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Wir decken die typischen Kostenfallen auf!

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Kostenfallen bei der Flugbuchung

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Kein Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Typische Kostenfalle“

  • Fluggastrechte schützen bei Verspätungen und Ausfällen.
  • Airlines erheben oft versteckte Gebühren.
  • Umbuchungen können teuer werden.
  • Reisende sollten Preise und Leistungen vergleichen.
  • Bei Gepäckproblemen rechtzeitig reklamieren.
  • Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen.
  • Verzicht auf Optionen kann sparen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Vergleichsportale und Suchmaschinen für Flugreisen werben damit, stets den fairsten Preis in petto zu haben. Der günstige Traumflug scheint nur wenige Klicks entfernt. Doch der Schein trügt: Nicht selten entpuppen sich die vermeintlichen Schnäppchenpreise als Kostenfallen, die das Urlaubsfeeling schnell trüben. Über versteckte oder unzureichend transparent kommunizierte Zusatzkosten für Handgepäck, Sitzplatzreservierung oder Reiseversicherung holen sich diese Buchungsportale das scheinbar eingesparte Geld oft wieder zurück. Damit Ihnen das nicht (oder nicht noch einmal) passiert, haben wir Ihnen hier die größten Kostenfallen aufgelistet, auf die Sie bei Ihrer nächsten Online-Buchung achten sollten, ehe Sie sich auf ein vermeintliches Schnäppchen einlassen.

Unerwartete Servicepauschale

Buchungsportale wie etwa Kayak.de oder Fluege.de locken mit günstigen Preisen. Doch nur auf den ersten Blick. Spätestens am Ende des Bestellvorgangs kommt die große Ernüchterung. Dort tauchen dann plötzlich unerwartete Zusatzkosten auf. Check24 zum Beispiel verlangt von nicht registrierten Kunden eine Servicepauschale von über 20 Euro. Auch bei Expedia müssen Sie unter Umständen mit zusätzlichen Gebühren rechnen.

Kostenpflichtiges Gepäck

Für Handgepäck muss man nie draufzahlen, das ist immer inklusive – ist das wirklich so? Grundsätzlich ja, vorausgesetzt Ihr Handgepäck entspricht hinsichtlich seines Gewichts und seiner Maße den Richtlinien der jeweiligen Airline. Wenn laut Buchungsportal Handgepäck inklusive ist, sollten Sie vor dem Flug überprüfen, welche Bestimmungen bei der Airline gelten, mit der Sie fliegen. Nicht, dass Sie dann am Gate für Übergepäckgebühren zur Kasse gebeten werden!

Auch beim Thema Aufgabegepäck tappen viele in unvorhergesehene Kostenfallen. Ergattern Sie also Ihren Traumflug zu einem unschlagbaren Niedrigpreis, denken Sie daran: Die Kosten für Aufgabegepäck sind hier teilweise nicht mit inbegriffen. So kann die günstig gedachte Reise schnell das festgesetzte Budget übersteigen.

Extrakosten für Sitzplatzreservierungen

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Sie wollen unbedingt am Fenster oder am Gang sitzen? Vielleicht haben Sie als Vielflieger auch bereits einen favorisierten Platz? Oder Sie möchten schlicht und einfach neben Ihrem Reisebegleiter Platz nehmen? Es gibt viele Gründe, die für eine Sitzplatzreservierung sprechen. Darüber freuen sich in erster Linie die Fluggesellschaften, denn für die Reservierung müssen Sie meist draufzahlen – im günstigen Standardtarif sind diese nämlich oft nicht enthalten.

Kostenfalle „Reiseversicherungen“

Einige Portale, darunter Fluege.de und Ab-in-den-Urlaub.de, bieten Kunden in mehreren Phasen der Buchung diverse Reiseversicherungen an – und zwar mit solch einer Dringlichkeit, dass sich viele User verunsichern lassen und diese Leistungen schließlich zusätzlich in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich nicht beirren und schließen Sie nicht voreilig Verträge ab, für die Sie unter Umständen sogar noch über Ihren Urlaub hinaus blechen sollen. In puncto Reiseversicherung ist es einfacher, die an Kreditkarten gekoppelten Versicherungen zu nutzen. Hierfür müssen die Karten natürlich auch bei dem Portal als Zahlungsmittel zugelassen sein. Apropos: Auch bei der Bezahlung halten die Portale gerne doppelt die Hand auf, indem sie viele gängige Zahlungsmethoden nur gegen Aufpreis anbieten. Zum am Anfang angegebenen Preis müssen die Portale aber immer mindestens eine gängige Zahlungsart anbieten.

Wer nicht hungrig fliegen will, zahlt meist drauf

Während ein Zweistunden-Flug ohne einen Bissen zu essen noch halbwegs erträglich ist, entwickelt sich ein Langstreckenflug mit knurrendem Magen schnell zum Albtraum – Urlaubsfeeling kommt da wohl kaum auf! Viele greifen dann auf das Bordcatering zurück. Ist die Verpflegung allerdings nicht im gewählten Flugtarif vorgesehen, gehen die Snacks und Getränke schnell ins Geld. Clever ist, wer vorher in Erfahrung bringt, ob der Flugtarif ein Bordessen inkludiert – oder direkt ein paar selbstgemachte Kleinigkeiten im Handgepäck verstaut.     

Verlassen Sie sich nicht auf die anfänglichen Preise, die Ihnen bei diversen Buchungsportalen winken. Halten Sie stattdessen die Augen offen und lesen Sie das Kleingedruckte aufmerksam. Prüfen Sie außerdem unbedingt die Endsumme Ihrer Buchung nochmals eingehend, ehe Sie Ihren Kauf bestätigen und informieren Sie sich über die Gepäckbestimmungen Ihrer Airline.

Was sind die Schritte, die wir bei Flugrecht unternehmen, um sicherzustellen, dass Sie sich im komplexen Luftverkehr zurechtfinden und vollständig auf Ihre Reise vorbereitet sind?

Der Blogbeitrag befasst sich mit typischen Kostenfällen beim Fliegen. Es wird aufgezeigt, welche zusätzlichen Kosten für Reisende entstehen können und wie man diese umgehen kann. Zu den typischen Kostenfällen gehören Gebühren für das Aufgeben oder Umbuchen von Gepäck, Flughafensicherheitsgebühren, die Bezahlung von Nahrung an Bord und weitere versteckte Kosten. Um eine unangenehme Überraschung am Flughafen zu vermeiden, sollten Reisende alle erforderlichen Informationen im Voraus recherchieren.

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