verordnung 261/2004 verpflichtet Fluggesellschaften, Ihnen bei längeren Wartezeiten bestimmte Leistungen bereitzustellen:
Verpflegung & Getränke
Die Airline muss Ihnen kostenfreie Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten. Häufig erhalten Sie hierfür Voucher oder Gutscheine – Sie können aber auch selbst etwas kaufen und die Quittungen später einreichen.
Kommunikation
Ihnen stehen zwei kostenfreie Kommunikationsmöglichkeiten zu – zum Beispiel Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten.
Hotel & Transfer bei Übernachtung
Wenn Ihr Flug erst am nächsten Tag startet, muss die Fluggesellschaft die Hotelunterbringung sowie den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft übernehmen.
Ersatzbeförderung oder Erstattung
Neben der Betreuung haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Ersatzbeförderung zum Endziel oder die Erstattung des Ticketpreises.
Gilt das auch bei Streik, Unwetter oder IT-Störungen?
Ja. Auch wenn außergewöhnliche Umstände wie Streiks, extremes Wetter oder technische Probleme die Ursache sind, darf die Airline Betreuungsleistungen nicht verweigern. Zwar kann in diesen Fällen die Entschädigung entfallen, doch Essen, Getränke, Hotel und Transfer stehen Ihnen trotzdem zu.
So setzen Sie Ihre Betreuungsleistungen durch
Viele Airlines versuchen, Betreuungsleistungen zu minimieren oder nur eingeschränkt zu gewähren. Mit diesen Tipps sichern Sie Ihre Rechte:
Reichen Sie Kosten, die die Airline nicht übernommen hat, später ein.
Fordern Sie aktiv Essens- und Getränkegutscheine ein.
Bewahren Sie alle Belege und Quittungen auf.
Machen Sie Fotos von Anzeigetafeln oder speichern Sie Mitteilungen der Airline.
Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Verspätung oder Streichung.
Rechtliche Grundlage: EU-Verordnung 261/2004
Die Ansprüche auf Betreuungsleistungen sind in den Artikeln 6, 8 und 9 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) geregelt. Diese Vorschriften gelten für alle Flüge, die:
in der EU starten, oder
von einer EU-Fluggesellschaft in der EU landen.
Damit sind fast alle relevanten Flüge abgedeckt – unabhängig davon, ob Sie mit Lufthansa, Ryanair, Eurowings oder einer internationalen Airline reisen.


