Trifft ein Passagier wegen mangelnder Zeitplanung zu spät am Flughafen ein, gibt es keine Entschädigung

AG Menden, Urteil vom 20.07.2005, Aktenzeichen: 4 C 53/05

Ein Paar war mit einem Mietwagen um 08:15 des 26.08.2004 auf dem Weg zum Frankfurter Flughafen um den Flug nach Dubai um 11:30 Uhr zu nehmen, als ein Unfall passierte. Die Polizei wurde für die Unfallermittlung angerufen. Dies nahm 45 Minuten in Anspruch. Die Rückgabe des Mietwagens dauerte 30 Minuten, weil der Unfall der Firma geschildert werden musste. Erst um 11 Uhr war das Paar am Notschalter, da es ein außereuropäischer Flug war wurden sie nicht mehr in Flugzeug gelassen, weshalb sie sich neue Flugtickets kaufen mussten. Da mit dem Verfall des

Hinflug – Tickets auch das Rückflug – Ticket nicht mehr galt, entstanden Kosten von 543 Euro und 633,13 Euro für den Neukauf.

Deshalb forderten die Kläger eine Entschädigung für den Neukauf der Tickets.

Das AG Menden lehnte die Klage ab, da sie 2 Stunden vor dem Abflug am Flughafen hätten sein müssen. Außerdem hat die Zeitplanung weder Staus, noch das Risiko von technischen Schwierigkeiten vorhergesehen.

Deshalb urteilte das AG Menden, dass es das Eigenverschulden des Klägers gewesen ist. Ein Anspruch auf Entschädigung ist damit nicht gegeben.

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