Rechte von Reisenden bei Flugproblemen während der Osterferien

Flughäfen und Fluggesellschaften stehen vor einem Stresstest während der Osterferien. Die Ereignisse der Ferienreisen des letzten Jahres haben gezeigt, dass Flugreisende die richtigen Schlüsse aus den teils chaotischen Szenen an Deutschlands Flughäfen ziehen sollten. In dieser Pressemitteilung informieren wir ausführlich darüber, welche Rechte den Passagier:innen bei Flugproblemen zustehen und wie sie am besten ihren Anspruch auf Entschädigung durchsetzen können.

Flugrecht.de prognostiziert, dass es auch in diesen Osterferien an vielen deutschen Flughäfen zu Verspätungen und Stornierungen kommen wird und Fluggäste sich darauf einstellen müssen. Obwohl Airlines und Flughäfen versuchen, Personalmangel durch Automatisierung auszugleichen, wird der Flugbetrieb wahrscheinlich nicht reibungslos ablaufen. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass es während der Osterferien zu weiteren Streiks im Flugsektor kommen wird, was zu einem erneuten Flugchaos führen könnte.

Diese Rechte haben Flugreisende bei Problemen

Wir empfehlen Flugreisenden, bereits von zu Hause aus den Status ihres Fluges zu überprüfen, um mögliche Verspätungen oder Annullierungen zu erfahren. Hierfür empfiehlt es sich, die Websites der Flughäfen oder Fluggesellschaften zu nutzen. Besonders in der Hauptreisezeit sollten Reisende frühzeitig über mögliche Flugzeitänderungen informiert sein und mehr Zeit für Sicherheitskontrollen und Gepäckabfertigung einplanen. Für einen reibungslosen Ablauf sollten Flüge mit Abflug am Vormittag gebucht werden, da der Rückstau ausgefallener Flüge geringer ist. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass die Rechte von Flugreisenden bei Annullierung oder Verspätung in der EU-Fluggastrechte-Verordnung festgehalten sind.

  1. Flugannullierung: Passagiere haben bei einem Flugausfall gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung grundsätzlich Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine Erstattung des Tickets. Wenn Passagier:innen ein neues Ticket buchen, ist es möglich, sich das teurere Ticket erstatten zu lassen. Wenn ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wird, können Passagiere nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person erhalten. Fluggäste haben in Deutschland drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung für ihre Flugprobleme zu fordern. Wenn der Flugausfall jedoch durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, wie z.B. Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals, Unwetter oder Vogelschlag und die Airline im Zweifel gerichtlich bewiesen hat, alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben, gibt es keine Entschädigung. Fluggäste haben in diesem Fall jedoch weiterhin Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. 

Allerdings liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn das Personal der Fluggesellschaft (Piloten, Flugbegleiter, Bodenpersonal) streikt, wie es in diesem Jahr regelmäßig bei Lufthansa oder Eurowings der Fall war.

  1. Flugverspätung: Passagiere haben bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden Anspruch auf Versorgung mit Getränken und Snacks durch die Airline. Sollten Passagier:innen mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommen, kann ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro je nach Länge der Flugstrecke zustehen. Der Anspruch auf Entschädigung besteht auch bei verpassten Anschlussflügen, vorausgesetzt, beide Flüge waren Teil einer einheitlichen Buchung. Der Anlass der Reise und der Ticketpreis sind für die Entschädigung nicht relevant, und sowohl Individualreisende als auch Pauschalreisende und Geschäftsreisende haben Anspruch auf Entschädigung. 

Es ist wichtig zu beachten, dass auch Babys und Kinder Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, solange für sie ein Ticket gekauft wurde und sie nicht kostenlos mitgeflogen sind.

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  1. Streik: Wenn ein Streik des Personals einer Fluggesellschaft zu einer kurzfristigen Flugannullierung oder einer großen Verspätung führt, ist die Airline verpflichtet, den Fluggästen einen Ersatztransport zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzubieten. Fluggäste haben auch Anspruch auf Versorgung, wie z. B. Getränke, Mahlzeiten, Telefonate und Hotelübernachtungen, wenn sie am Flughafen längere Zeit warten müssen. Wenn sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspätet oder vollständig annulliert wird, können Fluggäste eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen.

Im Falle eines Streiks des Personals können Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 17.04.2018 zum Az. C-175/17 festgestellt, dass ein plötzlicher Streik des Personals kein außergewöhnlicher Umstand ist und die Fluggesellschaft daher bis zu 600 Euro Entschädigung zahlen muss. Auch wenn die Mitarbeiter:innen des Flughafens oder die Fluglots:innen streiken, sind die Fluggesellschaften nicht automatisch von der Entschädigungszahlung befreit. Fluggäste können einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn die Fluggesellschaften nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Auswirkungen des Streiks zu minimieren.
Pauschalreise abgesagt: Die EU-Pauschalreise-Richtlinie regelt die Rechte von Urlauber:innen und besagt, dass Veranstalter:innen eine Reise absagen können, falls diese nicht wie geplant durchgeführt werden kann. In diesem Fall haben die Reisenden Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung des Geldes für Hotel und Flug und müssen keine Gutscheine akzeptieren. Wenn es Probleme gibt, sollten sich die Reisenden direkt an den Reiseveranstalter wenden. Nur wenn die Reise ausschließlich aufgrund der Flugannullierung oder -verspätung beeinträchtigt wurde, können sich Reisende mit einer Entschädigungsforderung direkt an die Airline wenden.

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