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Flugausfälle bei Ryanair: Liste der betroffenen Flüge und Fluggastrechte

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Flugausfälle bei Ryanair“

  • Ryanair-Flüge fallen aufgrund von Streiks aus.
  • Liste der betroffenen Flüge auf Ryanair-Website.
  • Passagiere haben Recht auf Rückerstattung oder Alternativflug.
  • Entschädigung bei Verspätungen oder Annullierungen möglich.
  • Ansprüche müssen bei Ryanair geltend gemacht werden.
  • Airlines müssen sich an EU-Fluggastrechte halten.
  • Passagiere sollten Belege und Dokumente aufbewahren.
  • Gewerkschaft ruft zu Solidarität auf.


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Ryanair streicht Flüge

Ryanair hat angekündigt, dass bis Ende Oktober ca. 2.000 Flüge ausfallen werden. Zwischen November und März wurden weitere Flüge und teilweise ganze Routen gestrichen. Angeblich dient diese Maßnahme dazu, bei den verbleibenden Verbindungen die Pünktlichkeit zu erhöhen – immerhin war es in letzter Zeit vermehrt zu Flugverspätungen bei Ryanair gekommen. Hintergrund dürfte dabei eine verfehlte Urlaubsplanung sowie ein Mangel an Piloten sein.

Nun bietet Ryanair kostenlose Umbuchungen oder eine Rückerstattung an und verweist dabei nur im Kleingedruckten auf die Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht aber weitergehende Rechte für die Passagiere vor:

EU-Fluggastrechte bei den Flugausfällen von Ryanair

Soweit uns bekannt ist, bietet Ryanair als Ersatz für die ausgefallenen Flüge v.a. Umbuchungen auf andere eigene Flüge an – teilweise sogar an anderen Tagen. Passagiere haben aber das Recht auf eine „Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“. Insbesondere eine Beförderung an einem anderen Tag dürfte daher nicht zumutbar sein und auch eine Verlegung um mehrere Stunden nicht.

Wir empfehlen daher, selbst nach alternativen Flügen – auch bei der Konkurrenz – oder z.B. Bahnverbindungen zu suchen. Gibt es eine für den Passagier passendere Verbindung, sollte er von Ryanair fordern, den ausgefallenen Flug auf diese Verbindung umzubuchen – selbst wenn Ryanair dafür mehr zahlen muss als den ursprünglichen Ticketpreis. Erst wenn Ryanair sich weigert, für den Flugausfall eine angemessene Ersatzbeförderung zu organisieren, können Passagiere selbst buchen und die Kosten dafür von Ryanair zurückfordern. Hier können Sie dafür einen Anwalt finden. Übrigens hat der Passagier die Wahl, ob er die Ersatzbeförderung oder die Erstattung will – nicht Ryanair. Die Passagiere müssen also selbst dann keinen Ersatzflug akzeptieren, wenn dieser nur geringfügig vom geplanten Flug abweicht. Und: Ryanair ist verpflichtet, ein Angebot für eine Ersatzbeförderung zu machen. Inzwischen hat auch die britsche Luftfahrbehörde Ryanair gezwungen, die Passagiere besser über ihre Rechte aufzuklären. (Von Ersatzbeförderung durch die Konkurrenz oder weitergehenden Schadensersatz war bis vor Kurzem nämlich nicht die Rede.)

Zusätzlich zu Rückerstattung oder Umbuchung haben die Passagiere in vielen Fällen auch das Recht auf eine pauschale Entschädigung. Das gilt dann, wenn Ryanair die Passagiere nicht mindestens 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert. Dabei kommt es darauf an, wann Ryanair den Passagier persönlich informiert hat. Die Veröffentlichung einer Pressemitteilung und einer Liste auf der Homepage reicht dafür nicht aus.

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Die Höhe der Entschädigung hängt insbesondere von der Strecke ab und beträgt

  • 250 € bei Kurzstrecken bis 1.500 km.
  • 400 € bei Mittelstrecken über 1.500 km.

