Flugreisende aufgepasst: Die Buchung eines Fluges ist in der Regel der Beginn der Reiseplanung, da frühzeitig gebuchte Flüge in der Regel deutlich kostengünstiger sind. Es ist allerdings äußerst ärgerlich, wenn Flugreisende nach der Buchung ihres Flugtickets erfahren, dass der Preis nachträglich erhöht wurde. In dieser Pressemitteilung wird erläutert, ob eine nachträgliche Erhöhung des Flugticketpreises überhaupt zulässig ist und wie sich Flugreisende in einem solchen Fall verhalten sollten.
Eine nachträgliche Preiserhöhung ist oft unzulässig:
Normalerweise sind nachträgliche Preiserhöhungen nach einer Flugbuchung nicht zulässig, da durch den Kauf eines Flugtickets ein Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft geschlossen wurde. Der bezahlte Preis sollte der endgültige Preis sein und es dürfen keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Airlines können den Preis für einen Flug nach der Buchung erhöhen, wenn sie sich dieses Recht vertraglich vorbehalten haben und solche Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der Fluggesellschaften zu finden sind. Allerdings sind solche Klauseln oft unwirksam und müssen im Einzelfall gerichtlich geprüft werden.
Falls die ABB keine Preisanpassungsklausel enthalten und die Fluggesellschaft den Ticketpreis ohne Zustimmung der Passagier:innen erhöht hat, haben diese das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und eine Rückerstattung sowie Schadensersatz für Mehrkosten zu verlangen. Es ist wichtig, sich schriftlich an die Fluggesellschaft zu wenden und ihr mitzuteilen, dass man der Preiserhöhung widerspricht und die Beförderung wie von vornherein vereinbart durchgeführt werden soll.
Bei Pauschalreisen auf Fristen achten
Bei Pauschalreisen sind Preiszuschläge nicht für alle Leistungen erlaubt. Preiserhöhungen können nur aufgrund gestiegener Beförderungskosten für Treibstoff, erhöhter Steuern für den Flughafen, Tourismusabgaben oder Wechselkursschwankungen erfolgen.
Falls die Mehrkosten bei Buchung bereits vorhersehbar waren, können Flugreisende die Zahlung des erhöhten Preises verweigern. Es ist zu beachten, dass Preiserhöhungen von bis zu acht Prozent innerhalb von 20 Tagen vor Abreise zulässig sind. Wenn die Preiserhöhung mehr als acht Prozent beträgt, müssen Reisegesellschaften den Reisenden eine Frist setzen, innerhalb derer sie entweder den neuen Preis akzeptieren oder vom Vertrag zurücktreten können. Wenn die gesetzte Frist abläuft, gilt das den Reisenden vorgelegte Angebot als akzeptiert. Daher müssen Flugreisende ihre Buchung vor Ablauf dieser Frist stornieren, um eine eventuelle Preiserhöhung abzulehnen.
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Bei aufkommenden Flugproblemen bestehen folgende Rechte für Flugreisende
Nach dem EU-Recht haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro, wenn sie mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort haben oder ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde. Diese Ansprüche können bis zu drei Jahre rückwirkend, unabhängig vom Ticketpreis, geltend gemacht werden. Flightright setzt diese Ansprüche für betroffene Flugreisende erfolgreich durch und es entstehen keine Nachteile durch die Geltendmachung der Ansprüche. Verbraucher haben allein oft nur geringe Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen.