Das Wichtigste zum Thema „Chance auch für Reisebüros: Entschädigung bei Flugverspätung“

  • EuGH: Reisebüros können Entschädigung bei Flugverspätung beantragen.
  • Verantwortung der Fluggesellschaften gegenüber Reisebüros.
  • Abflugort und Verspätung in EU müssen gegeben sein.
  • Reisebüros müssen die Fluggastrechteverordnung und Vertragsbedingungen kennen.
  • Anspruch auf Entschädigung besteht bei Flugverspätungen von über drei Stunden.
  • Höhe der Entschädigung kann sich auf bis zu 600 Euro belaufen.
  • Reisebüros sollten ihre Ansprüche auf Entschädigung innerhalb von 6 Jahren geltend machen.
  • Durchsetzung der Entschädigungsansprüche kann durch Beauftragung von Anwälten erfolgen.
  • Entscheidung stärkt Rechte von Reisebüros und deren Kunden.
  • Kanzlei Flugrecht.de bietet Unterstützung bei Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.


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Chance auch für Reisebüros: Entschädigung bei Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung steht den Passagieren eine Entschädigung von bis zu 600 € zu. Reisebüros können ihre Kunden jetzt bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen und damit auch noch Geld verdienen.

Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung:

Nach der Verordnung 261/2004 steht Passagieren eine pauschale Ausgleichszahlung von bis zu 600 € zu, wenn ihr Flug Verspätung hat, ausfällt oder überbucht ist. Bei einer Flugverspätung entsteht der Anspruch bereits ab einer Verzögerung von 3 Stunden. Die Höhe der Entschädigung ist dabei nur von der Entfernung abhängig:

250 € bei Flügen bis 1.500 km
600 € bei Flügen in oder aus Drittstaaten über 3.500 km
400 € bei sonstigen Flügen

Voraussetzung ist u.a., dass der Kunde eine bestätigte Buchung hat. Außerdem muss der Flug entweder in der EU starten oder mit einer EU-Fluglinie in der EU landen. Die Fluggesellschaft muss auch keine Ausgleichszahlung leisten, wenn sie sich auf außergewöhnliche Umstände wie schwere Unwetter oder Streiks berufen kann.

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Das Problem an dieser kundenfreundlichen und an sich einfachen Regelung ist, dass die Fluggesellschaften sich meist mit allen Mitteln dagegen wehren, die Entschädigung zu zahlen. Viele Passagiere wenden sich in dieser Situation hilfesuchend an ihr Reisebüro.

Die Mitarbeiter dort sind aber damit meist ebenso überfordert wie ihre Kunden: Die Grenzen zwischen außergewöhnlichen Umständen und einem Verschulden der Fluggesellschaft sind für Laien oft unklar. Und im Nachhinein lässt sich ohne entsprechende Datenbasis auch kaum nachvollziehen, ob z.B. an dem betreffenden Flughafen wirklich ein Unwetter geherrscht hat.

Experten für Fluggastrechte: Flugrecht.de hilft bei Entschädigungsforderungen

Das Portal www.Flugrecht.de nimmt den Reisebüros und ihren Buchungskunden die Arbeit ab, eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern und ggf. auch vor Gericht durchzusetzen.

Dabei greifen die Experten für Fluggastrechte auf eine umfangreiche Datenbank mit Flugverspätungen zurück und kennen sich mit der aktuellen Rechtsprechung zum Thema aus.
Der Vorteil für die Passagiere ist dabei, dass sie kein Risiko eingehen: Kosten entstehen für sie nur im Erfolgsfall.

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