Aktuell (seit 3.10.2016, Stand 6.10.) kommt es bei Air Berlin und TUIfly zu einer Vielzahl von Flugausfällen und zu erheblichen Flugverspätungen. Grund dafür sind gehäufte Krankmeldungen von Mitarbeitern bei TUIfly. Diese werden teilweise auf die geplante Umstrukturierung zurückgeführt. Air Berlin ist betroffen, weil die Fluggesellschaft mehrere Maschinen und die dazugehörige Besatzung bei TUIfly gemietet hat.
Passagiere erhalten Entschädigung von bis zu 600€
Die gute Nachricht für betroffene Passagiere: Sie erhalten voraussichtlich eine Entschädigung von bis zu 600 €. Das gilt, falls der Flug annulliert wurde oder mehr als 3 Stunden Flugverspätung hatte. Flugrecht hilft Passagieren, diese Entschädigung durchzusetzen – und das ohne Kostenrisiko.
Rechtslage ist eindeutig
Die Rechtslage ist dabei relativ eindeutig: Probleme mit der Crew liegen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Lediglich Streiks zählen als „außergewöhnliche Umstände“, bei denen die Airline keine Entschädigung zahlen muss.
Übrigens: Die Passagiere haben zusätzlich zur Entschädigung auch Anspruch auf Betreuungsleistungen (Getränke, Essen, ggf. Übernachtung) und eine Ersatzbeförderung bzw. die Rückerstattung der Ticketkosten.
Liste von Flugausfällen bei Ryanair laut Flugrecht:
Die Liste der Ryanair-Flüge, die von den Flugausfällen bis Ende Okotober betroffen sind, haben wir auf der Homepage von Ryanair recherchiert. Trotz aller Sorgfalt können wir keine Garantie übernehmen, dass die Angaben vollständig und korrekt sind. Verbindlich sind nur die Aussagen, die Ryanair direkt den Passagieren gegenüber gemacht hat. Die Liste als pdf finden Sie unter den Link
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