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Streiks bei Ryanair angekündigt

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Streiks bei Ryanair angekündigt“

  • Ryanair-Mitarbeiter in Deutschland kündigen Streiks an.
  • Aktionen sollen Ende September stattfinden.
  • Unzufriedenheit mit Arbeitsbedingungen und Bezahlung.
  • Ryanair versucht, Streiks zu verhindern.
  • Reisende sollten sich auf mögliche Flugausfälle einstellen.
  • Passagiere haben Anspruch auf Rückerstattung oder Alternativflug.
  • Entschädigung bei Annullierung oder Verspätung möglich.
  • Gewerkschaft ruft zu Solidarität auf.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Die Vereinigung Cockpit hat Streiks bei Ryanair angekündigt. Die genauen Zeiträume stehen aktuell (12.12.2017) noch nicht fest, zumindest für die Weihnachtsfeiertage wurde aber angekündigt, dass die Piloten von Ryanair auf Streiks verzichten. Bereits bei den im Oktober angekündigten Flugausfällen von Ryanair gab es von den Aufsichtsbehörden in Italien und Großbritannien Beschwerden, dass Ryanair seine Kunden nicht ausreichend über ihre Rechte aufklärt. Daher erläutern wir hier kurz die Rechte, die Passagiere in einem solchen Fall haben:

Passagiere, die am Flughafen gestrandet sind, haben das Recht auf Betreuungsleistungen: Essen, Getränke, ggf. Hotel inkl. Transfer. Wird dies nicht gestellt, kann man Ryanair die entsprechenden Kosten in Rechnung stellen.

Auch bei „außergewöhnlichen Umständen wie einem Streik haben Passagiere das Recht auf Ersatzbeförderung. Ryanair hat in der Vergangenheit – z.B. bei den wegen Pilotenmangels im Herbst/Winter 2017 gestrichenen Flügen – lediglich eine Umbuchung auf eigene Flüge angeboten. Die Passagiere können aber auch eine Umbuchung auf andere Airlines, Bahn oder Fernbus verlangen, ggf. auch einen Mietwagen, ein Taxi oder eine Fähre. Auf eigene Faust sollten die Reisenden ihre Ersatzbeförderung allerdings nur buchen, wenn sich Ryanair weigert, ihr Ticket umzubuchen.

Macht die Ersatzbeförderung keinen Sinn, kann der Passagier die Erstattung seiner Ticketkosten verlangen – ohne Stornokosten und inkl. aller Gebühren und Steuern.

Eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung steht Passagieren bei einem Streik leider nicht zu.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Fluggastrechten bei Streik.

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Wie kann Flugrecht.de helfen, Entschädigung von Ryanair zu erhalten?

Wenden Sie sich an die Experten von flugrecht.de. Wir kennen die Ausreden der Airlines und lassen nicht locker, bis wir die entsprechende Fluggesellschaft zur Zahlung bewegt haben. Zur Not gehen wir auch gerichtlich vor. Setzen Sie den Anspruch durch!

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