Flugverspätung
oder -ausfall?
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Der Weg zu Ihrer Entschädigung:
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Flugrecht kümmert sich um Ihre Entschädigung
Bei einer Flugreise kommt es häufig zu längeren Verspätungen oder gar annullierten Flügen. Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 aus dem Jahr 2005 regelt, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie hoch diese ausfällt.
In der Realität sieht es leider so aus, dass viele Fluggesellschaften sich bei privaten Beschwerden der Kunden weigern, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Dabei steht jedem Passagier ab einer Flugverspätung von drei Stunden, die nicht durch außergewöhnliche Umstände zustande gekommen ist, eine Entschädigung zu. Wir sorgen dafür, dass Sie diese auch erhalten!
Flugrecht hat sich zur Aufgabe gemacht, allen Fluggästen zu ihrer rechtmäßigen Entschädigung zu verhelfen. Viele Airlines ignorieren die Schreiben ihrer Passagiere, vertrösten diese oder versenden standardisierte Ablehnungsschreiben. Sparen Sie sich den Ärger und ihre Zeit. Prüfen Sie hier einfach und in nur zwei Minuten, ob Ihnen eine Entschädigungs-Zahlung zusteht. Sie benötigen dazu nur die Flugnummer (oder den Abflug- und Ankunftsort) und das Datum: Dank unserer Entschädigungs-Datenbank erfahren Sie sofort, welchen Anspruch Sie haben. Die Entschädigungssumme richtet sich dabei übrigens nach der Entfernung des geplanten Fluges und ist unabhängig vom bezahlten Ticket-Preis. Selbst wenn Sie einen Billig-Flug für 10 Euro gebucht haben, kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zustehen!
Flugverspätungen oder -annullierungen kosten viel Nerven. Wenn sich dann noch die Airline weigert, Sie dafür zu entschädigen, ist es Zeit für Flugrecht.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall?
Jetzt Rechte prüfen und Ihre Chancen auf Entschädigung erhöhen.
Entschädigung bei Flugausfall, Flugverspätung, verpasstem Anschlussflug und geänderter Flugzeit
Was sehr viele Reisende nicht wissen: Die Fluggesellschaften sind nicht erst bei erheblichen Flugverspätungen oder einem Flugausfall verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten. Bereits ab einer Wartezeit von zwei Stunden steht Ihnen eine Vergütung in Form von Verpflegung zu und schon eine Stunde später (ab drei Stunden) haben Sie volles Recht auf eine Entschädigung. Die Flugverspätung darf allerdings nicht aufgrund von außergewöhnlichen Umständen zustande kommen. Dazu gehören vor allem Streiks Dritter oder Unwetterkatastrophen, aber nicht zum Beispiel Personal-Streiks der Fluggesellschaften, technische Defekte oder erkranktes Personal. Die Airlines sind also in den meisten Fällen verpflichtet, eine Wiedergutmachung zu leisten. Die Chancen, dass dies dann auch geschieht, steigen mit uns als Partner der Fluggäste deutlich – denn wir klagen im Zweifel die Entschädigung ein.
Verpasste Anschlussflüge bedeuten oft, dass man unfreiwillig in fremden Städten am Flughafen übernachten muss. Flugrecht kann den Ärger nicht ungeschehen machen, aber wenigstens für eine Entschädigung sorgen.
Mit Flugrecht im Vorteil und ohne Risiko
Viele Kunden haben uns berichtet, dass die Fluggesellschaft sie entweder ignoriert, vertröstet oder die berechtigte Forderung schlicht ablehnt hat, um so der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung zu entgehen. Wir sind Ihr professioneller Partner und übernehmen kompetent die komplette Abwicklung des Streitfalls für Sie – vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel vor Gericht. Wurde Ihr Flug zum Beispiel überbucht, gestrichen oder die Flugzeiten geändert, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Selbstverständlich kämpfen wir auch für Ihr Recht, wenn Ihnen aufgrund einer Flugverspätung bei einer Pauschalreise eine Entschädigung zusteht. Selbstverständlich erhalten auch Geschäftsreisende bis zu 600 Euro im Verspätungsfall. Die Entschädigung steht per Gesetz immer dem Passagier zu, unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat. Auch Babys und Kinder – selbst wenn sie keinen eigenen Sitzplatz hatten – haben meist Anspruch auf Entschädigungszahlung.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Situationen, in denen Ihnen Fluggastrechte zustehen. Flugrecht informiert Sie kompetent. Am einfachsten prüfen Sie kostenlos Ihren Entschädigungsanspruch. Übrigens: Sie haben auch noch drei Jahre nach einer Reise (rückwirkend) einen Anspruch!
Aktuelle Verspätungen
Datum | Fluggesellschaft (Flugnummer) |
Flugstrecke | Status | Entschädigungsanspruch einfordern: |
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2024-12-12
23:55 Uhr
2024-12-12 | 23:55 Uhr | Iberia (IB155)
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von: Madrid (MAD) nach: Bogota (BOG) |
Verspätet
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Verspätet
600 €
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2024-12-12
23:05 Uhr
2024-12-12 | 23:05 Uhr | KLM (KL856)
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von: Incheon International Airport (ICN) nach: Amsterdam (AMS) |
Gestrichen
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Gestrichen
600 €
|
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2024-12-12
23:00 Uhr
2024-12-12 | 23:00 Uhr | Vueling (VY1573)
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von: Oviedo (Asturias) (OVD) nach: Barcelona (El Prat) (BCN) |
Gestrichen
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Gestrichen
250 €
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2024-12-12
22:50 Uhr
2024-12-12 | 22:50 Uhr | Air France (AF844)
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von: Abuja (ABV) nach: Paris (Charles de Gaulle) (CDG) |
Gestrichen
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Gestrichen
600 €
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2024-12-12
22:45 Uhr
2024-12-12 | 22:45 Uhr | Finnair (AY16)
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von: New York (John F Kennedy Int.) (JFK) nach: Helsinki Airport (Vanda) (HEL) |
Gestrichen
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Gestrichen
600 €
|
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2024-12-12
22:25 Uhr
2024-12-12 | 22:25 Uhr | Vueling (VY8985)
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von: Brussels (Bruxelles) (BRU) nach: Barcelona (El Prat) (BCN) |
Gestrichen
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Gestrichen
250 €
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2024-12-12
22:05 Uhr
2024-12-12 | 22:05 Uhr | Austrian (OS729)
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von: Wien (Vienna) (VIE) nach: Podgorica (TGD) |
Verspätet
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Verspätet
250 €
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2024-12-12
22:05 Uhr
2024-12-12 | 22:05 Uhr | Aer Lingus (EI725)
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von: London (Heathrow) (LHR) nach: Cork (ORK) |
Gestrichen
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Gestrichen
250 €
|
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2024-12-12
22:00 Uhr
2024-12-12 | 22:00 Uhr | Vueling (VY8241)
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von: Paris (Charles de Gaulle) (CDG) nach: Barcelona (El Prat) (BCN) |
Gestrichen
|
Gestrichen
250 €
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2024-12-12
22:00 Uhr
2024-12-12 | 22:00 Uhr | discover airlines (Eurowings Discover) (4Y138)
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von: Frankfurt (FRA) nach: Windhoek (Hosea Kutako Int.) (WDH) |
Verspätet
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Verspätet
600 €
|
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall?
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