Air France – Entschädigung für Flugverspätungen

Air France Flugverspätung und Flugausfall 

Ihre Rechte gegenüber der Air France im Falle einer Flugverspätung oder bei Flugausfall

Sie hatten sich vorgenommen, Ihre Reise mit der Fluggesellschaft Air France anzutreten. Durch eine Flugverspätung oder gar einen Flugausfall hat sich Ihre Reise nun immens verzögert. Wussten Sie, dass Sie in diesem Fall ein Recht auf Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro haben? Hier erfahren Sie, wie Sie die betroffene Airline zu einer angemessenen Entschädigungszahlung bewegen können.  

Die französische Fluggesellschaft Air France mit Sitz in Paris wurde 1933 gegründet und bildet seit 2004 mit der niederländischen KLM Royal Dutch Airlines die Holding Air France-KLM. Jährlich befördert das Unternehmen um die 90 Millionen Passagiere in über 110 Länder zu mehr als 320 Flughäfen der Welt. Auch Airlines von der Größenordnung wie die Air France bleiben von einem Flugausfall oder einer Verspätung niemals gänzlich unberührt. Falls Sie sich als Reisender mit einem solchen Szenario konfrontiert sehen, sollten Sie unsere Expertise in Anspruch nehmen. Doch um von einer Fluggesellschaft wie beispielsweise Air France im Rahmen einer Verspätung oder Flugannullierung eine Entschädigung erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die wir Ihnen nachfolgend erläutern.

Datum Fluggesellschaft
(Flugnummer)
Flugstrecke Status Entschädigungsanspruch einfordern:
2023-09-30
16:15 Uhr
2023-09-30 | 16:15 Uhr | Air France (AF6735)
Air France
(AF6735)
von:   Dublin (DUB)
nach:   Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
Verspätet

Verspätet    
250 €
2023-07-29
16:15 Uhr
2023-07-29 | 16:15 Uhr | Air France (AF6735)
Air France
(AF6735)
von:   Dublin (DUB)
nach:   Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
Verspätet

Verspätet    
250 €
2023-04-01
16:15 Uhr
2023-04-01 | 16:15 Uhr | Air France (AF6735)
Air France
(AF6735)
von:   Dublin (DUB)
nach:   Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
Verspätet

Verspätet    
250 €
2021-12-11
14:30 Uhr
2021-12-11 | 14:30 Uhr | Air France (AF6735)
Air France
(AF6735)
von:   Dublin (DUB)
nach:   Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
Verspätet

Verspätet    
250 €
2021-12-04
14:30 Uhr
2021-12-04 | 14:30 Uhr | Air France (AF6735)
Air France
(AF6735)
von:   Dublin (DUB)
nach:   Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
Verspätet

Verspätet    
250 €
2021-12-03
23:10 Uhr
2021-12-03 | 23:10 Uhr | Air France (AF6735)
Air France
(AF6735)
von:   Chicago (O'Hare) (ORD)
nach:   Dublin (DUB)
Verspätet

Verspätet    
600 €

Air France: Wann Sie bei Flugverspätung oder Flugausfall Anspruch auf Entschädigung haben

Nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 ist jede Airline* – auch Air France –  bei einer Flugverspätung dazu verpflichtet, eine Erstattung bzw. Entschädigung an die betroffenen Fluggäste zu leisten, sobald sich die Verspätung auf drei Stunden beläuft. Beträgt die Wartezeit mehr als fünf Stunden, haben Passagiere zudem die Möglichkeit, ihre Reise abzubrechen und den vollständigen Ticketpreis zurückzuverlangen. Auch bei einer Flugannullierung, die nicht mindestens 14 Tage vorher angekündigt wurde, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu. In beiden Fällen kann die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen – eine Summe, für die es sich zu kämpfen lohnt!

Die genaue Zahlungshöhe hängt dabei von der jeweiligen Reiseroute (immer in km) ab. Handelt es sich um eine Kurzstrecke mit einer Entfernung von bis zu 1.500 Kilometern, können Sie mit 250 Euro rechnen. Sind Flüge der Airline auf einer Mittelstrecke mit einer Entfernung von bis zu 3.500 Kilometern betroffen, liegt die Summe bei 400 Euro. Bei Flügen ab 3.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 600 Euro. Bedingung hierfür ist, dass die Annullierung bzw. die Verspätung nicht durch Faktoren verursacht wurde, die außerhalb des Einflussbereiches der Airline liegen. Hierzu zählen unter anderem Naturkatastrophen oder politische Unruhen.

*Die rechtlichen Bestimmungen der Fluggastrechteverordnung 261/2004 gelten für alle Airlines, die in der EU starten und für Flüge von EU-Fluggesellschaften, die in der EU landen.

Air France: Flugausfall oder Flugverspätung? Wir sind Ihr starker Partner!

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass private Anfragen, die zum Beispiel an Air France im Zuge einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls gerichtet werden, geringere Erfolgschancen haben als die Forderungen unserer erfahrenen Mitarbeiter. Statt also bei Air France auf eigene Faust Beschwerde einzureichen und eine Ausgleichszahlung zu verlangen, ziehen Sie besser gleich die Spezialisten von flugrecht.de zurate. Sie müssen uns lediglich die für eine Forderung benötigten Informationen (Abflugdatum, Flugnummer und Ihre Kontaktdaten) mitteilen, und wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Ausschließlich im Erfolgsfall berechnen wir Ihnen eine Provision in Höhe von 20 bis 30 Prozent der seitens der Fluggesellschaft gezahlten Ausgleichssumme zzgl. Mehrwertsteuer.

Nehmen Sie direkt unseren Service in Anspruch!

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