Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung aufgrund der Kollision eines Treppenfahrzeugs mit einem Flugzeug

EuGH, Beschluss vom 14.11.2014, Aktenzeichen: C-394/14

Ein Flug von Antalya nach Frankfurt hatte eine Flugverspätung von über sechs Stunden, da das Flugzeug am Vorabend wegen eines Treppenfahrzeugs beschädigt worden war.

Daraufhin klagten betroffene Fluggäste aufgrund der Flugverspätung und forderten eine Entschädigung.

Der EuGH entschied für die Kläger, da die Fluggesellschaft sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen konnte, weil Treppenfahrzeuge notwendigerweise für die Beförderung von Fluggästen eingesetzt werden. Deshalb hatten die Kläger Anspruch auf Entschädigung.

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