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Entschädigung bei beschädigtem oder verlorenem Gepäck ? diese Rechte haben Sie

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung bei beschädigtem oder verlorenem Gepäck“

  • Bei Gepäckproblemen besteht Anspruch auf Entschädigung.
  • Fluggesellschaften müssen bei Verlust oder Beschädigung zahlen.
  • Der Schaden muss innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden.
  • Reisende sollten die Schäden fotografieren und aufschreiben.
  • Die Entschädigungshöhe hängt vom Zeitwert des Gepäcks ab.
  • Die Entschädigung kann auch bei Verspätungen möglich sein.
  • Ein Anspruch kann bei Flugausfällen oder Überbuchungen entstehen.
  • Die Entschädigung kann selbst eingeklagt werden.
  • Flugrechtsexperten helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Laut dem „Baggage Report 2018“ des IT-Airline-Dienstleisters SITA ist die Rate von verlorenen Gepäckstücken seit 2007 um mehr als 70 Prozent gefallen. In 2017 wurde – nach Aussage des auf Luftfahrtdaten spezialisierten Unternehmens – so wenig Flug-Reisegepäck wie nie zuvor beschädigt, gestohlen oder verspätet überreicht. „Tatsächlich ist es mit 5,57 pro Tausend Passagiere die niedrigste Rate von verlorenen und beschädigten Koffern, die je aufgezeichnet wurde“, so Barbara Dalibard, Hauptgeschäftsführerin von SITA.

Trotz dieser positiven Entwicklung ist ein Verlust oder eine Beschädigung des eigenen Koffers nicht immer auszuschließen. Doch Sie dürfen aufatmen, denn als Betroffener steht Ihnen in jedem Fall eine Entschädigung zu – egal ob Gepäckbeschädigung oder Gepäckverspätung. Auch wenn Ihr Gepäck auf der Reise verloren gegangen ist, muss der entsprechende Reiseanbieter bzw. die Airline für den entstandenen Schaden aufkommen. Wir verraten Ihnen, was genau Sie beachten müssen, um eine Ausgleichszahlung zu erhalten.

Gepäck verloren – Was tun, wenn der Koffer nicht ankommt?

Wenn Ihr Gepäck auch nach längerem Warten an der Ausgabe nicht auftaucht, sollten Sie den Verlust unverzüglich an dem dafür vorgesehenen „Lost & Found“-Schalter melden und einen Verlustbericht anfordern. Fragen Sie außerdem nach einem „Notfall-Reise-Kit“, das Hygieneartikel wie Zahnpasta und Seife enthält. Clever ist, wer Zahnbürste, Medikamente, ein Set Ersatzkleidung und Co. von vornherein im Handgepäck unterbringt. Außerdem sollten Familien sicherheitshalber die Kleidung aller Mitreisenden auf verschiedene Koffer verteilen, damit nicht ein Passagier ganz ohne Wäsche dasteht, wenn ausgerechnet sein Koffer verschwindet.

In den meisten Fällen wird das Gepäck früher oder später aufgefunden und dem Eigentümer ausgehändigt. Gemäß Art. 19 des Montrealer Übereinkommens steht Ihnen jedoch auch eine Entschädigung bei einer Gepäckverspätung zu. Erstattet werden müssen sämtliche Schäden, die kausal mit der verzögerten Gepäckausgabe zusammenhängen. Dies sind typischerweise Kosten für den Ersatz der Reiseutensilien, die sich im Koffer befanden. Bewahren Sie die Rechnungen Ihrer „Notkäufe“ unbedingt auf, um Ihre Ausgaben belegen zu können. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Einkäufe angemessen sind. Zudem sollten Sie sich zuvor erkundigen, für welche Güter die entsprechende Airline tatsächlich die Kosten übernimmt.
Sollte der Koffer auch nach einer Frist von drei Wochen nicht aufzufinden sein, gilt das Gepäck als endgültig verloren. Demnach steht Ihnen eine Schadensersatzzahlung rechtlich zu – und zwar sowohl für den Koffer als auch für dessen Inhalt. Im Idealfall haben Sie vor Reiseantritt dokumentiert, welche Gegenstände sich in dem Koffer befanden.

Gepäck beschädigt? Auch dann muss die Airline bzw. der Reiseveranstalter zahlen

Gerade in der Hauptsaison muss es am Flughafen schnell vonstattengehen. Da ist es nicht unüblich, dass mit dem Gepäck beim Be- und Entladen häufig grob hantiert wird. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, technische Geräte wie Fotokamera oder Laptop besser im Handgepäck zu verstauen. Für unzureichend geschützte, empfindliche Güter muss die Airline nämlich nicht aufkommen. Wird Ihnen Ihr Gepäck beschädigt ausgehändigt, sollten Sie den Schaden innerhalb von sieben Tagen bei der entsprechenden Fluggesellschaft melden, um eine Erstattung zu erhalten. Besser ist es natürlich, wenn Sie den Schaden bereits am Flughafen reklamieren.

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Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Gepäckverspätung bzw. Gepäckbeschädigung?

Die Höhe der Schadenersatzzahlungen bei verlorenen oder beschädigten Koffern wird durch das „Übereinkommen von Montreal“ geregelt. Für einen durch die Airline verursachten Schaden oder Verlust an Ihrem Reisegepäck stehen Ihnen, laut dieser international gültigen Vereinbarung, höchstens 1.131 sogenannte Sonderziehungsrecht-Punkte (kurz: SZR) zu. SZR ist eine künstliche, internationale Währung, deren Wechselkurs bei etwa 1,20 Euro liegt. Ergo: Die Höhe der Entschädigung bei einem Gepäckverlust oder beschädigtem Gepäck beträgt maximal ca. 1.357 Euro.

Diese Summe wird pro Person und nicht pro Gepäckstück ausgezahlt. Wie hoch die Summe einer Schadensersatzzahlung im Einzelfall ausfällt, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten, sondern ist vom Wert des jeweiligen Gepäcks abhängig. Darüber hinaus ist die Fluggesellschaft nur dazu verpflichtet, den Zeitwert und nicht die Anschaffungskosten des Gepäcks zu ersetzen.

Egal, ob Ihr Gepäck verspätet ankommt, beschädigt oder verloren gegangen ist: Nutzen Sie einfach unsere Musterbriefe, um Ihren Anspruch auf Entschädigung wegen Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung oder Gepäckverlust geltend zu machen:

Flugrecht Tipps helfen, um richtig die Koffer zu packen

Unabhängig davon, welches Ziel Sie bereisen und wie lange Sie unterwegs sind, sollten Sie immer die richtigen Gegenstände einpacken. Ein rundes Grundpaket besteht aus Kleidungsstücken, Gesundheitsartikeln und anderen nützlichen Gegenständen. Bei Kofferverlust Entschädigung auch sind wir auf Ihrer Seite!

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