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Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Kein Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle“

  • Reisenden steht bereits bei Flugverspätungen von drei Stunden eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro zu.
  • Ein technischer Defekt zählt in der Regel allerdings nicht mehr als Ausrede für die Fluggesellschaften, da diese selber für die Wartung ihrer Flugzeuge verantwortlich sind.
  • Sollte die Flugverspätung mehr als fünf Stunden betragen, ist es Ihnen erlaubt, die Reise abzubrechen.
  • In diesem Fall ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen den vollständigen Ticketpreis zu erstatten.
  • Fluggesellschaften müssen Informationspflichten erfüllen.
  • Bei Streiks besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Bei Flugverspätung besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Verpflegung.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Flugrecht wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Aktuelle Verspätungen

Datum Fluggesellschaft
(Flugnummer)
Flugstrecke Status Entschädigungsanspruch einfordern:
2024-03-17
22:55 Uhr
2024-03-17 | 22:55 Uhr | Tunisair (TU515)
Tunisair
(TU515)
von:   Barcelona (El Prat) (BCN)
nach:   Tunis (TUN)
Gestrichen

Gestrichen    
250 €
2024-03-17
22:15 Uhr
2024-03-17 | 22:15 Uhr | Air France (AF928)
Air France
(AF928)
von:   Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
nach:   Luanda (LAD)
Gestrichen

Gestrichen    
600 €
2024-03-17
19:40 Uhr
2024-03-17 | 19:40 Uhr | Air France (AF929)
Air France
(AF929)
von:   Luanda (LAD)
nach:   Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
Gestrichen

Gestrichen    
600 €
2024-03-17
17:40 Uhr
2024-03-17 | 17:40 Uhr | Icelandair (FI27)
Icelandair
(FI27)
von:   Isafjordur (IFJ)
nach:   Reykjavik Domestic Airport (RKV)
Gestrichen

Gestrichen    
250 €
2024-03-17
17:10 Uhr
2024-03-17 | 17:10 Uhr | Air France (AF499)
Air France
(AF499)
von:   Saint Martin (SXM)
nach:   Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
Verspätet

Verspätet    
600 €
2024-03-17
16:30 Uhr
2024-03-17 | 16:30 Uhr | Icelandair (FI26)
Icelandair
(FI26)
von:   Reykjavik Domestic Airport (RKV)
nach:   Isafjordur (IFJ)
Gestrichen

Gestrichen    
250 €
2024-03-17
15:50 Uhr
2024-03-17 | 15:50 Uhr | Jet2 (LS1508)
Jet2
(LS1508)
von:   Las Palmas (LPA)
nach:   London (Stansted) (STN)
Verspätet

Verspätet    
400 €
2024-03-17
14:25 Uhr
2024-03-17 | 14:25 Uhr | Icelandair (FI17)
Icelandair
(FI17)
von:   Isafjordur (IFJ)
nach:   Reykjavik Domestic Airport (RKV)
Gestrichen

Gestrichen    
250 €
2024-03-17
14:00 Uhr
2024-03-17 | 14:00 Uhr | SAS (SK834)
SAS
(SK834)
von:   Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
nach:   Oslo Airport - Gardermoen (OSL)
Gestrichen

Gestrichen    
400 €
2024-03-17
13:15 Uhr
2024-03-17 | 13:15 Uhr | Icelandair (FI16)
Icelandair
(FI16)
von:   Reykjavik Domestic Airport (RKV)
nach:   Isafjordur (IFJ)
Gestrichen

Gestrichen    
250 €

Flugverspätung? Das sind Ihre Rechte

Wenn Sie mit einer Fluggesellschaft verreisen, kann es schnell zu einer Flugverspätung kommen. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Gründe, doch im Regelfall versuchen die Airlines, die Schuld von sich zu weisen. Wir setzen uns für Ihre Reiserechte ein und geben Ihnen gerne Auskunft darüber, welche das sind! Als Ihr professioneller Partner informieren wir Sie nicht nur, sondern bei uns finden Sie auch mit wenigen Klicks heraus, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht oder nicht.

Reisenden steht bereits bei Flugverspätungen von drei Stunden eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro zu. Diese ist durch die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der EU fest verankert und bietet grundsätzlich eine hohe Rechtsicherheit. Kommt es bei Ihrem Flug zu einer Verzögerung von zwei Stunden, muss die Airline zumindest eine Versorgungsleistung erbringen. Betont werden muss dabei aber, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen dürfen, die eine Verspätung unumgänglich machen würden. Solche Umstände wären beispielsweise:

  • Vogelschlag
  • Vulkanausbruch
  • Streik
  • plötzlicher Schneefall in unüblicher Region.

Ein technischer Defekt zählt in der Regel allerdings nicht mehr als Ausrede für die Fluggesellschaften, da diese selber für die Wartung ihrer Flugzeuge verantwortlich sind. Kommt es zu Schneefall in Österreich im November oder Dezember läge ebenfalls kein außergewöhnlicher Grund vor, da man mit diesem Wetterphänomen rechnen muss.

Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Verspätung Ihres Fluges Sie dazu berechtigt, eine Beschwerde einzulegen, können Sie diesen hier bei uns auf der Website kostenlos prüfen lassen. Wir helfen Ihnen völlig unkompliziert, Ihren Anspruch durchzusetzen.

Wie verhalten sich Passagiere nach einer Flugverspätung richtig?

Sie haben nicht nur die Möglichkeit, nach Abschluss der Reise zu reagieren, sondern unter bestimmten Bedingungen steht Ihnen das Recht zu, direkt am Flughafen zu handeln. Sollte die Flugverspätung mehr als fünf Stunden betragen, ist es Ihnen erlaubt, die Reise abzubrechen. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen den vollständigen Ticketpreis zu erstatten. Außerdem ist es Ihr Recht, eine alternative Reisemöglichkeit bezahlt zu bekommen. Sie verwirken ferner durch dieses Handeln nicht das Recht auf eine spätere Entschädigungszahlung. Allerdings gilt nach wie vor, dass der Verspätung keine außergewöhnlichen Umstände zugrunde liegen dürfen.

Legen Sie Ihr Recht in die Hände unserer erfahrenen und hartnäckigen Mitarbeiter und freuen Sie sich über eine risikoarme, aber in den meisten Fällen positive Bearbeitung Ihrer Beschwerde. Wir von flugrecht.de lassen Sie nicht im Stich und scheuen uns nicht davor, eine Fluggesellschaft im Notfall zu verklagen. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der erst dann zufrieden ist, wenn Sie es sind!

Ihre Vorteile bei uns sind:

  • kostenlose Erstprüfung
  • Provisionszahlung erst bei positivem Abschluss
  • durchschnittliche Entschädigung von 400 Euro.

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Europäische Flughäfen

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