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Mindestumsteigezeiten (Minimum Connecting Times – MCT)

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Mindestumsteigezeiten-MCT“

  • Mindestumsteigezeiten variieren je nach Flughafen.
  • Die Airlines müssen MCT einhalten, um Anschlussflüge zu gewährleisten.
  • Kurze MCT können Risiko für verpasste Anschlussflüge bedeuten.
  • Bei Flugverspätungen sollten betroffene Passagiere sich informieren.
  • Die Airlines müssen bei verpasstem Anschlussflug für Ersatz sorgen.
  • In einigen Fällen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung.
  • Ausnahmen für MCT bei Codeshare-Flügen möglich.
  • Die Fluggesellschaften informieren Passagiere oft nicht ausreichend.
  • Die Passagiere können sich an Fluggastrechte-Portale oder Anwälte wenden.
  • Bei Verspätungen ab 3 Stunden kann auch Schadenersatz gefordert werden.


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Minimum Connecting Time unterscheidet sich je nach Flughafen

Für jede Umsteigeverbindung im Flugverkehr gibt es eine Mindestumsteigezeit, die zwischen der Landung des einen Fluges und dem Start des nächsten liegen muss. Diese Minimum Connecting Time (MCT) soll sicherstellen, dass Sie und Ihr Gepäck Ihren Anschlussflug erreichen. Die Minimum Connecting Time unterscheidet sich je nach Flughafen und hängt zudem davon ab, welche Terminals benutzt werden und ob verschiedene Fluggesellschaften involviert sind. Bei der Buchung sollte das Reservierungssystem automatisch die kürzest mögliche Umsteigezeit berechnen und dementsprechend nur Flugverbindungen anbieten, die auch machbar sind.

Die Mindestumsteigezeit (Minimum Connecting Times – MCT) sind nur gültig, wenn beide Flüge mit dem selben Ticket gebucht wurden.

Einwegflüge in den USA werden anders geregelt

Die Mindestumsteigezeit in den Staaten für Inlandsflüge beträgt 30 bis 120 Minuten, bei internationalen Flügen zwischen 60 und 180 Minuten. Wenn Sie bei Ihren selbst gebuchten Flügen nicht die Mindestumsteigezeit berücksichtigen, werden die Fluglinien Ihnen keine Entschädigung in irgendeiner Form zahlen.

Grundsätzlich sollten Fluggesellschaften auf die Mindestumsteigezeit noch einen Sicherheitspuffer aufschlagen. Ansonsten kann es nämlich sein, dass man selbst bei einer kleinen Verspätung des Zubringerflugs seinen Anschlussflug verpasst, weil die Mindestumsteigezeit unterschritten wird. Und dann muss die Fluggesellschaft i.d.R. eine Entschädigung zahlen.

Mindestumsteigezeiten europäischer Flughäfen

Damit Sie keine Probleme mit der Mindestumsteigezeit haben, finden Sie hier eine (unvollständige) Liste mit den Mindestumsteigezeiten wichtiger europäischer Flughäfen:

  • Amsterdam – Schiphol:
    EU-weit: 2 Stunden
    Interkontinental: 3 Stunden
  • Berlin – Tegel: 45 Minuten
  • Düsseldorf: 35 Minuten
  • Frankfurt: 60 Minuten
  • Istanbul 2: Stunden (Empfehlung)
  • London Heathrow:
    gleiches Terminal: 1 Stunde
    verschiedene Terminals: 1,5 Stunden
  • Zürich: 40 Minuten (Empfehlung)
  • München:
    Terminal 1: 35 Minuten
    Terminal 2: 30 Minuten
    Zwischen den Terminals: 45 Minuten

Quellen: Websites der Flughäfen bzw. Auskunft von der Pressestelle; Stand: April 2018

Wie hilft Flugrecht, wenn Sie den Anschlussflug verpassen?

Bei Umsteigeverbindungen ist die Zeit oft knapp bemessen. Eine Verspätung kann da schnell dazu führen, dass man den nächsten Flug verpasst. Auch hier schützen wir unter EU-Fluggastrecht Passagiere und sprechen ihnen in bestimmten Fällen eine Ausgleichszahlung zu.

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