Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung aufgrund witterungsbedingter Umplanung des Flugbetriebs

AG Hannover, Urteil vom 21.06.2016, Aktenzeichen: 450 C 2336/16

Der Anflug im Dezember 2015 auf den Flughafen Boa Vista konnte nicht getätigt werden, da es aufgrund der Witterung nicht möglich war.

Durch die Umplanung des Flugbetriebs konnte der Flug von Las Palmas nach Hannover nicht rechtzeitig durchgeführt werden und hatte dadurch eine Flugverspätung von mehr als sieben Stunden.

Ein betroffener Fluggast klagte auf eine Entschädigung.

Das AG Hannover entschied sich für den Kläger, da die Fluggesellschaft sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen konnte. Der Kläger hatte somit Anspruch auf eine Entschädigung.

Nach oben scrollen