Air Berlin will Zahl seiner Flugzeuge stark reduzieren
Wie die Süddeutsche Zeitung und andere Medien berichten, plant Air Berlin, die Zahl seiner Flugzeuge stark zu reduzieren und etwa 1.000 Mitarbeiter abzubauen. Etwa die Hälfte der bisher von Air Berlin und der Tochtergesellschaft FlyNiki betriebenen Flugzeuge sollen an Eurowings und TUIfly abgegeben werden. Flugrecht.de erklärt, was das für die Passagiere von Air Berlin und FlyNiki bedeutet:
Zunächst einmal ist nicht davon auszugehen, dass der Verkauf kurzfristig umgesetzt werden kann. Insbesondere dürften die Kartellbehörden genau prüfen, ob der deutsche Marktführer Lufthansa für seine Tochter Eurowings so viele Maschinen übernehmen darf. Daher sind Flüge, die in den nächsten Wochen geplant sind, vermutlich nicht von den Umstrukturierungen betroffen.
Außerdem werden gleichzeitig mit den Maschinen voraussichtlich auch viele Start- und Landerechte und damit Flugstrecken abgegeben. Teil eines entsprechenden Deals könnte es daher sein, dass die bereits gebuchten Flüge von der neuen Fluggesellschaft durchgeführt werden und die Tickets somit ihre Gültigkeit behalten bzw. lediglich umgeschrieben werden müssen.
EU Fluggastrechteverordnung bietet Grundlage für verschiedene Möglichkeiten
Fällt ein Flug tatsächlich aus, hat der Passagier nach der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:
- Vollständige Rückerstattung des Ticketpreises.
- Schnellstmögliche Ersatzbeförderung. Bietet die Fluggesellschaft die gebuchte Strecke selbst nicht mehr an, muss sie für den Passagier ggf. ein Ticket bei der Konkurrenz buchen.
Bei einer kurzfristigen Absage (bis zu 14 Tage vor Abflug) haben die Passagiere außerdem das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Flugrecht.de hilft Passagieren dabei, diese Entschädigung durchzusetzen.
Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch
Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, sollten sich unbedingt an ihren Reiseveranstalter wenden, wenn ihr Flug ausfällt. Sie haben gegenüber dem Veranstalter nämlich ggf. weitergehende Ansprüche, da dieser für die Durchführung der Reise verantwortlich ist. Bei einer kurzfristigen Absage hilft den Passagieren aber auch hier Flugrecht.de, ihre Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen.
Update
Die Hier dargestellten Informationen sind nicht mehr aktuell. Airberlin ist insolvent.