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EuGH-Urteil gegen TUIfly

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „EuGH-Urteil gegen TUIfly“

  • Es gibt ein EuGH-Urteil gegen TUIfly wegen unklarer Informationspflichten.
  • Bei Verspätung über 3 Stunden Entschädigung möglich.
  • Passagiere müssen rechtzeitig informiert werden.
  • TUIfly hatte auf außergewöhnlichen Umstand verwiesen.
  • EuGH sieht in der fehlenden Information einen Verstoß gegen Fluggastrechte.
  • Entschädigung auch bei außergewöhnlichen Umständen möglich.
  • Airlines müssen Passagiere über ihre Rechte informieren.
  • Urteil stärkt Verbraucherrechte bei Flugverspätungen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Wegen der massiven Flugausfälle bei TUIfly im Herbst 2016 hat er EuGH nun ein Urteil gefällt. Demnach sind die wilden Streiks kein außergewöhnlicher Umstand. Folglich muss TUIfly den betroffenen Passagieren die pauschale Entschädigung bei Flugverspätung von bis zu 600 € pro Passagier bezahlen. Dasselbe gilt auch für Flugausfälle. Die Ansprüche auf Entschädigung basieren auf der EU Fluggastrechteverordnung.

Hintergrund des Urteils

Nachdem im Herbst 2016 Fusionspläne zwischen TUIfly, Airberlin und NIKI bekannt geworden waren, meldete sich ein Großteil der TUIfly-Piloten kurzfristig krank. Das führte zu massiven Flugausfällen und Verspätungen. Ansprüche auf Entschädigung wurden von TUIfly bisher mit der Begründung abgelehnt, es habe sich um einen wilden Streik und damit um außergewöhnliche Umstände gehandelt. Der EuGH teilt diese Auffassung offenbar nicht. 

Kostenloser Musterbrief für Passagiere

Passagiere können unseren kostenlosen Musterbrief für Entschädigung bei Flugverspätung nutzen, um die Ausgleichszahlung zu bekommen. Wer sich das Prozessrisiko und den Arbeitsaufwand sparen möchte, kann auch Flugrecht.de mit der Durchsetzung seiner Entschädigung beauftragen.

Möchten Sie aktuelle Infos zu Flugausfällen bei TUIfly von Flugrecht bekommen?

TUIfly hat gemeinsam mit der Deutschen Bundesregierung vereinbart, maßgeschneiderte Kompensationen für betroffene Passagiere anzubieten. Dies ist Teil ihres Engagements für einen reibungslosen Service und ein positives Kundenerlebnis. Flugrecht hilft Passagieren, diese Entschädigung gesetzlich durchzusetzen.

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