(Soweit bekannt gibt es bei Ryanair keine Flugausfälle mit Langstrecken über 3.500 km.)

Die Entschädigung für den Flugausfall halbiert sich, wenn Ryanair einen Ersatzflug anbietet, der maximal 2 (Kurzstrecke) bzw. 3 (Mittelstrecke) Stunden später als geplant ankommt. Die Halbierung dürfte allerdings kaum Anwendung finden, da die Entschädigung entfällt, wenn

  • der Ausfall mindestens 7 Tage vorher angekündigt wurde und der Ersatzflug maximal 2 Stunden früher startet und 4 Stunden später landet als geplant.
  • der Ersatzflug maximal 1 Stunde früher startet und 2 Stunden später landet als geplant.

Zusätzlich muss Ryanair insbesondere den Passagieren, die auf den Folgetag umgebucht wurden, ein Hotelzimmer organisieren und dieses (inkl. Transfer) auch bezahlen.

Weitergehender Schadensersatz für die Flugausfälle bei Ryanair

Ryanair ist mit seinen Passagieren einen Vertrag eingegangen und muss diesen auch einhalten. Tut die Fluggesellschaft das nicht, muss sie ihren Passagieren grundsätzlich auch Schäden ersetzen, die über die Erstattung bzw. Umbuchung und die pauschale Entschädigung hinausgehen. Gerade bei Geschäftsreisenden können beispielsweise geplatzte Termine schnell sehr teuer werden. Dieser Schadensersatz ist nach dem Übereinkommen von Montreal allerdings auf ca. 5.600 € begrenzt.

Liste der Flüge, die bei Ryanair ausfallen

Liste der Flugausfälle bei Ryanair bis Ende Oktober

Die Liste der Ryanair-Flüge, die von den Flugausfällen bis Ende Okotober betroffen sind, haben wir auf der Homepage von Ryanair recherchiert. Trotz aller Sorgfalt können wir keine Garantie übernehmen, dass die Angaben vollständig und korrekt sind. Verbindlich sind nur die Aussagen, die Ryanair direkt den Passagieren gegenüber gemacht hat. Hier die Liste als pdf:

Liste der gestrichenen Flüge bei Ryanair von November bis März

Von November bis März streicht Ryanair laut einer Investoreninformation einige Strecken ganz. Betroffen sind demnach folgende Strecken:

Bukarest – Palermo
Chania – Athen
Chania – Pafos
Chania – Thessaloniki
Köln – Berlin (SXF)
Edinburgh – Szczecin
Glasgow – Las Palmas
Hamburg – Edinburgh
Hamburg – Katowice
Hamburg – Oslo (TRF)
Hamburg – Thessaloniki
Hamburg – Venedig (TSF)
London (LGW) – Belfast
London (STN) – Edinburgh
London (STN) – Glasgow
Newcastle – Faro
Newcastle – Danzig
Sofia – Castellon
Sofia – Memmingen
Sofia – Pisa
Sofia – Stockholm (NYO)
Sofia – Venedig (TSF)
Thessaloniki – Bratislava
Thessaloniki – Paris BVA
Thessaloniki – Warschau (WMI)
Trapani – Baden Baden
Trapani – Frankfurt (HHN)
Trapani – Genua
Trapani – Krakau
Trapani – Parma
Trapani – Rom FIU
Trapani – Triest
Wroclaw – Warschau
Danzig – Warschau

Ryanair mit schlechtem Kundenservice laut Flugrecht:

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair ist nach Passagierzahlen die größte Fluggesellschaft Europas.So berichteten bereits mehrere Medien über die kundenunfreundlichen Regelungen in den aktuellen AGBs von Ryanair. In Abschnitt 15.2 verlangt Ryanair, dass Passagiere bei einer Flugverspätung zunächst selbst ihre Entschädigung einfordern.

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