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Europäischer Gerichtshof stärkt erneut Fluggastrechte

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

europäscher Gerichtsurteile
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Das Wichtigste zum Thema “Europäischer Gerichtshof stärkt erneut Fluggastrechte”

  • EuGH stärkt erneut Fluggastrechte.
  • Fluggesellschaften müssen auch bei Streiks eine Entschädigung leisten.
  • Streiks von Airline-Personal sind keine außergewöhnlichen Umstände.
  • Airlines müssen bei Annullierungen und Verspätungen Ersatzbeförderung anbieten.
  • Verbraucherzentralen unterstützt bei der Durchsetzung von Fluggastrechten.
  • Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden.
  • Fluggastrechte-verordnung gilt auch bei Flügen außerhalb der EU.
  • Entschädigungshöhe bei Verspätungen und Annullierungen ist gestaffelt.
  • Airlines sind verpflichtet, über Rechte von Passagieren zu informieren.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Passagieren steht in vielen Fällen Ausgleichszahlungen zu

Technikprobleme waren bisher oft faule Ausreden der Fluglinien. Jetzt werden Ihre Rechte erneut gestärkt. Ab drei Stunden Verspätung stehen Ihnen nach technischen Problemen laut EU-Recht auf jeden Fall Ausgleichszahlungen zu. Nun noch einmal gestärkt durch den Europäischen Gerichtshof.

Fordern Sie Ihre Entschädigung ein

Wir kämpfen für Sie bei den Airlines dafür, dass Sie die größtmögliche Entschädigung erhalten. Wir lassen uns nicht mit faulen Ausreden abspeisen. Unsere Anwälte verklagen zur Not auch die Airlines. Bis zu 600 Euro Entschädigung für Sie. Garantiert ohne Risiko. Wir erhalten unsere Provision erst, nachdem wir für Sie eine stattliche Entschädigung erkämpft haben.

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Wie hilft Flugrecht.de Ihnen, Ihre Entschädigung einzufordern?

Holen Sie sich die größtmögliche Entschädigung: Der Europäische Gerichtshof stärkt erneut Ihre Rechte als Passagier bei technischen Problemen. Dank Flugrecht.de können Sie zuverlässig und risikofrei bis zu 600 Euro Entschädigung einfordern. Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung ein: www.flugrecht.de

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