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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Airberlin: Entschädigung für Flugverspätung

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Airberlin großzügig bei Entschädigung für Flugverspätung ? mit Gutscheinen!

In den letzten Wochen haben sich Verspätungen und Flugausfälle bei Air Berlin gehäuft. In der Branche geht man davon aus, dass die angeschlagene Airline alleine für die pauschale Entschädigung bei Flugverspätung bereits mehrere Millionen Euro zahlen musste. Auch bei Flugrecht.de gehen derzeit deutlich mehr Anfragen zu Airberlin ein.

Fluggesellschaft zeigt sich großzügig

Nun reagiert die Fluggesellschaft und zeigt sich auf den ersten Blick großzügig: Sie bietet ihren Passagieren nicht nur die Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung zustehende Entschädigung bei Flugverspätung an, sondern legt auch noch 100 bis 150 Euro oben drauf. Allerdings gelten dabei zwei wichtige Einschränkungen:

  1. Die Entschädigung wird nicht ausgezahlt, sondern die Passagiere bekommen Gutscheine.
  2. Das Angebot gilt nur für Passagiere, die sich direkt an Airberlin wenden – Fluggasthelfer wie Flugrecht.de sollen so umgangen werden.

Gerade für Passagiere, die ohnehin bald wieder mit Airberlin fliegen wollen, klingt das zunächst einmal nach einem attraktiven Angebot. Und auch für Airberlin dürfte sich das lohnen. Zum einen stellen die Gutscheine nämlich ein wichtiges Mittel der Kundenbindung dar. Die Fluggesellschaft kann sich schließlich sicher sein, dass die Passagiere versuchen werden, so bald wie möglich wieder bei Airberlin zu buchen. Und dabei werden sie wahrscheinlich auch weniger auf den Preis achten. Zum anderen lassen viele Kunden Gutscheine erfahrungsgemäß verfallen. Aufgrund dieser Vorteile bieten andere Fluggesellschaften ihren von Flugverspätungen betroffenen Passagieren schon lange großzügige Gutscheine an – übrigens auch wenn der Antrag über Flugrecht.de kommt.

Angebot von Airberlin hat jedoch auch Nachteile

Die Kunden bekommen nur einen Gutschein, kein Bargeld. Damit sind sie an Airberlin gebunden und schränken so ihre Auswahl beim nächsten Flug in der Regel ein. Im Falle einer Insolvenz dürften die Gutscheine praktisch wertlos sein. Daher empfiehlt sich die Annahme von Gutscheinen meist nur, wenn bereits feststeht, dass bald wieder ein Flug mit Airberlin gebucht wird.

Der Passagier steht der Fluggesellschaft alleine gegenüber. Es ist wahrscheinlich, dass Airberlin dann deutlich weniger kulant ist als es in der Pressemitteilung klingt. Erfahrungsgemäß wehren sich Airlines mit allen Mitteln gegen die Zahlung von Entschädigungen. Wenn Passagiere selbst versuchen wollen, ihre Ansprüche durchzusetzen, können sie dafür unseren Musterbrief für Entschädigung bei Flugverspätung verwenden. Falls Airberlin dann ablehnt, kann man sich natürlich immer noch an Flugrecht.de wenden.

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Grundsätzlich gilt

Die Passagiere haben das Recht auf eine Auszahlung ihrer Entschädigung. Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Und sie haben auch das Recht, ihre Entschädigung von Fluggasthelfer-Portalen oder Anwälten durchsetzen zu lassen. Ob man auf das Angebot von Airberlin eingeht, bleibt daher jedem selbst überlassen.

Letztlich stellt auch dieses Angebot – ähnlich wie die fragwürdigen Methoden von Ryanair – einen Versuch dar, Fluggasthelfer-Portale aus dem Markt zu drängen. Die einzige Möglichkeit, das zu schaffen, wäre aber eine deutliche Verbesserung des Service und eine kulante Handhabung der Entschädigungszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Danach sieht es aber aktuell nicht aus.

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