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Zusatzkosten: So gleichen Billigairlines den niedrigen Ticketpreis aus

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Zusatzkosten bei Billigairlines“

  • Billigflieger verlangen oft Zusatzgebühren.
  • Verpflegung und Gepäck oft kostenpflichtig.
  • Sitzplatzreservierung mit Aufpreis verbunden.
  • Umbuchungen können teuer werden.
  • Check-in am Flughafen meist kostenpflichtig.
  • Weniger Serviceleistungen an Bord.
  • Vergleich der Gesamtkosten empfehlenswert.
  • Fluggastrechte gelten trotz günstiger Tickets.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Die Tankstellen haben es vorgemacht: Längst sind sie nicht mehr bloß Kraftstoff-Anbieter, sondern dank umfangreichem Shop-Sortiment mittlerweile 24-Stunden-Anlaufstelle für die alltäglichsten Belange des Lebens. Nun ziehen unterschiedliche Fluggesellschaften allmählich nach, um zusätzlich Einnahmen aus sogenannten „ancillary revenues“ zu generieren.

Zuweilen verlassen diese Airlines ihren angestammten Platz als Anbieter von Flugreisen sogar, um mit erweiterten Extraleistungen, die nichts mit dem reinen Flug zu tun haben, noch mehr Geld zu verdienen. Dabei scheint der Einfallsreichtum mancher Airlines unermesslich zu sein. Von der Vermittlung von Unterkünften und Mietwagen über Versicherungen bis hin zum individuell zusammengestellten Menü à la Carte und Priority Boarding: Nichts bleibt unversucht, um mit Zusatzkosten Passagieren noch mehr Geld aus den Taschen zu ziehen. Mit Erfolg wie sich zeigt: Aus einer Studie des Beratungsunternehmens Idea Works Company für den Mobilitätsdienstleister Car Trawler geht hervor, dass alleine die Fluggesellschaften der Lufthansa 2017 umgerechnet etwa 1,7 Milliarden Euro durch Nebeneinnahmen erzielen konnten.

Versteckte Gebühren der Airlines: Extrakosten nicht immer zu vermeiden

Den über den eigentlichen Ticketpreis hinausgehenden Zusatzkosten kommt insbesondere bei Linienfliegern und Billigfliegern eine zunehmend wichtigere Rolle zu. Die Tiefpreise für Flugscheine, mit denen sich Kunden locken lassen, müssen immerhin an anderer Stelle wieder reingeholt werden. Und die meisten Fluggesellschaften verstehen sich immer besser darin, für jeden Service Extra-Gebühren zu verlangen. Wenn sich zahlungswillige Fluggäste finden, die auf die eine oder andere Leistung auf dem Weg zu ihrer Destination nicht verzichten möchten, ist an diesem neu gesteckten Geschäftsmodell sicher nichts auszusetzen. Zuweilen glänzen einige Airlines jedoch mit einem Nebenverdienst, der alles andere als rühmlich ist: Das Ausbleiben einer Entschädigungszahlung bei Flugverspätung und Annullierung.

Verweigerung von Entschädigungen: ein bewusster Nebenverdienst? Nicht mit uns!

Bei einigen Verbrauchern entsteht schnell der Eindruck, dass sich ausgewählte Airlines bewusst dazu entscheiden, berechtigte Ausgleichszahlungen abzustreiten oder zu verzögern. Warum? Um sich neben ohnehin etlichen Zusatzkosten für Koffer bzw. Gepäck usw. einen weiteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Ob dieser Vorwurf begründet ist oder nicht: Als Passagier gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung steht Ihnen in jedem Fall eine Entschädigung zu. Lassen sich als Fluggast versteckte Kosten nicht immer umgehen, haben Betroffene zumindest darin Gewissheit. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass die Durchsetzung der Fluggastrechte im Einzelfall alles andere als leicht zu bewerkstelligen ist. Clever, wer da auf einen kompetenten Partner wie flugrecht.de setzt, der weiß, wie Airlines zur Zahlung bewegt werden.

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